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Wenn der Abstand einer solchen Anlage zur Wohnbebauung mehr als 1000 Meter beträgt, ist jetzt kein Lärmgutachten mehr erforderlich, berichtete die Staatssekretärin im Umweltministerium Melanie Huml (CSU). Mit Hilfe einer „naturschutzfachlichen Neubewertung“ vergrößert sich die Fläche, auf denen Windkraftanlagen grundsätzlich errichtet werden können, erheblich.
Weil nun auch Landschaftsschutzgebiete und Naturpark-Schutzzonen für die Windenergie genutzt werden können, sind nur noch zehn Prozent der Landesfläche Bayerns für solche Anlagen tabu. Bisher waren es 37 Prozent.
Wirtschaftsminister Martin Zeil (FDP) wertete den „Windkraft-Erlass“ als „Meilenstein beim Umstieg auf erneuerbare Energien“. Bis zum Jahr 2021 solle die Stromerzeugung aus Windenergie von derzeit knapp einer auf fünf bis neun Milliarden Kilowattstunden jährlich erhöht und damit sechs bis zehn Prozent des Stromverbrauchs gedeckt werden. Dafür müssten im Freistaat 1000 bis 1500 zusätzliche Windenergieanlagen errichtet werden.
Mit den Erleichterungen für die Windenergie rücke man dem großen Ziel ein Stück näher, in zehn Jahren die Hälfte des Stromverbrauchs durch erneuerbare Energien zu decken, so Wirtschaftsminister Zeil.
Der energiepolitische Sprecher der Grünen im Landtag, Ludwig Hartmann, kritisierte jedoch, dass der Erlass die Bürger zu wenig einbeziehe. Es fehlten Strategien zur Akzeptanzförderung. Die Landtagsgrünen fordern die Herausgabe eines detaillierten Windatlas, auf dessen Basis die Kommunen Flächennutzungspläne erstellen können. Der im „Windkraft-Erlass“ vorgeschriebene Umweg über die regionalen Planungsverbände fordere unnötig viel Zeit, so Hartmann.
