Erneuerung: EU einigt sich auf Urheberrechts-Reform

13.2.2019, 22:00 Uhr
Eine Europafahne weht vor dem Europäischen Parlament in Straßburg (Frankreich).

© Karl-Josef Hildenbrand, dpa Eine Europafahne weht vor dem Europäischen Parlament in Straßburg (Frankreich).

Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments einigten sich am Mittwoch in Straßburg vorläufig auf eine Reform des EU-Urheberrechts inklusive Leistungsschutzrecht. Die Portale sollen für das Anzeigen von Artikel-Ausschnitten in ihren Suchergebnissen künftig Geld an die Verlage zahlen. Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) begrüßten die Einigung: "Dies ist ein guter Tag für die Meinungs- und Pressevielfalt in Europa und der Welt", teilten die Verbände mit. Die Reform setze "einen wichtigen globalen Standard für journalistische Vielfalt und unabhängige Berichterstattung."

Der Verhandlungsführer des Parlaments, Axel Voss (CDU), zeigte sich erleichtert. "Digitaler Urheberrechtsschutz beendet endlich das Wildwest im Internet, bei dem die Rechteinhaber bisher oft untergebuttert werden", sagte Voss. "Den neuen Realitäten und Geschäftsmodellen des digitalen Zeitalters können wir jetzt gerecht werden."

Die Piraten-Europapolitikerin Julia Reda warnte hingegen: "Dieser Deal ist eine Gefahr für kleine Verlage, Autoren und Internetnutzer gleichermaßen." Und der Verband der Digitalwirtschaft, Eco, warnte, die Reform werde zum "Hemmnis für die Digitalisierung in Europa".

Zwei Jahre, um Regeln zu Recht zu machen

Die Einigung vom Mittwoch muss in den kommenden Wochen allerdings noch vom Parlament und den EU-Staaten bestätigt werden. In den allermeisten Fällen ist das eine Formalie - weil die Debatte jedoch so aufgeladen ist, könnte die Reform hier allerdings noch scheitern. Stimmen beide Seiten zu, haben die EU-Länder zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln in nationales Recht umzuwandeln.

Die Copyright-Reform war 2016 vom damaligen EU-Digital-Kommissar Günther Oettinger vorgeschlagen worden und soll das Urheberrecht ans digitale Zeitalter anpassen. Monatelang gab es heftige Diskussionen. Lobbyverbände machten Stimmung und warnten vor Zensur, dem Ende des Internets sowie dem Ende der unabhängigen Presse. Google und Wikipedia sprachen sich öffentlich gegen Teile der Reform aus.

Neben der Einführung des Leistungsschutzrechts nimmt die Einigung vom Mittwoch in Artikel 13 auch Plattformen wie YouTube stärker in die Pflicht. Sie müssen künftig alles ihnen Mögliche tun, um Urheberrechtsverletzungen zu verhindern. Geschützte Werke müssten demnach lizenziert werden, bevor sie auf den Plattformen landen - oder dürften nicht hochgeladen werden. Kritiker warnen, dass die Plattformen dadurch gezwungen seien, Uploadfilter einzuführen.

Dabei handelt es sich um eine Software, mit der Internet-Plattformen schon beim Hochladen überprüfen können, ob Bilder, Videos oder Musik urheberrechtlich geschützt sind. "Algorithmen sind nicht in der Lage, eine Urheberrechtsverletzung von einer legalen Verwendung von geschützten Werken zu unterscheiden", sagte SPD-Europapolitiker Tiemo Woelken nach der Einigung vom Mittwoch. "Satire, Parodie oder vom Zitatrecht gedeckte Verwendungen werden fälschlicherweise geblockt werden."

Einige Unternehmen ausgenommen

Unternehmen, die jünger als drei Jahre sind, einen Jahresumsatz von weniger als zehn Millionen Euro haben und unter fünf Millionen Nutzer im Monat, sollen von Artikel 13 ausgenommen werden. Das Parlament hatte eigentlich Ausnahmen für alle Unternehmen bis zu einem Jahresumsatz von 20 Millionen Euro gefordert. Start-up und Kleinunternehmen sollen so geschützt werden.

Umstritten war auch das Leistungsschutzrecht. Befürworter argumentieren, dass Plattformen wie Google News derzeit gar kein Geld an die Verlage zahlen, obwohl sie große Mengen ihrer Nachrichten nutzten. Vor allem kleine Verlage und Nachrichtenseiten äußerten jedoch Bedenken, weil sie auf die Reichweite angewiesen sind. Die Einigung sieht nun vor, dass die Nachrichten-Suchmaschinen weiterhin Hyperlinks, einzelne Worte und sehr kurze Textausschnitte anzeigen dürfen. Das Veröffentlichen von Überschriften oder ganzen Sätzen ist hingegen verboten.

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