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Gustl Mollath: Den Mächtigen in die Quere gekommen?

Fall des Nürnbergers steht vor der Wiederaufnahme - 08.12.2012 09:46 Uhr

MÜNCHEN/NÜRNBERG  - Es ist eine Geschichte, die den Nerv des Publikums trifft: Gustl Ferdinand Mollath, Ingenieur aus Nürnberg, ist seit nunmehr sieben Jahren in einem "Irrenhaus" in Bayreuth eingesperrt, weil er den Reichen und Mächtigen in die Quere kam.

Gustl Mollath, der Schwarzgeld-Geschäfte bei der Hypovereinsbank angeprangert hatte, ist seit Jahren in einer Psychiatrie untergebracht. Bayerns Ministerpräsident Seehofer pocht auf eine Überprüfung der Einweisung.
Gustl Mollath, der Schwarzgeld-Geschäfte bei der Hypovereinsbank angeprangert hatte, ist seit Jahren in einer Psychiatrie untergebracht. Bayerns Ministerpräsident Seehofer pocht auf eine Überprüfung der Einweisung.
Foto: SWR/Report Mainz
Gustl Mollath, der Schwarzgeld-Geschäfte bei der Hypovereinsbank angeprangert hatte, ist seit Jahren in einer Psychiatrie untergebracht. Bayerns Ministerpräsident Seehofer pocht auf eine Überprüfung der Einweisung.
Gustl Mollath, der Schwarzgeld-Geschäfte bei der Hypovereinsbank angeprangert hatte, ist seit Jahren in einer Psychiatrie untergebracht. Bayerns Ministerpräsident Seehofer pocht auf eine Überprüfung der Einweisung.
Foto: SWR/Report Mainz

Das ist jedenfalls der Grundverdacht, der das Ansehen der bayerischen Justiz massiv beschädigt. Jetzt hat Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) die Notbremse gezogen und veranlasst, dass der Fall neu aufgerollt wird – obwohl angeblich alles in Ordnung ist.

Die Geschichte begann als Rosenkrieg: Im Hause Mollath war es mit der ehelichen Harmonie dahin, gegenseitiger Hass griff um sich. Um die Jahrtausendwende eskalierte die Situation. In der Vorweihnachtszeit des Jahres 2001 kam es zu Tätlichkeiten. Nach den Feststellungen des Landgerichts Nürnberg-Fürth soll Mollath Ehefrau Petra geschlagen, gebissen und bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt haben.


Soweit ein Ehekrach, wie er zwar nicht gerade alltäglich, aber auch kein Anlass für eine Justizaffäre ist. Hinzu kam, dass Mollath – nach den Feststellungen desselben Gerichts – Anfang 2005 die Reifen an mehreren Fahrzeugen, die Bekannten seiner Frau gehörten, zerstochen hat. Die Tat wurde als besonders gefährlich eingestuft, da die Schäden zunächst nicht erkennbar waren. Gesamtschaden: knapp 7000 Euro.

Ruhmestaten sind das gerade nicht, aber in vergleichbaren Fällen wären nicht vorbestrafte Täter wie Mollath wahrscheinlich mit einer Bewährungs- oder maximal einer kurzen Freiheitsstrafe davon gekommen. Nicht so Gustl Mollath: Nach einer Verhandlung am 8. August 2006 sprach ihn eine Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth unter dem Vorsitzenden Richter Otto Brixner von den Vorwürfen frei und wies ihn stattdessen wegen gemeingefährlicher Wahnvorstellungen in die geschlossene Psychiatrie ein.


Bis heute sitzt er in einem Bayreuther Nervenkrankenhaus. Auch, weil er jede Behandlung verweigere, so Justizministerin Merk. Die Tatvorwürfe bestreitet er übrigens.

Was den Fall brisant macht, ist vor allem eine Strafanzeige Mollaths vom November 2003, die er breit über alle möglichen Institutionen in Deutschland verteilte. Darin wird seine bis 2002 bei der HypoVereinsbank (HVB) beschäftigte Ehefrau beschuldigt, 24 vermögenden Kunden beim Verstecken von Schwarzgeld behilflich gewesen zu sein. In einigen Fällen habe Petra Mollath Bargeld selbst über die Grenze in die Schweiz gebracht. Er sei dabei gewesen, schreibt Mollath. Viele Namen werden in einer „Zeugen- und Täterliste“ genannt.

Die an viele unzuständige Stellen gerichtete „Strafanzeige“ erscheint zwar deutlich querulatorisch, aber doch nicht so wirr, dass sie die zuständige Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth nach kurzer Überlegung abbügeln hätte dürfen, meint der Hamburger Strafrechtsexperte Gerhard Strate in einer „gutachterlichen Stellungnahme“. Dass dies tatsächlich so geschehen ist, wertete der von den Freien Wählern im Landtag beauftragte Jurist als „sach- und rechtswidrig“.

Der Nürnberger Generalstaatsanwalt Hasso Nerlich widerspricht dieser Einschätzung vehement: Mollaths Anzeige habe lediglich „Pauschalbehauptungen“ aufgestellt. Die Bürger würden sich „bedanken“, wenn die Staatsanwaltschaften bei allen so gestrickten Strafanzeigen Ermittlungen einleiten würden.

Die HVB jedenfalls nahm die Strafanzeige zum Anlass für einen internen „Revisionsbericht“. Schon nach wenigen Monaten lag ein interner „Revisionsbericht“ vor, der zu dem Ergebnis kam, dass die Beschuldigungen Mollaths in Sachen Schwarzgeldverschiebungen, soweit präzisiert, zuträfen. Vorsichtshalber aber vermied die Bank, diesen Bericht an Staatsanwaltschaft oder Finanzbehörden weiterzuleiten, möglicherweise auch, weil in die Schwarzgeldgeschichten mindestens eine „allgemein bekannte Persönlichkeit“ verstrickt sei.

Erst Ende 2011 wurde die Existenz dieses Bank-Berichts bekannt. Als die Staatsanwaltschaft davon Wind bekam, forderte sie diesen an und die Bank gab ihn widerstandslos heraus. Dass inzwischen „etliche Dinge verjährt“ waren, habe die Sache für die Bank „einfacher“ gemacht, kommentierte Generalstaatsanwalt Nerlich bitter. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) geißelte das Vorgehen der Bank als moralisch höchst fragwürdig.

Nun war auch der Zeitpunkt für den massiven Ausbruch der „Affäre Mollath“ in Politik und Öffentlichkeit gekommen. Vor allem der Freie Wähler-Landtagsabgeordnete Florian Streibl, Sohn des früheren CSU-Ministerpräsidenten, brachte die Affäre ins Rollen. Es handele sich um einen der größten Justizskandale der Nachkriegszeit, meinte er und forderte den Rücktritt der Justizministerin, die seiner Meinung nach dem Landtag im März 2012 über die Angelegenheit nicht vollständig informiert habe. Die drei Oppositionsfraktionen dachten auch über einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss nach.

Doch die Justiz und ihre Ministerin blieben dabei: Man habe alles richtig gemacht. Eine ganze Reihe renommierter psychiatrischer Gutachter hätten die Unterbringung Mollaths immer wieder bestätigt. Dass die letztlich doch zutreffenden Schwarzgeldvorwürfe des Delinquenten von Gutachtern und Gerichten als Teil seiner Wahnwelt gewertet wurden, sei nicht ausschlaggebend dafür gewesen, den Mann in der Psychiatrie einzusperren, wiederholte Justizministerin Merk immer wieder.

Ein schwerer Schlag gegen die Glaubwürdigkeit der Justiz

Doch dann kam ein weiterer schwerer Schlag gegen die Glaubwürdigkeit der Justiz. Eine Nürnberger Zeitung berichtete bislang unwidersprochen, dass Richter Otto Brixner, der 2006 als Gerichtsvorsitzender die Unterbringung Mollaths verfügt hatte, Mollath schon zwei Jahre zuvor für verrückt gehalten und – schlimmer noch – die Steuerfahndung von Ermittlungen im Schwarzgeldkomplex abgehalten habe. Denn Mollaths Strafanzeige war auch bei den Nürnberger Finanzbehörden gelandet. Gustl Mollath sei nicht klar bei Verstand, habe Richter Brixner den Steuerfahndern telefonisch gesteckt. Man müsse seine Anzeige nicht ernst nehmen. Die Steuerfahnder folgten diesem richterlichen Rat und blieben untätig.

Wenn das zutrifft, wäre dies nicht nur ein Beleg für die massive Befangenheit des erkennenden Richters, sondern womöglich auch ein Fall von Strafvereitelung im Amt und Freiheitsberaubung. Landesjustizministerin Merk, der die immer heftigere Debatte um den „Justizskandal Mollath“ zunehmend nervt, sah in diesem Medienbericht die Chance zu einem Befreiungsschlag. In Rekordzeit „bat“ sie die Staatsanwaltschaft, ein Wiederaufnahmeverfahren zu beantragen, was nun geschieht. Zuständig dafür ist die Staatsanwaltschaft Regensburg.

Die wahren Ursachen für den abrupten Kurswechsel der Ministerin sehen viele weniger in eigener Einsicht als vielmehr in Äußerungen von Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU). Der Regierungschef ist bekannt dafür, das Ohr ganz nahe am Wähler zu haben, und ließ die Bemerkung fallen, die Justiz sei „gut beraten“, sich den Fall Mollath noch einmal anzusehen.

Auf politischer Ebene haben sich damit die Gemüter erst einmal beruhigt. Im Rechtsausschuss des Landtags begrüßten auch die Oppositionsfraktionen die Bemühungen um eine Wiederaufnahme des Verfahrens. Ob es soweit kommt, kann die Politik freilich nicht entscheiden, sondern nur das Landgericht Regensburg. Man wolle doch nicht die Unabhängigkeit der Justiz in Frage stellen, warnte die Justizministerin. 

Ralf Müller


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