Gema blitzt mit Geldforderung an Youtube ab

1.7.2015, 21:32 Uhr
Gema und Youtube: Keine besten Freunde.

© Screenshot Gema und Youtube: Keine besten Freunde.

YouTube kann einem Gerichtsurteil zufolge unter Umständen haftbar gemacht werden, wenn die Videoplattform bestimmten Kontrollen bei hochgeladenen Musikvideos nicht nachkommt. In einem Prozess von Rechteinhabern und der Verwertungsgesellschaft GEMA gegen die Google -Tochter folgte das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg damit am Mittwoch einem Urteil des Landgerichts.

Die Richter entschieden allerdings, dass YouTube nicht unmittelbar für die Inhalte auf seiner Seite verwantwortlich ist. Eine Revision vor dem Bundesgerichtshof ist möglich. Vor dem OLG Hamburg ging es um die Frage, ob und in welcher Form YouTube verhindern muss, dass Internet-Nutzer geschützte Musikvideos illegal hochladen.

Laut Gericht sind die Betreiber von Internetangeboten zwar nicht verpflichtet, die Inhalte zu überwachen oder nach illegalen Tätigkeiten ihrer Nutzer zu forschen. Wenn ein Dienstanbieter aber auf eine klare Rechtsverletzung hingewiesen werde, müsse er das Angebot sperren und dafür sorgen, dass es möglichst nicht zu weiteren Verstößen komme.

Youtube zufrieden

Der Umfang seiner Verpflichtungen ergebe sich daraus, “was dem Betreiber nach den Umständen des jeweiligen Falles zuzumuten ist.“

YouTube wertete das Urteil als Erfolg. Das Gericht habe festgestellt, dass das Unternehmen als Hostprovider, der die Plattform lediglich für Nutzer bereit stelle, keine unmittelbare Verantwortung für die Inhalte trage, sagte ein Sprecher. Zur Kontrolle von Urheberrechtsverletzungen habe YouTube das Content-ID-Verfahren entwickelt, das anhand eines digitalen Fingerabdrucks automatisch Videos oder Teile davon wiedererkenne.

Der vom Gericht vorgeschlagenen Wortfilter sei hingegen "nicht der richtige Weg", weil er zu ungenau sei. Auch die Gema sieht einen Erfolg. "Das Urteil des OLG zeigt, dass YouTube sich nicht der Verantwortung für Urheberrechtsverletzungen entziehen kann und die Kontrolle von Rechtsverletzungen nicht auf die Rechteinhaber abwälzen darf", sagte Vorstandschef Harald Heker.

Gema forderte Geld - und blitzte ab

Die Richter hätten darauf verwiesen, dass sich YouTube gerade im Bereich der Musikvideos immer weiter von einem bloßen Hostprovider entfernt habe, erklärte Gema-Justiziar Tobias Holzmüller. Leider habe sich das OLG, wie auch am Vortag schon das Landgericht München, nicht zu einer Schadensersatzpflicht durchringen können.

Die Verwertungsgesellschaft hatte von YouTube Geld für Musikvideos gefordert - 0,375 Cent für jeden Abruf bestimmter Musikvideos, was einem Streitwert von rund 1,6 Millionen Euro entsprach. Doch die Gema unterlag.

Auch YouTube habe ein Interesse daran, dass Künstler für ihre Videos bezahlt würden, und sei offen für Gespräche mit der Gema über Möglichkeiten der Zahlungspflicht von Nutzern, sagte der Sprecher. In einem zweiten Berufungsverfahren vor dem OLG ging es konkret um zwölf Musiktitel, die die Gema wegen Rechtsverletzung auf der YouTube-Seite sperren lassen wollte.

Auch hier folgte das OLG dem Landgericht Hamburg, das einen Verstoß YouTubes bei sieben Titeln gesehen hatten. Der Anbieter habe die Clips nicht sofort gesperrt, nachdem er von der Gema über die Urheberrechtsverletzung informiert worden sei. Sowohl die Gema, die die Urheberrechte von Komponisten, Textern und Musikverlegern vertritt, als auch YouTube hatten gegen diese Entscheidung Berufung eingelegt.

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