Camperin vergewaltig: Gericht prüft Schuldfähigkeit

16.9.2018, 21:17 Uhr
Im Fall des 32-jährigen Asylanten, der im April 2017 in Bonn eine Camperin vergewaltigt hatte, soll das Gericht nun die Schuldfähigkeit den Angeklagten prüfen.

© Henning Kaiser/dpa Im Fall des 32-jährigen Asylanten, der im April 2017 in Bonn eine Camperin vergewaltigt hatte, soll das Gericht nun die Schuldfähigkeit den Angeklagten prüfen.

Elf Monate nach der Verurteilung des Vergewaltigers einer Camperin in der Bonner Siegaue beschäftigt die Tat von diesem Dienstag (18.9.) an erneut das Landgericht. Ein abgelehnter Asylbewerber aus Ghana war im vergangenen Oktober wegen besonders schwerer Vergewaltigung und räuberischer Erpressung zu elfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil jedoch teilweise auf. Nach Ansicht der obersten Strafrichter hatte das Landgericht außer Acht gelassen, dass der Angeklagte vermindert schuldfähig sein könnte. Nun muss eine andere Kammer des Landgerichts dieser Frage nachgehen und über die Höhe der Strafe neu entscheiden.

Der 32-Jährige hatte laut Urteil im April 2017 ein junges Paar aus Freiburg beim Campen in der Siegaue bei Bonn überfallen. Er schlitzte nachts das Zelt der beiden mit einer Astsäge auf und verlangte zunächst Geld. Dann zwang er die Studentin das Zelt zu verlassen und vergewaltigte sie. Die Polizei fahndete bundesweit mit einem Phantombild nach dem Täter. Wenige Tage später wurde der Ghanaer nach dem Hinweis eines Passanten festgenommen. DNA-Spuren überführten ihn eindeutig als Täter.

Verhalten im Saal löste Empörung aus

Der Richter sagte in der Urteilsbegründung, das Paar habe eine Horrornacht erlebt und Todesangst gehabt. Der Angeklagte bestritt die Tat im Prozess. Sein Verhalten im Gerichtssaal löste zusätzliche Empörung aus - unter anderem hatte er das Opfer als "Prostituierte" verhöhnt. Gegen das Urteil legte er Revision ein.

Dass der heute 32-Jährige die Tat begangen hat, steht auch für den BGH zweifellos fest. Somit geht es in dem neuen Prozess nicht mehr um den Schuldspruch, sondern allein um das Strafmaß. Denn laut Urteil des Landgerichts lag bei dem Angeklagten eine Persönlichkeitsstörung vor. Dennoch sei seine Steuerungsfähigkeit bei der Tat nicht eingeschränkt gewesen. Dies sah der BGH nicht ausreichend belegt.

Das Bonner Landgericht hat nach Angaben eines Sprechers eine neue Gutachterin beauftragt, die den Angeklagten psychologisch untersucht hat. Sollten die Richter in dem Revisionsprozess zu dem Ergebnis kommen, dass der Mann bei der Tat vermindert schuldfähig war, könnte seine Strafe geringer ausfallen. Für die Verhandlung vor der 3. Großen Strafkammer sind vier Termine angesetzt. Das Urteil soll nach jetziger Planung spätestens am 5. Oktober fallen.