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„Seit wann hat die Regierung das Recht, Existenzen zu vernichten?” Harry Fisher ist wütend. Vor wenigen Tagen bekam er vom Bahnhofsmanagement die Kündigung für sein Shisha-Café „Gilgamesh”, das er im Nürnberger Hauptbahnhof betrieben hatte. Der Grund ist simpel. Fisher hat seit dem 1. August so gut wie keine Einnahmen mehr, mit zwei Monatsmieten ist er im Rückstand. Wenn es 20 Euro waren, die pro Tag noch in seiner Kasse landeten, war das viel. Parallel zur Kündigung flatterte ihm ein Schreiben des Ordnungsamtes ins Haus, in dem ihm mitgeteilt wurde, dass ein Bußgeldverfahren gegen ihn eingeleitet werde, weil er das Rauchverbot missachtet hatte. Die drohende Strafe: bis zu 1000 Euro. Welche Strafe er zahlen muss, wird erst nach einer Anhörung festgelegt. „Selbst wenn ich wollte, könnte ich gar nicht nochmal verstoßen”, sagt er bitter. Am Hauptbahnhof laufen alle fünf Minuten Polizeistreifen an seinem Laden vorbei. „Ich bin stinksauer, dass das Nichtraucherschutzgesetz gekommen ist”, sagt Fisher. Er fühlt sich seiner Bürgerrechte beraubt, vor allem, nachdem das Bayerische Verfassungsgericht die Eilklage abgewiesen hatte, die er zusammen mit weiteren Shisha-Café-Betreibern eingereicht hatte. „Das Motto lautet ,Friss und stirb’”, sagt er. „Es gibt für Leute wie uns keinen Schadenersatz, keine Hilfe.” Er ist verzweifelt. 60.000 Euro habe er investiert, jetzt steht er vor dem Nichts. Gerade ist er von der Arbeitsagentur gekommen, wo er mit den Mitarbeitern um die Genehmigung seines Hartz-IV-Antrags gerungen hatte – bisher vergeblich.
Sicher, in jedem anderen Bundes land könne er ein Shisha-Café aufmachen. Nur in Bayern hatten 37,7 Prozent der Bevölkerung per Volksentscheid das absolute Rauchverbot in jeglichen gastronomischen Einrichtungen durchgesetzt. „Ich bin 47 Jahre”, sagt Fisher. „Und ich habe keinen Pfennig mehr, um irgendwo neu anzufangen. Was bitte ist meine Zukunft?”
Das fragt sich auch Lemir Tarek Chehab. Er betreibt die Cocktail- und Shisha-Bar „Mocca” am Aufseßplatz. Bei ihm ist die Wut inzwischen völliger Resignation gewichen. Auch er weiß nicht mehr, wie er seine Miete aufbringen soll, hat ebenfalls 60.000 Euro investiert. Lange hatte er die Hoffnung nicht aufgegeben, hat sich an das Rechtsamt und das Ordnungsamt gewandt, nach Auswegen gesucht. Er könnte sein Shisha-Café in einen Laden umwandeln. Damit unterläge er nicht mehr dem Gaststättengesetz und könnte weiter rauchen lassen. „Doch dann falle ich unter das Ladenschlussgesetz und muss um 20 Uhr zumachen”, sagt er. „Aber die Leute kommen abends zum Shisha-Rauchen.”
Ein reines Café aus der Bar zu machen, sei unrentabel. Zu wenig Kundschaft sei in diesem Teil der Südstadt zu erwarten, sagt der 41-Jährige. Ein dritter Weg, das Café zu einem libanesischen Restaurant umzubauen, scheitert am Geld. Um die Auflagen dafür zu erfüllen, müsste er einen Dunstabzug und einen Fettabscheider installieren – Kosten: etwa 30.000 Euro.
Wenn man ihm noch ein Jahr erlauben würde, seine Shishas anzubieten, dann könne er vielleicht dieses Geld erwirtschaften. Dazu ist jedoch kein Amt bereit: „Da gilt das Gleichheitsprinzip”, sagt Walter Lindl vom Rechtsamt. Denn das verschärfte Gesetz benachteilige auch Wirte von Eckkneipen oder Gastronomen, die extra einen abgetrennten Raucherbereich bauen ließen.
Das, was den Betreibern solcher Cafés den Garaus gemacht hat, ist sicher auch die Wankelmütigkeit der CSU-Regierung. Sie hatte 2008 ein striktes Rauchverbot erlassen – ohne Ausnahmen. Die Quittung erhielt sie, in Form von Stimmenverlusten, bei den Kommunalwahlen 2008. Darauf hin lockerte die Regierung das Rauchverbot. Die Wirte richteten danach abgetrennte Raucherbereiche ein oder ernannten ihr Geschäft kurzerhand zum Raucherclub. „Ich habe damals eine Shisha-Bar als Überlebenschance gesehen”, sagt Fisher. Dass diese Lockerung wieder hinfällig werden könnte, damit hatten weder er noch Chehab gerechnet.
Inzwischen ist jedem der rund 20 Nürnberger Shisha-Café-Betreibern die Zeit längst davongelaufen. Tarek Chehab hatte noch eine Eingabe beim Bayerischen Landtag eingereicht. Bis diese dort behandelt wird, wird er wirtschaftlich wohl nicht durchhalten. Wie aus dem Landtag verlautet, liegt die Eingabe dem Umweltministerium vor. Es soll eine Stellungnahme verfassen – bis Ende November. Diese wird dann im Umweltausschuss diskutiert – irgendwann.
Ähnlich sieht es mit der Popularklage der Shisha-Wirte aus. Die Eilklage auf Aussetzung des Verbotes wurde am 24. September abgelehnt. Die Kläger hatten unter anderem argumentiert, Shisha-Cafés würden nicht von Nichtrauchern besucht, der Gesetzgeber hätte Härtefall-, Übergangs- oder Ausgleichsregelungen vorsehen müssen, weil die Wirte viel investiert hätten und um ihre Existenz bangen. Zudem sei es unverständlich, warum an Flughäfen oder in Bildungseinrichtungen Raucherräume erlaubt seien, in Lokalen jedoch nicht. Nach dem Scheitern der Eilklage ist nun noch die Hauptklage anhängig. Dazu müssen der Landtag, die Staatsregierung und die Klagenden gehört werden. Nach Stellungnahmen und Berichterstattung folgt dann die Verhandlung der Hauptklage. „Irgendwann im nächsten Jahr”, wie eine Sprecherin des Gerichts der NZ sagte. Die Wahrscheinlichkeit eines juristischen Erfolgs geht gegen Null. Das Gericht teilte in seiner Begründung für die Ablehnung der Eilklage mit: Die Aussichten, dass das Verbot durch die Klage noch gekippt wird, sind nicht gegeben. Das Volk habe entschieden, der Entscheid sei vorschriftsmäßig verlaufen. Zudem sei das Freiheitsrecht der Wirte nicht höher zu bewerten als der Gesundheitsschutz.
Die Wirte hätten damit rechnen müssen, dass der Volksentscheid erfolgreich sein könnte und damit die Lockerungen des Rauchverbots nicht bestehen bleiben. Sie hätten sich schon seit dem 30. April 2009, als das Volksbegehren anlief, überlegen müssen, was aus ihnen wird, sollte es erfolgreich sein.
Was den Shisha-Café-Betreibern bleibt, ist Mitleid. In keinem der Nürnberger Ämter, die lediglich das Gesetz umsetzen, herrscht auch nur ein Hauch von Häme. „Es ist tragisch”, sagt Walter Lindl vom Rechtsamt. Auch Robert Pollack vom Ordnungsamt bedauert die ausweglose Situation. Hoffnung auf Ausnahmeregelungen kann aber auch er nicht machen. „Aber wir stehen für Gespräche jederzeit zur Verfügung.”
Und was sagt Sebastian Frankenberger, Initiator des Volksentscheides „Für echten Nichtraucherschutz”, zum Thema Shisha-Cafés? Haben er und die Seinen überhaupt an die Cafés und Lounges gedacht, deren Hauptzweck es war, dass darin geraucht wird? „Das war uns bewusst”, sagt er. „Wir haben uns auch in anderen Ländern umgesehen. Selbst in der Türkei sind Shisha-Bars nicht erlaubt.“ Zudem sei der Wasserdampf- Rauch gesundheitsschädlicher als Zigarettenrauch. „Wir wollen nicht, dass Jugendliche glauben, Wasserpfeifen- Rauchen sei die neue In-Droge.” Zudem habe der Inhalt des Volksentscheides eins zu eins dem allerersten Gesetzentwurf der CSU aus dem Jahr 2008 entsprochen. In diesem gab es keine Aufweichungen – weder Raucherclubs noch abgetrennte Räume. Und auch keine Shisha-Bars.
Für Ausnahmeregelungen sei er nun, nachdem das Volk seine Meinung klar kundgetan habe, nicht. „Denn Ausnahmen werden schnell zur Regel. Dann ist plötzlich jede Bar eine Raucherlounge.” Aber: „Es ist bedauerlich, dass es Existenzen kostet. Es tut uns leid, dass es für diese Wirte so ausgegangen ist.“ Solange das Bayerische Verfassungsgericht nicht anders entscheide, sei es aber die Pflicht der Wirte, sich der neuen Gesetzeslage anzupassen.
Diskutieren Sie dieses Thema im NZ-Blog Senf dazu.
