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Wenn das falsche Bein amputiert wird

Buch "Behandlungsfehler" von Britta Konradt - 14.11.2012 11:00 Uhr

Nürnberg  - Angenommen, in meinem linken Auge löst sich die Netzhaut ab. Das kann passieren, einfach so. Natürlich weiß ich als medizinischer Laie nicht, was los ist. Ich merke nur, dass ich links nichts mehr sehe – außer so komischen Lichtblitzen.

Nur wenige Patienten machen sich ein Bild davon, unter welch hohem Leistungsdruck Klinik-Ärzte arbeiten müssen, welchem Stress sie ausgesetzt sind. Da ist es kein Wunder, wenn die überarbeitete Operateurin am Instrumententisch einschläft. Und es ist auch kein Wunder, wenn Fehler gemacht werden.
Nur wenige Patienten machen sich ein Bild davon, unter welch hohem Leistungsdruck Klinik-Ärzte arbeiten müssen, welchem Stress sie ausgesetzt sind. Da ist es kein Wunder, wenn die überarbeitete Operateurin am Instrumententisch einschläft. Und es ist auch kein Wunder, wenn Fehler gemacht werden.
Foto: dpa

Also gehe ich zum Augenarzt. Aber der schaut mein linkes Auge gar nicht an. Vielmehr diagnostiziert er eine Entzündung im Gehirn, die mein Sehvermögen einschränkt. Er schickt mich ins Krankenhaus, neurologische Abteilung. Dort spritzt man mir Cortison. Das Auge schaut man auch dort nicht an, schließlich komme ich ja vom Augenarzt. Nach Komplikationen mit dem Cortison wird das Auge doch noch untersucht. Da ist die Netzhaut aber schon abgestorben. Ich bin links blind.

Schauriger als alle Romane von Stephen King

So etwas kann und darf einfach nicht vorkommen? So etwas ist vorgekommen. Frau Dr. med. Britta Konradt, Ärztin und Anwältin, berichtet darüber in ihrem Buch „Behandlungsfehler“. Es ist ein Buch, das jeder lesen sollte, bevor er sich in eine medizinische Behandlung begibt, die komplizierter ist als die alljährliche Impfung gegen Grippe (obwohl es, dies nur nebenbei, auch hier zu erheblichen Komplikationen kommen kann). Andererseits muss man vor der Lektüre dieses Buches warnen: Es ist schauriger als alle Gruselromane von Stephen King zusammen.


Schließlich wissen wir genau, dass Haustiere oder Kinder nicht mehr lebendig zurückkommen, wenn wir sie auf einem alten Indianerfriedhof begraben. Das kann uns nicht wirklich schrecken. Der Schrecken wohnt nicht in der nebligen Düsternis eines Waldfriedhofs, er lauert im hellen Neonlicht weiß gekachelter OP-Säle. Schließlich wissen wir nicht, wie viele Operationen der Arzt schon durchgeführt hat, wie müde er ist.

Angenommen, das Schlimmste ist passiert. Ich bin halb blind, und wenn ich, wie in dem von Britta Konradt geschilderten Fall, Feinmechaniker Mitte 40 bin, dann ist mein Leben ruiniert, weil ich meinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Nun will ich Schadensersatz, und Schmerzensgeld dazu. Vom Arzt beziehungsweise von dessen Versicherung, denn der Arzt hat, zumindest in meinen Augen, einen schweren Fehler gemacht. Hat er das wirklich? Das ist gar nicht die Frage. Die Frage ist, ob ich das beweisen kann.

Zwar gilt seit einigen Jahren das Prinzip der Beweislastumkehr. Soll heißen, dass nicht ich beweisen muss, dass der Arzt mich falsch behandelt hat. Vielmehr muss der Arzt beweisen, dass er richtig gehandelt hat. Klingt gut, aber: Das muss er erst dann, wenn ein Anwalt mit Hilfe von Sachverständigen und Gutachtern bewiesen hat, dass hier ein grober Behandlungsfehler vorliegt.


Der Klassiker unter den Behandlungsfehlern ist die im Patientenkörper vergessene Schere. Diese hier ist 17 Zentimeter lang.
Der Klassiker unter den Behandlungsfehlern ist die im Patientenkörper vergessene Schere. Diese hier ist 17 Zentimeter lang.
Foto: dapd
Der Klassiker unter den Behandlungsfehlern ist die im Patientenkörper vergessene Schere. Diese hier ist 17 Zentimeter lang.
Der Klassiker unter den Behandlungsfehlern ist die im Patientenkörper vergessene Schere. Diese hier ist 17 Zentimeter lang.
Foto: dapd

So lautet der juristische Fachbegriff. Ohne Nachweis eines groben Behandlungsfehlers geht gar nichts. Schließlich könnte es ja sein, dass ich nicht sofort zum Arzt gegangen bin, sondern erst ein paar Tage später, und dass zu diesem Zeitpunkt die Netzhaut schon abgelöst und abgestorben war.

Der Patient als bedauerlicher Einzelfall

Wie will ich das Gegenteil beweisen? Das kann ich nicht. Mir wird nun klar, was mir schon immer geschwant hat: Ich habe gegen die Ärzteschaft (die ich inzwischen, weil verbittert, die Medizin-Mafia nenne) keine Chance. Ich bin verratzt. Und eine Star-Anwältin wie die Buch-Autorin kann ich mir nicht leisten, weil solche Verfahren sich für gewöhnlich ein Jahr lang hinziehen. Ein Jahr, in dem ich nichts verdient habe. Ist es wirklich so schlimm? Im Einzelfall schon. Und damit ich nicht zu einem solchen „bedauerlichen Einzelfall“ werden kann, sollte ich, obwohl es mich schon bei der Lektüre von Beipackzetteln gruselt, eben doch dieses Buch lesen. Zwei Sorten von Kapiteln wechseln darin einander ab. Die eine Sorte sind Reportagen über besonders spektakuläre Fälle aus dem (nicht gerade alltäglichen) Alltag der Ärztin und Anwältin, also Fälle wie der eingangs beschriebene.

Gesetzt in schmuckloser Schrift

Die andere Sorte, und die ist eigentlich die grusligere, nennt sich „Hintergrundkapitel“ und ist – das freut den Bibliophilen! – in einer anderen Schrift gesetzt, nämlich in der serifenlosen kühlen Helvetica, während die Reportagen aus dem prallen Krankenleben in der Times gesetzt sind. Da weiß man, woran man ist. Das mit den Schriften ist nicht ganz unwichtig: Denn Kündigungen und ähnlich Unangenehmes schreibt man immer in der Helvetica, Belobigungen und Glückwünsche in der Times.

Und Britta Konradt unterlässt es nicht, uns in eben dieser kalten Schrift zu erklären, warum jeder Krankenhausbesuch heutzutage ein Risiko darstellt. (In der Times lässt sie uns hingegen wissen, dass der Fall des halb Erblindeten halbwegs „glücklich“ ausging: Es kam zu einem außergerichtlichen Vergleich. Den, so dürfen wir aus ihrem Buch schlussfolgern, sollten wir wenn möglich immer schließen, weil dieser Weg meist erfolgreicher ist als der der Klage.)

Britta Konradt schreibt: „Viele Kommunen haben Krankenhäuser, die Zuschussbetriebe waren, an Klinik-Konzerne verkauft. Private Träger wollen Gewinne erzielen. Um die Kosten zu senken, prüfen sie, wo sie sparen können. Sie haben Personal abgebaut.“ Und: „Bei einem Orthopäden (in einem medizinischen Versorgungszentrum, Anmerkung der Redaktion) sitzen heutzutage fünf Patienten nebeneinander, die alle auf eine Spritze in ihr Gelenk warten. Das ist wie am Fließband. Für ein Gespräch ist fast kein Raum.“

Jeden Tag zehn Knieprothesen

Britta Konradt berichtet, wie sich der Kostendruck respektive Leistungsdruck auf einen Orthopäden auswirkt: Er implantiert 3000 Knieprothesen im Jahr, das sind fast zehn am Tag, mehr als eine pro Stunde. Und jede Operation erfordert höchste Konzentration. Ist es da ein Wunder, dass eben diese Konzentration auch einmal nachlässt? Und ist es bei der Hektik im Krankenhaus wirklich verwunderlich, wenn einmal die Beine verwechselt werden, wenn das falsche Bein operiert, wenn nicht gar amputiert wird?

Viele der erwähnten 3000 Knieprothesen wären im Grunde nicht nötig gewesen. Aber sie bringen, wie die ebenfalls nicht immer nötigen Untersuchungen an immer moderneren Geräten, halt mehr Geld. Britta Konradt berichtet, dass die Zahl der neu angeschafften Magnet-Resonanz-Therapie-Geräte (MRT) in den letzten acht Jahren um 72 Prozent gestiegen ist. Und diese Anschaffungen müssen sich ja schließlich rechnen. Also wird überdiagnostiziert, bis die Module glühen.

Hinzu kommt das Anspruchsdenken vieler Patienten. Sie wollen keine Monate lange, anstrengende und zeitraubende Physiotherapie mitmachen. Sie wollen schnell wieder fit sein. Sie wollen ein neues Knie. Und wenn sie dann die trotzdem notwendig gewordenen Übungen vernachlässigen, wenn das neue Knie versagt, dann war natürlich der Arzt schuld. Und wird verklagt. Diesen Umstand muss man bedenken, bevor man von Medizin-Mafia spricht.

Wenig verwunderlich ist es angesichts solcher Verhältnisse, wenn andererseits immer mehr Patienten der „seelenlosen Apparatemedizin“ grundsätzlich misstrauen und sich in Behandlungen begeben, die gelinde gesagt wissenschaftlich nicht fundiert sind, die hart gesagt auf Aberglauben setzen, der als Jahrtausende alte Weisheit verkauft wird.

Britta Konradt: Behandlungsfehler – ein Plädoyer für selbstbewusste Patienten und eine menschliche Medizin. Südwest-Verlag 2012, 255 Seiten, 19,99 Euro
  

Magnus Zawodsky


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