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Wie viele Schöffen gibt es am Nürnberger Landgericht?
Im Bezirk des Landgerichts Nürnberg-Fürth (einschließlich seiner Amtsgerichte) sind insgesamt circa 835 Schöffen tätig.
Wie kann man Schöffe werden?
Schöffen müssen zwischen 25 und 69 Jahre alt sein. Die Wahl der Schöffen liegt vorwiegend in der Hand der Gemeinden, Städte und Landkreise. Zunächst werden in den Kommunen Vorschlagslisten aufgestellt, aus denen dann die Schöffenwahlausschüsse an den Amtsgerichten die endgültige Zahl der benötigten Schöffen auswählen. Die Vorschlagslisten sollen alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen und mindestens doppelt so viele Personen enthalten, wie tatsächlich als Schöffen benötigt werden.
Wer wählt die Laienrichter aus?
Die endgültige Entscheidung über die Berufung der Schöffen trifft der Schöffenwahlausschuss. Er wählt aus den Vorschlagslisten der Gemeindevertretungen und Jugendhilfeausschüsse die für die Amts- und Landgerichte notwendige Anzahl der Schöffen und Jugendschöffen aus.
Bei welchen Verfahren sind ehrenamtliche Richter dabei?
Schöffen werden bei den Amts- und Landgerichten eingesetzt, nicht jedoch am Oberlandesgericht. Bei den Amtsgerichten erfolgt der Einsatz allein beim „(Jugend-)Schöffengericht“, bei den Landgerichten bei den großen und kleinen Strafkammern und Jugendstrafkammern. Schöffen und auch sogenannte Jugendschöffen haben über Straf- oder Jugendstrafsachen vor den Amts- und Landgerichten zu urteilen.
Kann man das Schöffenamt ablehnen?
Jeder Staatsbürger ist zur Übernahme des Schöffenamts berechtigt und verpflichtet. Personen, die keine Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden, können keine Schöffen werden. Gleiches gilt für Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat läuft, die zum Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung eines öffentlichen Amtes führen kann.
Welche Rechte und Pflichten hat man als Schöffe?
Schöffen urteilen mit den Berufsrichtern über Schuld und Unschuld eines Angeklagten und übernehmen die gleiche Verantwortung für einen Freispruch oder eine Verurteilung wie ihr professioneller Kollege. Sie tragen damit das Rechtsbewusstsein und die Wertvorstellung der Bevölkerung auf die Richterbank und sind Vermittler zwischen Justiz und Bevölkerung. Ihr Mitwirken gibt der Urteilsformel „Im Namen des Volkes“ eine besondere Bedeutung.
Wie muss man sich eine Verhandlung vorstellen?
Die beiden Schöffen werden kurz vor der Verhandlung von dem Vorsitzenden Richter, also dem Berufsrichter, über die bevorstehende Verhandlung informiert. Aber nicht in Einzelheiten, denn die Schöffen sollen unvoreingenommen an der Verhandlung teilnehmen und sich nicht schon davor ein Urteil bilden.
Welchen Zeitaufwand bringt das Schöffenamt mit sich?
Schöffen sollen nicht mehr als zwölf Mal im Jahr zu Sitzungen herangezogen werden. Eine Sitzung kann aber Fortsetzungstermine haben, an denen der Schöffe teilnehmen muss, da das Gericht von Anfang bis Ende in unveränderter Besetzung tagen muss. Im Extremfall kann das bedeuten, dass der Schöffe über mehrere Monate wöchentlich an einer Gerichtsverhandlung teilnehmen muss (z.B. in Schwurgerichts- oder Wirtschaftsstrafsachen).
Wie lässt sich das Amt mit der Arbeit vereinbaren?
Der Gesetzgeber bestimmt, dass Schöffen durch ihr Amt nicht benachteiligt werden dürfen. Dem Arbeitgeber ist es untersagt, einem ehrenamtlichen Richter wegen seines Amtes zu kündigen. Außerdem muss der Schöffe von der Arbeit freigestellt werden, wenn er zum Sitzungsdienst herangezogen wird. Auch ein mehrtägiger Einsatz des Schöffen berechtigt den Arbeitgeber nicht, dem Schöffen die Freistellung zu verweigern. Nur wenn ein unabwendbarer schwerer wirtschaftlicher Nachteil entsteht, kann sich der Schöffe von der Sitzung freistellen lassen. Der Arbeitgeber darf auch nicht verlangen, dass der Schöffe für die Sitzung einen Urlaubstag nimmt oder als Teilzeitbeschäftigter den Sitzungstag an einem freien Arbeitstag nachholt.
Welche Voraussetzungen sollte ein Schöffe erfüllen?
Die Stimme eines Schöffen hat bei der Urteilsberatung das gleiche Gewicht wie die Stimme eines Berufsrichters. Der Schöffe sollte daher die Fähigkeit mitbringen, unparteilich und selbstständig zu urteilen. Dies setzt Reife, geistige Beweglichkeit und körperliches Durchhaltevermögen voraus. Voraussetzungen, die – gepaart mit der besonderen Verantwortung für den Urteilsspruch – auch den besonderen Reiz des Amtes ausmachen.
Werden Schöffen für ihr Amt entschädigt?
Die Schöffen erhalten einen Verdienstausfall erstattet sowie eine Entschädigung für Zeitversäumnis und Haushaltsführung, Ersatz der Fahrtkosten und Entschädigung für besonderen Aufwand (z.B. Babysitter). Dies gilt sowohl für die Teilnahme an der Hauptverhandlung als auch an Fortbildungsveranstaltungen der Justiz.
Fr. 18.05.12
Fr. 18.05.12
Do. 17.05.12
Mo. 14.05.12