Deutscher Datenschützer will Facebook vor Gericht ziehen

26.2.2015, 17:49 Uhr
Daten- und Verbraucherschützer wollen, dass ein Gericht den Internet-Konzern Facebook unter die Lupe nimmt. Auslöser sind die neuen Nutzungsbedingungen.

© dpa Daten- und Verbraucherschützer wollen, dass ein Gericht den Internet-Konzern Facebook unter die Lupe nimmt. Auslöser sind die neuen Nutzungsbedingungen.

In Berlin mahnte der Bundesverband der Verbraucherschutzzentralen (vzbv) Facebook wegen Verstoßes gegen den Datenschutz seiner Nutzer ab. Während Bundesjustizminister Heiko Maas den Vorstoß begrüßte, zeigte sich der Konzern befremdet vom Vorgehen der Verbraucherschützer. Auslöser der Kritik sind die seit dem 30. Januar gültigen neuen Nutzungsbedingungen von Facebook.

Laut vzbv verstoßen gleich 19 Klauseln gegen deutsches oder europäisches Recht. Die Verbraucherschützer werfen Facebook vor, die Standard-Einstellungen sähen nur einen geringen Schutz der persönlichen Daten der Nutzer vor. So setze das Netzwerk die Einwilligung zur Verwendung personenbezogener Daten für Werbezwecke voraus.

Gesetzeswidrig sei auch die Richtlinie, sich mit dem echten Namen erkennen geben zu müssen. "Facebook verdient Milliarden Dollar pro Jahr, indem es sämtliche Daten der Nutzer auswertet und diese in Form von personalisierten Werbeplätzen an werbetreibende Unternehmen verkauft“, sagte vzbv-Chef Klaus Müller. Der Umsatz des US-Konzerns war im letzten Quartal 2014 um 49 Prozent auf 3,85 Milliarden Dollar gestiegen. Nach vzbv-Angaben hat Facebook nun bis zum 16. März Zeit, um auf die Abmahnung zu reagieren.

Facebook sieht keinen Rechtsbruch

Laut Facebook besteht dagegen die Pflicht zur Verwendung von Klarnamen schon lange. „Nach einer ersten Einschätzung sind wir überrascht, dass sich der vzbv auf bestehende Richtlinien und Funktionen fokussiert, die seit zehn Jahren von Facebook und anderen Onlinediensten verwendet werden“, sagte ein Sprecher. Grundsätzlich sei man zuversichtlich, dass die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geltendem Recht entsprächen.

Massive Bedenken wegen der neuen Nutzungsbedingungen hat auch Datenschützer Casper, weswegen er Facebook zwölf Fragen übermittelt hatte. Seinen Angaben nach hat jedoch Facebook am Donnerstag erklärt, diese Fragen nicht zu beantworten, da es irischem und nicht deutschem Datenschutzrecht unterworfen sei. Caspar sei also gar nicht zuständig. In Irland hat der US-Konzern seinen europäischen Sitz. Die Hamburger Datenschutzbehörde sieht sich jedoch zuständig und prüft nun das weiterer Vorgehen.

Möglich wäre ein auf 50.000 Euro beschränktes Bußgeld oder die Anordnung eines Zwangsgeldes, das bis zu einer Million Euro betragen könnte, sagte Caspar. Der juristische Instanzenweg sei jedoch langwierig und könne bis zum Europäischen Gerichtshof führen. “Es ist gut, dass die Datenschutzbestimmungen jetzt rechtlich überprüft werden“, sagte Bundesjustizminister Maas. “Jeder Nutzer sollte wissen können, was Facebook mit den Daten macht.“

Der SPD-Minister bekräftigte die Forderung nach einer Datenschutz-Grundverordnung für die EU. Damit will er verhindern, dass sich Facebook auf die als lax geltenden irischen Datenschutzvorschriften berufen kann. Ungeachtet der Zweifel am Datenschutz bei Facebook hatte die Bundesregierung vergangenen Freitag eine eigene Facebook-Seite gestartet.

„Wenn man auf Facebook aktiv wird, dann heißt das nicht automatisch, dass man sich mit allen Einzelheiten des Geschäfts und der Datenschutzpraxis des Unternehmens einverstanden erklärt“, erklärte Regierungssprecher Steffen Seibert. „Nichtsdestotrotz: In der juristischen Abwägung hielten wir das für machbar und für vertretbar, und das tun wir.“

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