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"Jahrtausendflut" in Baiersdorf: Stadt wird nicht haften müssen

"Kein Kanalisationssystem ist für derartige Wassermassen gerüstet" - 23.02. 07:13 Uhr

NÜRNBERG  - Viereinhalb Jahre ist es her, dass die Stadt Baiersdorf (Kreis Erlangen-Höchstadt) von einer Jahrtausendflut heimgesucht wurde. In der Nacht vom 21. auf den 22. Juli 2007 hatten sintflutartige Regenfälle in und um die Meerrettichstadt Schäden in Millionenhöhe verursacht.

In der Nacht von 21. auf 22. Juli 2007 verschwand die A73 in den Fluten: Autofahrer, die – wie auf unserem Archivbild – bei Baiersdorf nicht mehr weiterkamen, mussten mit Booten gerettet werden. Bis zu 1,50 Meter hoch stand das Wasser auf der Autobahn. Etwa 70 Autos waren eingeschlossen.
In der Nacht von 21. auf 22. Juli 2007 verschwand die A73 in den Fluten: Autofahrer, die – wie auf unserem Archivbild – bei Baiersdorf nicht mehr weiterkamen, mussten mit Booten gerettet werden. Bis zu 1,50 Meter hoch stand das Wasser auf der Autobahn. Etwa 70 Autos waren eingeschlossen.
Foto: Klaus-Dieter Schreiter
In der Nacht von 21. auf 22. Juli 2007 verschwand die A73 in den Fluten: Autofahrer, die – wie auf unserem Archivbild – bei Baiersdorf nicht mehr weiterkamen, mussten mit Booten gerettet werden. Bis zu 1,50 Meter hoch stand das Wasser auf der Autobahn. Etwa 70 Autos waren eingeschlossen.
In der Nacht von 21. auf 22. Juli 2007 verschwand die A73 in den Fluten: Autofahrer, die – wie auf unserem Archivbild – bei Baiersdorf nicht mehr weiterkamen, mussten mit Booten gerettet werden. Bis zu 1,50 Meter hoch stand das Wasser auf der Autobahn. Etwa 70 Autos waren eingeschlossen.
Foto: Klaus-Dieter Schreiter

Einen Gartenbaumeister traf es besonders hart: Sein Haus mitsamt seinem Ökoladen stand unter Wasser und seine 30-köpfige Schafherde war auf einem abgelegenen Wiesengrundstück ertrunken. Allein dieser Baiersdorfer erlitt einen sechsstelligen Euroschaden. 50.000 Euro erhielt er aus einem Härtefonds — zusammengesetzt aus privaten Spenden und Fördermitteln.

Doch um den Löwenanteil von rund 200.000 Euro kämpft der Gartenbaumeister seit Jahren vor der Fiskalkammer des Landgerichts Nürnberg. Der mittlerweile 52-jährige Kläger will von der Stadt Baiersdorf und dem Abwasserzweckverband AGV seinen Schaden ersetzt haben. Die erste Gerichtsverhandlung in dieser Sache fand bereits im September 2009 statt.



Die Einholung eines umfangreichen Sachverständigengutachtens und entsprechende Stellungnahmen der Parteien zu der komplexen Materie führten dazu, dass der Prozess jetzt erst fortgesetzt wurde. Doch die Klage vom Februar 2008 wird wohl keinen Erfolg haben, wie sich im letzten Termin herausstellte.

Eine Haftung der Stadt Baiersdorf und des AGV komme nicht in Betracht, so die Richter. Sie empfahlen Rechtsanwalt Norbert Schreck, dass sein Mandant die Klage zurücknimmt.

Machte der Baiersdorfer bis dato noch geltend, dass durch rechtzeitige bauliche Maßnahmen, etwa im Kanalisationssystem, das Ausmaß der Katastrophe hätte verhindert werden können, so sind diese Argumente nämlich inzwischen weitgehend widerlegt. Die Kammer unter Vorsitz von Brigitte Schmechtig-Wolf hörte einen Experten an, der nach detaillierter Befragung bestätigte, dass diese Regenfälle derart massiv und unvorhersehbar waren, dass man die Überflutungen nicht hätte vermeiden können.

Das Regenereignis vom Juli 2007 gilt als absolute Ausnahmeerscheinung. Einer Statistik zufolge, die der Gutachter zitierte, kommt solch ein Hochwasser alle 2000 bis 10.000 Jahre vor. Kein Kanalisationssystem sei für derartige Wassermassen gerüstet, keine Gemeinde auf solche Folgen vorbereitet.

Der Gutachter vom Institut für technisch-wissenschaftliche Hydrologie aus Dresden hatte sich zunächst im Auftrag der Stadt Baiersdorf intensiv mit der Flutkatastrophe beschäftigt und seine vorläufigen Ergebnisse bereits 2009 vor Gericht mithilfe modernster Videotechnik vorgetragen. Dieser Experte wurde dann auch letztlich vom Gericht beauftragt — mit Einwilligung des Klägers.

Anwalt Schreck hatte mit seinem Mandanten einen Pilotprozess geführt, dessen Ausgang als richtungsweisend für etliche weitere Betroffene aus der Gemeinde gilt. Das Gericht setzte der Klagepartei nun eine Klagerücknahmefrist bis zum 8. März. Ansonsten wird die Kammer am 29. März um 13.30 Uhr eine wohl ablehndende Entscheidung treffen.
  



Susanne Stemmler

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