Beamtin fordert Schmerzensgeld nach Sex-Unfall

31.10.2013, 13:00 Uhr
Sex auf einer Dienstreise ist Privatvergnügen, urteilte das Oberste Landgericht in Australien.

© colourbox.de Sex auf einer Dienstreise ist Privatvergnügen, urteilte das Oberste Landgericht in Australien.

Mit dieser Entscheidung setzte das Oberste Gericht des Landes einen Schlussstrich unter einen skurrilen Prozessmarathon. Die Beamtin hatte im Jahr 2007 in einem Motel, das sie während der Dienstreise bewohnte, mit einem Mann geschlafen. Dabei fiel die Lampe auf sie und verletzte sie an der Nase, am Mund und an einem Zahn. Weil sie sich auf Dienstreise befand und ihr Chef das Hotelzimmer gebucht hatte, machte die Frau einen Arbeitsunfall geltend und verlangte Schmerzensgeld.

Vier Jahre lang beschäftigten sich mehrere Instanzen mit der Klage, bis das Oberste Gericht jetzt urteilte, der Vorfall habe nichts mit der Arbeit der Beamtin zu tun gehabt. „Die Frage ist, ob der Arbeitgeber den Angestellten zu der Tätigkeit, bei der die Verletzung erfolgte, aufgefordert hat“, hieß es in dem Urteil. Die Mehrheit der Richter habe diese Frage mit Nein beantwortet. Arbeitsminister Eric Abetz zeigte sich erleichtert über das Urteil. „Diese Entscheidung schützt die Bedeutung der Arbeitsplatzsicherheit, der eine Trivialisierung drohte.“
 

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