Oberasbach: Ärger übers Landratsamt

1.4.2015, 13:00 Uhr
Oberasbach: Ärger übers Landratsamt

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In der Flurstraße 8 in Unterasbach sollte ein Dreifamilienhaus entstehen. Das Projekt hat der Bauausschuss im Februar abschlägig beschieden. Begründung: Laut Paragraf 34 Baugesetzbuch füge sich das Vorhaben nicht in die nähere Umgebung ein. Die Bagger könnten aber dennoch rollen, denn: Aus dem Landratsamt wurde der Stadt telefonisch mitgeteilt, dass die übergeordnete Behörde das „verwehrte Einvernehmen zum Bauvorhaben ersetzt“. So steht es in der Vorlage der Verwaltung zu lesen.

Die Empörung darüber, dass die Entscheidung der Stadt einfach so vom Tisch gefegt wird, war fraktionsübergreifend groß. Schließlich, so der Tenor, wüssten die Kommunalpolitiker und Fachleute vor Ort besser, was in das betreffende Wohn-Quartier passe und was nicht: „Das Ping-Pong-Spiel mit dem Landratsamt“ müsse aufhören, forderte Sigrun Hübner-Möbus (SPD). „Das Objekt ist viel zu massiv.“

Zeitfenster von drei Jahren

Der Stadt bleibe nun nichts anderes übrig, als das sehr aufwändige Bebauungsplanverfahren anzugreifen, meinte Lothar Schmitt (CSU) mit Blick auf das Vorgehen des Landratsamtes. Damit regelt die Kommune dann genau, was baulich möglich ist. Zwei bis drei Jahre beträgt dafür das Zeitfenster. Die Veränderungssperre, die dem Projekt sofort einen Riegel vorschiebt, gilt zunächst zwei Jahre und kann dann noch einmal um zwölf Monate verlängert werden.

Bernd Gabriel, stellvertretender Leiter des Bauamtes, machte den Stadträten jedoch wenig Hoffnung, dass sich am Hin und Her mit dem Landratsamt in nächster Zeit etwas ändern wird. Der Fachmann verwies auf die geänderte Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs. Demnach hafte die übergeordnete Behörde und nicht mehr die Stadt, wenn diese eine Baugenehmigung rechtswidrig versage. Deshalb, so Gabriels Einschätzung, werde das Landratsamt auch künftig „lieber das Einvernehmen ersetzen, als auf der Seite der Kommunen zu stehen“.

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