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Wer Kinder großzieht und arbeiten geht, der braucht zuweilen mehr Kraft als er eigentlich hat. Das trifft die Frau mit Partner und vielleicht Großeltern im Hintergrund, wie die Alleinerziehende — auch wenn die am Ende eben doch mit vielem alleine dasteht und das meiste alleine schultern muss.
Kein Wunder also, dass in den Kliniken des Müttergenesungswerkes (MGW) allein 38 Prozent der Frauen auf Kur alleinerziehend sind, „was die hohe gesundheitliche Belastung der Mütter zeigt“, wie MGW-Kuratoriumsvorsitzende und SPD–Bundestagsabgeordnete Marlene Rupprecht aus Tuchenbach (Kreis Fürth) erklärt. Gerade für diese Frauen muss da der jüngste Richterspruch aus Karlsruhe wie blanker Hohn klingen. Denn laut Bundesgerichtshof (BGH) sind geschiedene Alleinerziehende mit einem Kind, das älter als drei Jahre ist, dazu verpflichtet, Vollzeit zu arbeiten. Begründung: Die Kinderbetreuung stelle neben einer Vollzeittätigkeit grundsätzlich keine „überobligatorische Belastung“ der Mutter dar. Allerdings muss es für das Kind eine Betreuungsmöglichkeit geben. Die desolaten Betreuungskapazitäten für Kleinkinder, zu wenige Hortplätze und nicht selten fehlende soziale Netzwerke sind bereits heute eine Belastungsprobe für viele. Nicht jeder hat eine Oma, und wer stark in den Alltag eingespannt ist, der hat auch weniger Zeit für die Pflege von Freundschaften.
Während das Müttergenesungswerk das Urteil als bedenklich bewertet, findet Sonja Borzel deutliche Worte. „Ich finde es skandalös, so etwas von Frauen zu erwarten. Vollerwerbstätigkeit und sich vielleicht noch um ein Kleinkind kümmern zu müssen, ist fast ein Ding der Unmöglichkeit, außer es leidet jemand darunter“, sagt sie. Die Sozialpädagogin ist Fachbereichsleiterin „Vorsorge und Rehabilitation" beim AWO-Bezirksverband Ober- und Mittelfranken und berät Mütter, die dringend eine Auszeit brauchen. Denn es sind nach wie vor allem Frauen, die sich neben Job auch um die Familie kümmern. Sonja Borzel weiß also aus der Praxis, wovon sie spricht.
Den Frauen, die den Weg in eine der Beratungsstellen finden, geht es nämlich immer schlechter. „Die betroffenen Mütter sind erschöpfter als früher. Der Druck auf sie ist in den letzten Jahren einfach immer mehr geworden“, sagt sie. Die AWO-Beratungsstelle ist nur eine von bundesweit rund 1400 Beratungsstellen der großen Wohlfahrtsverbände, mit denen das Müttergenesungswerk und dabei mit 82 anerkannte Kurkliniken zusammenarbeitet.
„Die Frauen sind wirklich am Ende ihrer Kräfte“, sagt Sonja Borzel. Und das zeigt sich auf ganz unterschiedliche Weise. Die einen kämpfen gegen Schlaflosigkeit — obwohl der Körper um Ruhe fleht, bei anderen schmerzt der Rücken von der täglichen Last. Manche leiden unter ständiger Nervosität, andere funktionieren nur noch, während sich die Depression ins Gefühlsleben schleicht. Symptome, die auch bei den Kindern der Mütter nicht ohne Folgen bleiben. Immer mehr Kinder leiden unter Kopfschmerzen, Hautproblemen, Adipositas oder sich hyperaktiv. Achtzig Prozent der Kinder sind in den Kliniken selbst dringend behandlungsbedürftig.
Jede fünfte Frau in Deutschland bräuchte eine Kur. Dennoch kommt nicht jede Mutter mit ihrem Kind in den Genuss einer notwendigen Kur, die ihr aber seit 2007 rein rechtlich zusteht. Denn inzwischen sind Mutter-und-Kindkuren eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Doch, ob sie bewilligt werden, entscheiden eben die Krankenkassen. Mit dem entsprechenden Ergebnis: „Die Bewilligungspraxis ist noch immer ganz schlecht. Fünfzig bis sechzig Prozent werden erst mal abgelehnt. Wir müssen also meistens Widerspruch einlegen“, berichtet Sonja Borzel von ihrer Beratungsstelle. Eine Einschätzung, die sich auch mit der bundesweiten Ablehnungspraxis deckt. Die Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Mütter- und Mutter-Kind-Kurmaßnahmen sanken dementsprechend im 1. Quartal diesen Jahres um weitere 13,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr — obwohl die Nachfrage gleichgeblieben ist.
Für viele Frauen kommt ein negativer Bescheid einer Katastrophe gleich — schließlich ist der Akku leer, der Alltag muss aber dennoch gemeistert werden. „Die Frauen sind ja schon am Limit und müssen dann auch noch hier kämpfen“, sagt Sonja Borzel. Wenn auch häufig mit Erfolg. „Fünfzig bis 60 Prozent der zunächst abgelehnten Kuren werden am Ende doch bewilligt“. Das setzt aber voraus, dass die Frauen sich auskennen und auch die Kraft haben, Widerspruch einzulegen.
Wer versucht, alleine diesen Weg zu gehen, der tut sich zuweilen schwer. „Die Frauen bekommen entweder falsche Formulare oder werden an die falschen Kostenträger weitergeleitet“, berichtet Sonja Borzel. Eine Absage sei hier schon programmiert — ganz abgesehen vom häufigsten aller Ablehnungsgründe, von dem sich nicht wenige Frauen abschrecken lassen: Eine ambulante Therapie würde bei den Frauen genügen, um das Problem in den Griff zu bekommen. Frauen ohne Beraterin ziehen sich da schnell zurück und kapitulieren — obwohl die Ablehnung vielleicht nicht in Ordnung ist. Nach Angaben des MGW sind „viele der Ablehnungsgründe rechtswidrig, fehlen Rechtsbehelfsbelehrungen oder werden Versicherte zur Begründung oder gar auf die Rücknahme ihres Widerspruchs gedrängt. Auch wurden grobe Mängel in der Darstellung des Ablehnungsgrundes festgestellt.“
Dabei ist eine Kur „alles andere als ein bezahlter Urlaub“, wie Sonja Borzel betont. Die Frauen müssen hier aktiv mitarbeiten und werden gefordert.“ Denn neben der medizinischen Behandlung sollen unter anderem auch psychosoziale Therapien helfen, mit Stresssituationen und Belastungen klar zu kommen. Auch das kostet Kraft.
Die Kassen müssen die drei Wochen Kur voll finanzieren — abgesehen von einer Eigenbeteiligung von zehn Euro pro Tag. Bei bedürftigen Frauen kann dies über Spenden finanziert werden. Der Tagessatz beläuft sich derzeit auf 68 bis 72 Euro am Tag und Person —und schließt alle Kosten vor Ort ein, inklusive Verpflegung und professioneller Kinderbetreuung.
Eine Auszeit, die mancher Frau gut tun würde, um ihren Job auch weiterhin machen zu können. Nicht zuletzt, damit es auch dem Rest der Familie gut geht. Hilfe beim Antrag holt man sich dafür am besten zunächst bei einer der Beratungsstellen, die kostenlos und vertraulich unterstützen. Dann klappt es auch mit der Genesung — wenn auch vermutlich erst beim zweiten Anlauf.
www.muettergenesungswerk.de; Beratungen bietet unter anderem die Arbeiterwohlfahrt, Bezirk Ober- und Mittelfranken e.V., an. Karl-Bröger-Str. 9/1, 90459 Nürnberg, Tel. 0911/ 45080.
