Ex-SS-Mann Gröning: Gericht lehnt Gnadengesuch ab

17.1.2018, 14:16 Uhr
Der frühere SS-Mann Oskar Gröning ist im Auschwitz-Prozess von Lüneburg verurteilt worden: Sein Gnadengesuch wurde abgelehnt.

© Philipp Schulze (dpa) Der frühere SS-Mann Oskar Gröning ist im Auschwitz-Prozess von Lüneburg verurteilt worden: Sein Gnadengesuch wurde abgelehnt.

Der wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen verurteilte frühere SS-Mann Oskar Gröning ist mit seinem Gnadengesuch gescheitert. Das teilte die Staatsanwaltschaft Lüneburg am Mittwoch mit. Das Landgericht Lüneburg hatte ihn 2015 zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Der sogenannte Buchhalter von Auschwitz ist mittlerweile 96 Jahre alt.

Gegen die Ablehnung seines Gnadengesuchs kann der 96-Jährige jetzt noch beim Justizministerium in Hannover vorgehen. Das sei in der niedersächsischen Gnadenordnung geregelt, sagte die Sprecherin der Lüneburger Staatsanwaltschaft, Wiebke Bethke.

Baldiger Haftantritt droht

"Sollte sich sein Gesundheitszustand ändern, kann er jederzeit ein neues Ersuchen stellen." Gröning droht ein baldiger Haftantritt. Die Staatsanwaltschaft Hannover hat im vergangenen Dezember angekündigt, ihm zeitnah die Ladung zu schicken.

Das Bundesverfassungsgericht hatte eine Beschwerde aus Gesundheitsgründen von Gröning abgewiesen. Damit war der Rechtsweg ausgeschöpft, es blieb nur noch ein Gnadengesuch. Der frühere Freiwillige der Waffen-SS hatte unter anderem eingeräumt, Geld aus dem Gepäck der Verschleppten gezählt und an die SS in Berlin weitergeleitet zu haben.

Gröning sei ein Teil des großen Verbrechens Auschwitz gewesen, hatte das Landgericht Lüneburg entschieden. Auch das Verwalten der Gelder der Verschleppten und das Bewachen ihres Gepäcks sei Beihilfe.

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