Gericht: Frau mit Silikonbrüsten darf Polizistin werden

23.11.2016, 13:35 Uhr
Tattoos, Piercings, Brustimplantate: Was auf der Straße gang und gäbe ist, wird bei der Polizei in Nordrhein-Westfalen nicht gern gesehen.

© dpa Tattoos, Piercings, Brustimplantate: Was auf der Straße gang und gäbe ist, wird bei der Polizei in Nordrhein-Westfalen nicht gern gesehen.

Eine 32 Jahre alte Dortmunderin darf wegen ihrer Silikonbrüste nicht von der Bewerbung für den Polizeidienst ausgeschlossen werden. Das hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen festgestellt. Die Richter gaben am Mittwoch der Krankenschwester Recht, die im Frühjahr 2014 aus medizinischen Gründen bei der Polizei abgelehnt wurde. Die Frau hatte sich gegen die Entscheidung des Polizeiarztes zur Wehr gesetzt.

Das Gericht berief sich auf ein eigens für den Fall in Auftrag gegebenes Gutachten der Uniklinik Bonn. Danach besteht ein gewisses Risiko eines Risses oder einer schmerzhaften Umkapselung (Fibrose). Es liege aber unter 20 Prozent.

Laut der bundesweit geltenden Polizeiverordnung sind Frauen mit Brustimplantaten wegen erhöhter Verletzungsgefahr nicht geeignet für den Polizeidienst. Die Berufung ist zugelassen.

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