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Es dauerte lange, bis die ehemalige Lebensgefährtin des angeklagten Peter S. aufhörte, sich hartnäckig der Realität zu verweigern. Die 38-Jährige war schon im Oktober 2009 nach ihrer Aussage vor dem Schwurgericht noch im Gerichtssaal wegen des Verdachts auf Falschaussage verhaftet worden. Ende Februar 2010 wurde sie wegen Falschaussage verurteilt. Das alles betete ihr Richter Stephan Popp am Montag vor ihrer neuerlichen Aussage aufs Eindringlichste vor, um ihr die Situation klarzumachen. Doch die Zeugin zierte sich zunächst hartnäckig weiter, die Wahrheit auszusprechen.
Am Richter lag das nicht. Der war schnell auf den Punkt gekommen: „Es geht darum, dass Sie Ihrem damaligen Lebensgefährten ein falsches Alibi gegeben haben. Jetzt möchte ich wissen, wie dieses Alibi zustande gekommen ist.“
Doch die Befragte eierte weiter um den heiklen Punkt herum. Nachdem der Angeklagte von der Polizei abgeholt worden war, sei sie zu dessen Bruder gegangen. Dort habe man „länger drüber gesprochen“.
Richter Popp musste der 38-Jährigen mehrmals klar machen, dass ihr eine weitere, noch härtere Strafe wegen Falschaussage droht, wenn sie nicht die Wahrheit sagt, bis die Frau endlich einlenkte. Dann war es raus: Die Idee, sie solle ihrem Lebensgefährten ein falsches Alibi geben, sei von dessen Bruder gekommen. Damit ist nun endgültig wieder offen, ob Peter S. zur Tatzeit zu Hause oder am Tatort war. Denn die Zeugin weiß letztlich nur, dass er irgendwann nachts nach Hause kam. Der Druck auf Peter S. wird wieder größer.
Fr. 17.05.13
Do. 16.05.13
Do. 16.05.13
Mi. 15.05.13