Für Luxus-Leben: Paar veruntreute Spenden für krebskranke Kinder

14.2.2019, 17:25 Uhr
Die Frau wurde zu einer 22-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt, ihr Ehemann erhielt 20 Monate.

© Karl-Josef Hildenbrand/dpa Die Frau wurde zu einer 22-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt, ihr Ehemann erhielt 20 Monate.

Das Spendengeld sollte eigentlich krebskranken Kindern und ihren Eltern helfen, tatsächlich machte sich ein Ehepaar damit ein schönes Leben. Wegen der Veruntreuung von nahezu 130.000 Euro sind eine 50-Jährige und ihr 39 Jahre alter, getrennt lebender Mann am Donnerstag vom Amtsgericht Augsburg zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt worden. Zudem müssen beide den Schaden wiedergutmachen und für Kinderkrebsorganisationen jeweils 40.000 Euro zahlen.

In der Anklage war dem Paar auch noch Spendenbetrug vorgeworfen worden. Sie sollen von Anfang an die Spender getäuscht haben, um das Geld für eigene Zwecke zu verwenden. In etwa zwei Jahren sollen so rund 167.000 Euro für kranke Kinder gesammelt worden sein, aber nur 15.000 Euro davon kamen wirklich bei Projekten an.

Um das komplexe Verfahren zu vereinfachen, hatte Richter Thomas Müller-Froelich stundenlang mit der Staatsanwältin und den beiden Verteidigern hinter verschlossenen Türen verhandelt. Letztlich legten die Angeklagten, die zunächst in dem Prozess geschwiegen hatten, dann ein Geständnis zum Vorwurf der Untreue ab, dafür wurde der schwer nachzuweisende Betrugsvorwurf fallen gelassen.

Elektrofahrrad und eine Actionkamera gekauft

Die Staatsanwältin rechtfertigte in ihrem Plädoyer, dass die Angeklagten nach der Verständigung nun nicht ins Gefängnis müssen. Den kranken Kindern sei mehr geholfen, wenn die Angeklagten ordentliche Summen zahlen müssten. Sie betonte, dass das Paar seinen "privaten Luxus auf Kosten krebskranker Kinder" finanziert habe. Mit dem Spendengeld sei beispielsweise ein Elektrofahrrad und eine Actionkamera gekauft worden.

Verwerflich fand die Anklägerin auch, dass durch die beschuldigten Vereinsvorstände nun auch andere Spendenempfänger Probleme bekommen könnten. "Sicherlich denken jetzt manche Leute, jetzt spende ich nicht mehr." Amtsrichter Müller-Froelich sah dies ebenso. Er empfahl spendenwilligen Menschen, dass sie sich vor einer Überweisung über den Empfänger informieren, um schwarze Schafe von seriösen Vereinen zu unterscheiden. Das Spenden-Siegel des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen sei eine Möglichkeit dafür.

Letztlich verurteilte er die Frau zu einer 22-monatigen Bewährungsstrafe, ihr Ehemann erhielt 20 Monate. Zur Wiedergutmachung des Schadens für den Verein werden ferner von beiden zusammen insgesamt fast 70 000 Euro eingezogen, eine große Summe war schon vor der Verhandlung beglichen worden. Um die Zahlungen zu ermöglichen, war das Haus des Paares zwangsversteigert worden.

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