Cannabis, Postfächer, Reisepass: Das ändert sich ab März 2017

28.2.2017, 20:32 Uhr
Alle Nutzer der rund 818.000 Postfächer müssen ab Mittwoch dafür zahlen, dass sie ihre Briefe in der Filiale abholen können. Dann wird auch für alle Bestandskunden eine Jahresgebühr von 19,90 Euro fällig. Neukunden zahlen diese bereits seit vergangenem Juli. Die Deutsche Post begründete die jährliche Mietgebühr mit regelmäßigen Kostensteigerung. Nach Ansicht des Unternehmens fallen die Kosten für ; Verbraucher mit weniger als zwei Euro im Monat „maßvoll“ aus.
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Mietgebühr für Postfächer

Alle Nutzer der rund 818.000 Postfächer müssen ab Mittwoch dafür zahlen, dass sie ihre Briefe in der Filiale abholen können. Dann wird auch für alle Bestandskunden eine Jahresgebühr von 19,90 Euro fällig. Neukunden zahlen diese bereits seit vergangenem Juli. Die Deutsche Post begründete die jährliche Mietgebühr mit regelmäßigen Kostensteigerung. Nach Ansicht des Unternehmens fallen die Kosten für ; Verbraucher mit weniger als zwei Euro im Monat „maßvoll“ aus. © dpa/Roland Weihrauch

Der spezielle Bausparkassen-Einlagensicherungsfonds wird aufgelöst. Ab 1. März sind Einlagen von Bausparkunden nur noch bis zu einem Wert von 100.000 Euro abgesichert - über die gesetzliche Einlagensicherung. Was über diese Summe geht, wäre im Falle einer Pleite einer Bausparkasse weg. Nach Angaben des Bausparkassen-Verbands ändert sich aber für 99,8 Prozent der Bausparkunden nichts, weil ihre Bausparverträge die Schwelle von 100.000 Euro gar nicht überschreiten.
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Zusatzsicherung für Bauspareinlagen endet

Der spezielle Bausparkassen-Einlagensicherungsfonds wird aufgelöst. Ab 1. März sind Einlagen von Bausparkunden nur noch bis zu einem Wert von 100.000 Euro abgesichert - über die gesetzliche Einlagensicherung. Was über diese Summe geht, wäre im Falle einer Pleite einer Bausparkasse weg. Nach Angaben des Bausparkassen-Verbands ändert sich aber für 99,8 Prozent der Bausparkunden nichts, weil ihre Bausparverträge die Schwelle von 100.000 Euro gar nicht überschreiten. © dpa/Armin Weigel

Zu den auffälligsten Änderungen beim neuen Reisepass gehört der Ersatz des bisherigen Hardcover-Umschlags durch einen auch in rot gehaltenen flexibleren Umschlag. Vorder- und Rückseite zeigen unterschiedliche Prägungen. Aus dem Sicherheitskonzept des Personalausweises übernommen wurde die Passkarte aus Polycarbonat mit eingebettetem Sicherheitsfaden. Darauf steht die Dokumentennummer sowie der Name des Passinhabers.  Die neuen Reisedokumente werden ab Mittwoch ausgegeben. Alte Pässe sind aber bis zu deren regulärem Ablauf gültig. Der Preis für den neuen Reisepass steigt mit der Neugestaltung von 59 auf 60 Euro. Für bis zu 24-Jährige bleibt es wie bisher bei 37,50 Euro.
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Neuer Reisepass soll sicherer werden

Zu den auffälligsten Änderungen beim neuen Reisepass gehört der Ersatz des bisherigen Hardcover-Umschlags durch einen auch in rot gehaltenen flexibleren Umschlag. Vorder- und Rückseite zeigen unterschiedliche Prägungen. Aus dem Sicherheitskonzept des Personalausweises übernommen wurde die Passkarte aus Polycarbonat mit eingebettetem Sicherheitsfaden. Darauf steht die Dokumentennummer sowie der Name des Passinhabers. Die neuen Reisedokumente werden ab Mittwoch ausgegeben. Alte Pässe sind aber bis zu deren regulärem Ablauf gültig. Der Preis für den neuen Reisepass steigt mit der Neugestaltung von 59 auf 60 Euro. Für bis zu 24-Jährige bleibt es wie bisher bei 37,50 Euro. © dpa/Michael Kappeler

Die Nummernschilder für Mofas und Mopeds wechseln mit dem Beginn des neuen Versicherungsjahres immer zum 1. März ihre Farbe: Ab Mittwoch sind die grünen Kennzeichen nicht mehr gültig. Wer trotzdem noch mit einem solchen Nummernschild weiterfährt, hat keinen Haftpflichtversicherungsschutz und macht sich strafbar. Die neuen schwarzen Kennzeichen sind direkt beim Versicherer erhältlich.
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Nur noch schwarze Kennzeichen für MOfa und Moped

Die Nummernschilder für Mofas und Mopeds wechseln mit dem Beginn des neuen Versicherungsjahres immer zum 1. März ihre Farbe: Ab Mittwoch sind die grünen Kennzeichen nicht mehr gültig. Wer trotzdem noch mit einem solchen Nummernschild weiterfährt, hat keinen Haftpflichtversicherungsschutz und macht sich strafbar. Die neuen schwarzen Kennzeichen sind direkt beim Versicherer erhältlich. © dpa/Roland Weihrauch

Für Fernsehzuschauer ohne Satellitenschüssel oder Kabelanschluss wird es allmählich ernst: Ab 29. März werden Sendesignale in einem regional gestaffelten Verfahren von DVB-T auf DVB-T2 umgestellt - den Anfang machen große Ballungszentren und ihre Einzugsbereiche. Der Wechsel soll dazu führen, dass mehr Programme in besserer Qualität über ein begrenztes Frequenzspektrum übertragen werden können.  Ohne entsprechende technische Nachrüstungen werden sich Fernsehsendungen über Antennen in vielen Fällen nicht mehr gucken lassen. Fernsehzuschauer brauchen ein Empfangsgerät, das DVB-T2-Signale verarbeiten kann. Die bisherigen DVB-T-Receiver können das nicht, sodass sie nutzlos werden.
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TV-Sendesignale werden auf DVB-T2 umgestellt

Für Fernsehzuschauer ohne Satellitenschüssel oder Kabelanschluss wird es allmählich ernst: Ab 29. März werden Sendesignale in einem regional gestaffelten Verfahren von DVB-T auf DVB-T2 umgestellt - den Anfang machen große Ballungszentren und ihre Einzugsbereiche. Der Wechsel soll dazu führen, dass mehr Programme in besserer Qualität über ein begrenztes Frequenzspektrum übertragen werden können. Ohne entsprechende technische Nachrüstungen werden sich Fernsehsendungen über Antennen in vielen Fällen nicht mehr gucken lassen. Fernsehzuschauer brauchen ein Empfangsgerät, das DVB-T2-Signale verarbeiten kann. Die bisherigen DVB-T-Receiver können das nicht, sodass sie nutzlos werden. © dpa/Maurizio Gambarini

Ärzte können chronisch Kranken Cannabis-Extrakte auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung verschreiben. Die Mediziner dürfen selbst entscheiden, ob die häufig zur Schmerzlinderung eingesetzte Cannabis-Therapie sinnvoll ist, auch wenn im Einzelfall noch andere Behandlungsoptionen bestehen. Krankenkassen dürfen die Genehmigung einer Cannabis-Therapie nur in begründeten Ausnahmefällen verweigern.  Vertrieben werden sollen die Cannabis-Produkte von Apotheken. Eine staatliche Cannabis-Agentur soll Anbau und Vertrieb koordinieren und kontrollieren. Die Neuregelungen sollen im Monatsverlauf in Kraft treten.
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Cannabis gibt es jetzt auf Rezept

Ärzte können chronisch Kranken Cannabis-Extrakte auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung verschreiben. Die Mediziner dürfen selbst entscheiden, ob die häufig zur Schmerzlinderung eingesetzte Cannabis-Therapie sinnvoll ist, auch wenn im Einzelfall noch andere Behandlungsoptionen bestehen. Krankenkassen dürfen die Genehmigung einer Cannabis-Therapie nur in begründeten Ausnahmefällen verweigern. Vertrieben werden sollen die Cannabis-Produkte von Apotheken. Eine staatliche Cannabis-Agentur soll Anbau und Vertrieb koordinieren und kontrollieren. Die Neuregelungen sollen im Monatsverlauf in Kraft treten. © dpa/Matt Masin

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