Entlassung: Nazi-Polizist darf kein Beamter mehr sein

17.11.2017, 12:12 Uhr
Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet: Auch faschistische Tattoos verletzen die Treuepflicht eines Polizeibeamten.

© dpa Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet: Auch faschistische Tattoos verletzen die Treuepflicht eines Polizeibeamten.

Der Mann trägt Runen und die Noten des Horst-Wessel-Liedes als Tätowierungen, zeigte den Hitlergruß und bewahrte in seiner Wohnung Nazi-Devotionalien auf. Das Land Berlin wertete all dies als Verletzung der Treuepflicht eines Beamten und erhob Disziplinarklage.

Nachdem der 1974 geborene Polizist in den beiden Vorinstanzen noch gewonnen hatte, stellte nun das Bundesverwaltungsgericht Maßstäbe auf, was sich ein Beamter nicht leisten darf. "Die Treuepflicht eines Beamten kann auch durch das Tragen von Tätowierungen mit verfassungswidrigem Inhalt verletzt werden", teilte das Gericht mit. Wer seinen Körper über Tattoos als Kommunikationsmedium einsetze, wirke plakativ mit seinen Einstellungen nach außen. Es komme aber auch immer noch auf die Gesamtwürdigung eines Falles an.