Brexit - oder doch nicht? Das alles bringt der März 2019

27.2.2019, 20:06 Uhr
Ab 1. März erhalten Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, einen halben Rentenpunkt mehr pro Kind und damit auch mehr Geld. Das entspricht einem Bruttowert von 15,35€ in den neuen Bundesländern beziehungsweise 16,02€ in den alten. Das Geld wird für Bestandsrentnerinnen rückwirkend zum 1. Januar 2019 ausgezahlt. Wenn Väter Kinder nachweislich selbst erzogen haben, haben sie mit der Einwilligung der leiblichen Mutter auch einen Anspruch auf die Mütterrente.
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1. Mütterrente II

Ab 1. März erhalten Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, einen halben Rentenpunkt mehr pro Kind und damit auch mehr Geld. Das entspricht einem Bruttowert von 15,35€ in den neuen Bundesländern beziehungsweise 16,02€ in den alten. Das Geld wird für Bestandsrentnerinnen rückwirkend zum 1. Januar 2019 ausgezahlt. Wenn Väter Kinder nachweislich selbst erzogen haben, haben sie mit der Einwilligung der leiblichen Mutter auch einen Anspruch auf die Mütterrente. © Julian Stratenschulte/dpa

Die Gewerkschaft IG Bau und Arbeitgeberverbände des Baugewerbes haben die Erhöhung des Mindestlohns in der Baubranche beschlossen. Fünf Millionen Arbeitnehmer profitieren davon. Facharbeiter, die im Westen arbeiten, erhalten ab März 15,20 Euro statt 14,95 Euro. Im Osten liegt der Mindestlohn lediglich bei 12,20 Euro und in Berlin steigt das Gehalt von 14,80 Euro auf 15,05 Euro. Hilfsarbeiter bekommen statt 11,75 Euro nun 12,20 Euro.
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2. Mindestlohn in der Baubranche

Die Gewerkschaft IG Bau und Arbeitgeberverbände des Baugewerbes haben die Erhöhung des Mindestlohns in der Baubranche beschlossen. Fünf Millionen Arbeitnehmer profitieren davon. Facharbeiter, die im Westen arbeiten, erhalten ab März 15,20 Euro statt 14,95 Euro. Im Osten liegt der Mindestlohn lediglich bei 12,20 Euro und in Berlin steigt das Gehalt von 14,80 Euro auf 15,05 Euro. Hilfsarbeiter bekommen statt 11,75 Euro nun 12,20 Euro. © Patrick Pleul/dpa

Zwischen dem 1. März und dem 30. September ist es verboten, Hecken, Gebüsche oder Bäume zu schneiden. Das Bundesnaturschutzgesetz möchte dadurch wild lebende Tiere und Pflanzen schützen. Es gibt jedoch auch Ausnahmen, diese legen die Kommunen selbst fest. Wichtig ist beispielsweise, dass Verkehrsschilder sichtbar bleiben.
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3. Heckenschneideverbot

Zwischen dem 1. März und dem 30. September ist es verboten, Hecken, Gebüsche oder Bäume zu schneiden. Das Bundesnaturschutzgesetz möchte dadurch wild lebende Tiere und Pflanzen schützen. Es gibt jedoch auch Ausnahmen, diese legen die Kommunen selbst fest. Wichtig ist beispielsweise, dass Verkehrsschilder sichtbar bleiben. © Hans-Joachim Winckler

In Berlin wurde im Februar der Weltfrauentag oder auch internationaler Frauentag am 8. März zum gesetzlichen Feiertag erklärt. Dieses Jahr fällt der Tag auf einen Freitag. Die Berliner können sich also auf ein langes Wochenende freuen. Übrigens: Berlin hat nun zehn gesetzliche Feiertage, in Bayern sind es im Vergleich dazu auch ohne den 8. März zwölf (mit dem katholischen Feiertag Mariä Himmelfahrt 13) freie Tage.
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4. Weltfrauentag

In Berlin wurde im Februar der Weltfrauentag oder auch internationaler Frauentag am 8. März zum gesetzlichen Feiertag erklärt. Dieses Jahr fällt der Tag auf einen Freitag. Die Berliner können sich also auf ein langes Wochenende freuen. Übrigens: Berlin hat nun zehn gesetzliche Feiertage, in Bayern sind es im Vergleich dazu auch ohne den 8. März zwölf (mit dem katholischen Feiertag Mariä Himmelfahrt 13) freie Tage. © Hannibak Hanschke/dpa

Aktuell ist der Austritt Großbritanniens aus der EU für den 29. März festgelegt. Premierministerin Teresa May will jedoch noch über den Brexit-Plan abstimmen lassen. Daher kann sich das Ausstiegsdatum noch verändern.
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5. Brexit

Aktuell ist der Austritt Großbritanniens aus der EU für den 29. März festgelegt. Premierministerin Teresa May will jedoch noch über den Brexit-Plan abstimmen lassen. Daher kann sich das Ausstiegsdatum noch verändern. © Michael Kappeler/dpa

Die Europawahl findet am 26. Mai 2019 statt, doch bereits im März stehen wichtige Termine dafür an. So können bis zum 4. März die letzten Wahlvorschläge eingereicht werden. Am 15. März endet die Änderungs- und Rückzugsfrist, denn dann entscheidet der Bundeswahlausschuss über die Zulassung der Listen. Beschwerden können schließlich bis zum 19. März eingereicht werden.
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6. Europawahl

Die Europawahl findet am 26. Mai 2019 statt, doch bereits im März stehen wichtige Termine dafür an. So können bis zum 4. März die letzten Wahlvorschläge eingereicht werden. Am 15. März endet die Änderungs- und Rückzugsfrist, denn dann entscheidet der Bundeswahlausschuss über die Zulassung der Listen. Beschwerden können schließlich bis zum 19. März eingereicht werden. © Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Der 19. März ist auch in anderer Hinsicht wichtig: Voraussichtlich an diesem Tag beginnt die Bundesnetzagentur damit, die neuen 5G-Mobilfunkfrequenzen zu versteigern. Diese sind für die deutsche Industrie von großer Bedeutung und bieten außerdem höhere Bandbreiten und eine schnellere Datenübertragung.
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7. 5G-Mobilfunkfrequenz

Der 19. März ist auch in anderer Hinsicht wichtig: Voraussichtlich an diesem Tag beginnt die Bundesnetzagentur damit, die neuen 5G-Mobilfunkfrequenzen zu versteigern. Diese sind für die deutsche Industrie von großer Bedeutung und bieten außerdem höhere Bandbreiten und eine schnellere Datenübertragung. © Andrea Warnecke/dpa

Am 31. März wird die Uhr auf Sommerzeit umgestellt. Die Zeitumstellung um eine Stunde nach vorne findet dieses Jahr womöglich das vorletzte Mal statt. Denn die EU hat einer Abschaffung der Zeitumstellung schon für 2019 zugestimmt. Doch eine Umsetzung soll vermutlich erst bis 2021 durchgeführt werden.
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8. Zeitumstellung

Am 31. März wird die Uhr auf Sommerzeit umgestellt. Die Zeitumstellung um eine Stunde nach vorne findet dieses Jahr womöglich das vorletzte Mal statt. Denn die EU hat einer Abschaffung der Zeitumstellung schon für 2019 zugestimmt. Doch eine Umsetzung soll vermutlich erst bis 2021 durchgeführt werden. © Sebastian Willnow/dpa

Mopeds, Mofas und Co. brauchen ab dem 1. März ein neues Versicherungskennzeichen. Dieses ändert jedes Jahr die Farbe, um die Kontrolle zu vereinfachen. Das alte, blaue Kennzeichen muss nun dem neuen, grünen weichen. Ansonsten erlischt der Versicherungsschutz für das Kleinkraftrad und der Fahrer macht sich strafbar.
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9. Kennzeichen für Kleinkrafträder

Mopeds, Mofas und Co. brauchen ab dem 1. März ein neues Versicherungskennzeichen. Dieses ändert jedes Jahr die Farbe, um die Kontrolle zu vereinfachen. Das alte, blaue Kennzeichen muss nun dem neuen, grünen weichen. Ansonsten erlischt der Versicherungsschutz für das Kleinkraftrad und der Fahrer macht sich strafbar. © Hendrik Schmidt/dpa

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