Diese Regelung gelte für rund 3000 der 3200 Passagiere aus 60 Ländern, teilte die Organisation mit. Die Hinterbliebenen der Opfer und die Verletzten sollen demnach gesondert entschädigt werden. Die italienischen Verbraucherschützer sprachen von einem „historischen Abkommen“, der einer „dramatischen Angelegenheit“ ein Ende setze. Zugleich lobte Adoc, dass bei der Entschädigungszahlung kein Unterschied zwischen der sozialen Herkunft und den Heimatländern der Passagiere gemacht werde. „Wir schätzen, dass rund 85 Prozent (der Passagiere) der Einigung zustimmen“, teilte Adoc mit. Costa Crociere drohen also weiterhin Klagen, auch von deutschen Urlaubern.
Diese Summe für verlorene Wertgegenstände, Gepäck, seelische Beeinträchtigung durch die Havarie und den für die Kreuzfahrt bezahlten Preis "liegt über den Entschädigungsgrenzen internationaler Vereinbarungen und der gültigen Gesetze“, erläuterte Astoi Confindustria in der Mitteilung.
Ob eine solche Entschädigungsvereinbarung auch für deutsche Passagiere des Kreuzfahrtschiffes Gültigkeit haben könnte, war zunächst unklar. An Bord der gekenterten "Costa Concordia“ waren etwa 3200 Passagiere, darunter rund 560 Deutsche.
Die Entschädigung soll den Angaben zufolge auch für Kinder bezahlt werden, die kostenlos dabei gewesen seien, so dass ein Ehepaar mit zwei Kindern 44 000 Euro erhalten würde. Der Reederei sei daran gelegen gewesen, das durch die Havarie entstandene Image nicht noch weiter zu verschlechtern, meinte die römische Tageszeitung "La Repubblica“ am Freitag. Die Havarie werde die Reederei Costa Crociere alles in allem Hunderte von Millionen Euro kosten.
Unterdessen sollte am Wrack der "Costa Concordia“ weiter nach den Vermissten des Schiffsunglücks vom 13. Januar gesucht werden. Gleichzeitig wollten die Bergungsexperten des Unternehmens Smit letzte Vorbereitungen für das von Samstag an geplante Abpumpen der etwa 2300 Tonnen Treibstoff auf den Schiffstanks abschließen.
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