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Die Entscheidung sei „inhaltlich nicht nachvollziehbar“, erklärte die rechtspolitische Sprecherin der Fraktion, Christine Stahl (Nürnberg).
Dem Staatsanwalt war Geheimnisverrat und Strafvereitelung im Amt vorgeworfen worden. Er war laut Stahl 2007 vor einer Hausdurchsuchung beim in München lebenden Sohn Gaddafis nach Berlin gereist, um sich in der libyschen Botschaft zu erkundigen, ob Gaddafi junior diplomatische Immunität besaß.
Dabei habe er die Diplomaten über die geplante Hausdurchsuchung wegen des Verdachts der versuchten Anstiftung zu einem Verbrechen und illegalen Waffenbesitzes informiert. Die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg hatte das Vorgehen des Staatsanwalts als sachgerecht und naheliegend gerechtfertigt. Stahl zeigt sich verwundert, denn über akkreditierte Diplomaten könne zuverlässig nur das Auswärtige Amt Auskunft geben.
Die Einstellung des Verfahrens verstärke den Eindruck, dass über Gaddafi junior „aus falscher diplomatischer Rücksichtnahme eine schützende Hand gehalten“ worden sei.
