Datenspeicherung und Mindestlohn: Das ändert sich im Mai 2018

30.4.2018, 18:44 Uhr
Ab 25. Mai gilt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie ist bindend für alle, die Daten von EU-Bürgern verarbeiten, nutzen und speichern. Sie soll für besserern Schutz der Privatsphäre, für mehr Kontrolle über die eigenen Daten oder das "Recht auf Vergessenwerden" sorgen - das bedeutet, dass Daten, die für den ursprünglichen Zweck der Speicherung nicht mehr benötigt werden, gelöscht werden müssen. Verbraucher erhalten in Zukunft auch ein Auskunftsrecht: Firmen sind verpflichtet, alle personenbezogenen Daten auf Verlangen herauszugeben. Zudem müssen Nutzer über Datenschutz-Verstöße - etwa durch Datenlecks oder Hackerangriffe - informiert werden. Derzeit aktualisieren wegen der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung auch viele Internet-Dienste ihre Nutzungsbedingungen. Das hat Änderungen zur Folge, zum Beispiel bei...
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Datenschutz: Neue EU-Verordnung tritt in Kraft

Ab 25. Mai gilt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie ist bindend für alle, die Daten von EU-Bürgern verarbeiten, nutzen und speichern. Sie soll für besserern Schutz der Privatsphäre, für mehr Kontrolle über die eigenen Daten oder das "Recht auf Vergessenwerden" sorgen - das bedeutet, dass Daten, die für den ursprünglichen Zweck der Speicherung nicht mehr benötigt werden, gelöscht werden müssen. Verbraucher erhalten in Zukunft auch ein Auskunftsrecht: Firmen sind verpflichtet, alle personenbezogenen Daten auf Verlangen herauszugeben. Zudem müssen Nutzer über Datenschutz-Verstöße - etwa durch Datenlecks oder Hackerangriffe - informiert werden. Derzeit aktualisieren wegen der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung auch viele Internet-Dienste ihre Nutzungsbedingungen. Das hat Änderungen zur Folge, zum Beispiel bei... © Nicolas Armer (dpa)

...WhatsApp. Neue und bestehende WhatsApp-Nutzer werden demnächst in der App gefragt, ob sie älter als 16 sind. Bis zu diesem Alter ist für die Nutzung die Zustimmung der Eltern nötig. Auf welche Art das überprüft werden muss, dafür lässt die EU-Verordnung den Anbietern Spielraum. Sie hätten "unter Berücksichtigung der verfügbaren Technik angemessene Anstrengungen" zu unternehmen, heißt es in Artikel 8 der neuen Verordnung. Außerhalb der EU bleibt das Mindestalter bei 13 Jahren. Gemäß der Datenschutz-Verordnung kann man als Nutzer in ein paar Wochen auch die Daten herunterladen, die der Dienst über einen sammelt.
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Altersbeschränkung bei WhatsApp

...WhatsApp. Neue und bestehende WhatsApp-Nutzer werden demnächst in der App gefragt, ob sie älter als 16 sind. Bis zu diesem Alter ist für die Nutzung die Zustimmung der Eltern nötig. Auf welche Art das überprüft werden muss, dafür lässt die EU-Verordnung den Anbietern Spielraum. Sie hätten "unter Berücksichtigung der verfügbaren Technik angemessene Anstrengungen" zu unternehmen, heißt es in Artikel 8 der neuen Verordnung. Außerhalb der EU bleibt das Mindestalter bei 13 Jahren. Gemäß der Datenschutz-Verordnung kann man als Nutzer in ein paar Wochen auch die Daten herunterladen, die der Dienst über einen sammelt. © Ritchie B. Tongo/dpa

Auch bei Facebook gibt es Änderungen. Das soziale Netzwerk wird Eltern von Nutzern im Alter unter 16 Jahren mitentscheiden lassen, ob die Teenager in dem Netzwerk Informationen wie Religionszugehörigkeit oder politische Ansichten preisgeben. Die Eltern werden auch absegnen können, ob die Jugendlichen personalisierte Werbung auf Basis von Daten anderer Unternehmen angezeigt bekommen und ob sie angeben, an Personen welchen Geschlechts sie interessiert sind. Das Mindestalter für die Nutzung von Facebook bleibt bei 13 Jahren.
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Facebook: Eltern dürfen mitbestimmen

Auch bei Facebook gibt es Änderungen. Das soziale Netzwerk wird Eltern von Nutzern im Alter unter 16 Jahren mitentscheiden lassen, ob die Teenager in dem Netzwerk Informationen wie Religionszugehörigkeit oder politische Ansichten preisgeben. Die Eltern werden auch absegnen können, ob die Jugendlichen personalisierte Werbung auf Basis von Daten anderer Unternehmen angezeigt bekommen und ob sie angeben, an Personen welchen Geschlechts sie interessiert sind. Das Mindestalter für die Nutzung von Facebook bleibt bei 13 Jahren. © dpa

Zum ersten Mal seit rund fünf Jahren gibt es einen Abgleich der Daten aus den Einwohnermeldeämtern mit denen der Einrichtung in Köln, die im Auftrag von ARD, ZDF und Deutschlandradio den Rundfunkbeitrag einzieht. Sinn der Sache ist es, Menschen zu finden, die zwar beitragspflichtig sind, aber keinen Beitrag überweisen. Deshalb bekommt der Beitragsservice, der die Gebühren erhebt, von den Kommunen die Meldedaten sämtlicher volljähriger, am Stichtag 6. Mai in Deutschland gemeldeter Personen. Die neuen Daten werden ab dem 7. Mai übermittelt. Die eigentliche Arbeit für den Beitragsservice beginnt erst danach - ab Juli. Dann müssen alle diejenigen angeschrieben werden, die keinen Beitrag zahlen, ohne dass erkennbar ist, warum nicht. Seit dem Umstieg auf das neue System der Beitragserhebung 2013 muss jeder Haushalt zahlen, unabhängig von der Anzahl der Radio- und Fernsehgeräte, derzeit 17,50 Euro im Monat.
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Rundfunkbeitrag: Nicht-Zahler bekommen Post

Zum ersten Mal seit rund fünf Jahren gibt es einen Abgleich der Daten aus den Einwohnermeldeämtern mit denen der Einrichtung in Köln, die im Auftrag von ARD, ZDF und Deutschlandradio den Rundfunkbeitrag einzieht. Sinn der Sache ist es, Menschen zu finden, die zwar beitragspflichtig sind, aber keinen Beitrag überweisen. Deshalb bekommt der Beitragsservice, der die Gebühren erhebt, von den Kommunen die Meldedaten sämtlicher volljähriger, am Stichtag 6. Mai in Deutschland gemeldeter Personen. Die neuen Daten werden ab dem 7. Mai übermittelt. Die eigentliche Arbeit für den Beitragsservice beginnt erst danach - ab Juli. Dann müssen alle diejenigen angeschrieben werden, die keinen Beitrag zahlen, ohne dass erkennbar ist, warum nicht. Seit dem Umstieg auf das neue System der Beitragserhebung 2013 muss jeder Haushalt zahlen, unabhängig von der Anzahl der Radio- und Fernsehgeräte, derzeit 17,50 Euro im Monat. © dpa

Am 25. Mai tritt das "Gesetz über die Verarbeitung von Fluggastdaten" in Kraft. Mit dem Gesetz setzt die Bundesregierung eine lange umstrittene EU-Richtlinie um, die der Bekämpfung des internationalen Terrorismus und der organisierten Kriminalität dienen soll. Bei Flügen von und nach Deutschland sind die Airlines künftig verpflichtet, umfangreiche Datensätze über ihre Passagiere an das Bundeskriminalamt weiterzuleiten. Zu den Daten, die die Fluggesellschaften den Behörden in Zukunft überlassen müssen, gehören unter anderem Angaben wie Name und Anschrift des Fluggastes, Kreditkartennummer und Informationen zur Reiseroute. Die Informationen werden bis zu fünf Jahre lang gespeichert und bei Bedarf zwischen den EU-Staaten ausgetauscht.
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Daten von Fluggästen werden vom BKA gespeichert

Am 25. Mai tritt das "Gesetz über die Verarbeitung von Fluggastdaten" in Kraft. Mit dem Gesetz setzt die Bundesregierung eine lange umstrittene EU-Richtlinie um, die der Bekämpfung des internationalen Terrorismus und der organisierten Kriminalität dienen soll. Bei Flügen von und nach Deutschland sind die Airlines künftig verpflichtet, umfangreiche Datensätze über ihre Passagiere an das Bundeskriminalamt weiterzuleiten. Zu den Daten, die die Fluggesellschaften den Behörden in Zukunft überlassen müssen, gehören unter anderem Angaben wie Name und Anschrift des Fluggastes, Kreditkartennummer und Informationen zur Reiseroute. Die Informationen werden bis zu fünf Jahre lang gespeichert und bei Bedarf zwischen den EU-Staaten ausgetauscht. © Bodo Marks (dpa)

Ab 1. Mai verdienen Maler und Lackierer mindestens 10,60 Euro in der Stunde, das sind 25 Cent mehr als bisher. Gesellen bekommen ab diesem Zeitpunkt 13,30 Euro. Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und der Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz haben sich Ende 2016 auf einen neuen einheitlichen Mindestlohn geeinigt. Die rund 200.000 Beschäftigten im Maler- und Lackiererhandwerk erhalten seitdem stufenweise mehr Geld. Bis 2020 soll der Mindestlohn jeweils im Mai bis auf 11,10 Euro (Ungelernte) beziehungsweise 13,50 Euro (Gesellen) ansteigen.
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Mindestlohn für Maler und Lackierer steigt

Ab 1. Mai verdienen Maler und Lackierer mindestens 10,60 Euro in der Stunde, das sind 25 Cent mehr als bisher. Gesellen bekommen ab diesem Zeitpunkt 13,30 Euro. Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und der Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz haben sich Ende 2016 auf einen neuen einheitlichen Mindestlohn geeinigt. Die rund 200.000 Beschäftigten im Maler- und Lackiererhandwerk erhalten seitdem stufenweise mehr Geld. Bis 2020 soll der Mindestlohn jeweils im Mai bis auf 11,10 Euro (Ungelernte) beziehungsweise 13,50 Euro (Gesellen) ansteigen. © Federico Gambarini (dpa)

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