Fall Kachelmann: Ex-Geliebte zu Schadenersatz verurteilt

28.9.2016, 15:39 Uhr
Das Oberlandesgericht Frankfurt entschied am Mittwoch, dass Claudia D. ihren einstigen Liebhaber "vorsätzlich und wahrheitswidrig" der Vergewaltigung bezichtigt habe.

© dpa Das Oberlandesgericht Frankfurt entschied am Mittwoch, dass Claudia D. ihren einstigen Liebhaber "vorsätzlich und wahrheitswidrig" der Vergewaltigung bezichtigt habe.

Fünf Jahre nach dem Freispruch im Vergewaltigungsprozess hat Wettermoderator Jörg Kachelmann im Zivilverfahren gegen seine Ex-Geliebte einen großen Erfolg errungen. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt entschied am Mittwoch, dass Claudia D. Anfang 2010 ihren einstigen Liebhaber "vorsätzlich und wahrheitswidrig" der Vergewaltigung bezichtigt habe. Die Journalistin wurde daher rechtskräftig dazu verurteilt, Kachelmann medizinische Gutachten in Höhe von rund 7100 Euro zu erstatten.

Diese waren für seine Verteidigung angefallen, nachdem Kachelmann im März 2010 nach der Strafanzeige von Claudia D. am Frankfurter Flughafen festgenommen und in Untersuchungshaft gekommen war. Das OLG zeigte sich überzeugt, dass sich Claudia D. die Verletzungen durch die angebliche Vergewaltigung selbst zugefügt habe. Der Senat stützte sich dabei auf das Gutachten des Frankfurter Rechtsmediziners Marcel Verhoff. Claudia D. hatte angegeben, ihr Ex-Geliebter habe sie in der Nacht zum 9. Februar 2010 mit dem Messer am Hals ins Schlafzimmer gezerrt und vergewaltigt. Das Bild der Verletzungen spreche insgesamt dafür, dass Claudia D. sich diese selbst zugefügt habe, heißt es im Urteil. Beim angeblich benutzten Küchenmesser sei auch keine DNA von Kachelmann gefunden worden. Hinweise auf Abwischspuren gebe es auch nicht.

Claudia D. verstrickte sich in Widersprüche

Claudia D. habe sich in ihren Aussagen in viele Widersprüche verstrickt, stellte das OLG fest. Eine "Autosuggestion" – die Einbildung einer Vergewaltigung – schloss das OLG bei Claudia D. aus. Dies hatte das Landgericht Frankfurt in erster Instanz noch für denkbar gehalten und daher die Klage Kachelmanns abgewiesen. Kachelmanns Ex-Geliebte habe mit ihrer falschen Strafanzeige "rechtswidrig und schuldhaft" gehandelt, stellte das OLG in der 33 Seiten langen Urteilsbegründung weiter fest. Sie sei mit "direktem Vorsatz" und "krimineller Energie" vorgegangen. Als Motiv komme Rache in Frage, da Kachelmann auch andere Frauen hatte und die Beziehung habe beenden wollen.

Kachelmann "dankbar" für Urteil

Nach der Entscheidung zeigte sich Kachelmann "dankbar" für das Urteil. Es stehe nun zweifelsfrei fest, dass er wegen der falschen Beschuldigungen "Opfer eines Verbrechens" geworden sei. Nach dem Freispruch in Mannheim im Mai 2011 seien Restzweifel geblieben. Nun habe er das Vertrauen in die deutsche Justiz zurückerhalten. Kachelmanns Anwalt Johann Schwenn wies darauf hin, dass wegen der Falschaussage, die zur U-Haft für Kachelmann führte, die Staatsanwaltschaft Mannheim oder Frankfurt aktiv werden könnten.

Claudia D. sprach von einem "Justizskandal". Ihr vorzuwerfen, sie habe die Vergewaltigung nur erfunden, sei "ein katastrophales Fehlurteil" eines "rein männlich besetzten Senats", sagte sie in einer Erklärung, die sie verlas. Mit dem Urteil solle im "männerbündischen Täterstaat Deutschland“ ein Exempel statuieret werden, da Frauen im Kampf gegen sexuelle Gewaltattacken mutiger geworden seien. Die Richter nannte sie "armselige, feige Frauenverächter".