Inter/Divers: Ämter führen neue Geschlechtskategorie ein

8.11.2017, 14:03 Uhr
Künftig muss es neben männlich und weiblich einen dritten Geschlechtseintrag im Behördenregister geben.

© Uli Deck (dpa) Künftig muss es neben männlich und weiblich einen dritten Geschlechtseintrag im Behördenregister geben.

Personen, die sich dauerhaft weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zuordnen lassen, würden in ihren Grundrechten verletzt, wenn sie das Personenstandrecht zwinge, das Geschlecht zu registrieren - aber keinen anderen positiven Geschlechtseintrag als weiblich oder männlich zulasse.

Die als Frau geführte Klägerin möchte als "inter/divers" in das Geburtenregister eingetragen werden. Das Bundesverfassungsgericht setzt dem Gesetzgeber eine Frist bis Ende 2018 für eine verfassungsgemäße Neuregelung. (1BvR 2019/16)

Die Beschwerdeführerin, die sich selbst Vanja nennt, hatte erfolglos bis zum Bundesgerichtshof geklagt. Vanja ist intersexuell, also zwischen den Geschlechtern geboren. Sie verfügt über einen atypischen Chromosomensatz. Nach Schätzungen gibt es rund 80 000 intersexuelle Menschen in Deutschland. Seit 2013 besteht die gesetzliche Möglichkeit, die Eintragung im Geburtenregister offen zu lassen, wenn das Geschlecht eines Neugeborenen nicht eindeutig ist.

Der Deutsche Ethikrat hatte empfohlen, neben männlich und weiblich die Geschlechtseintragung "anderes" zuzulassen. Zu der jetzt entschiedenen Verfassungsbeschwerde hatten nach Angaben des Gerichts unter anderem die Bundesärztekammer, die Deutsche Gesellschaft für Sexualforschung, die Kirchen, die Bundesvereinigung Trans* und die Landesregierung des Freistaats Thüringen Stellung genommen. Sie sprachen sich überwiegend für eine dritte Eintragungsmöglichkeit aus.

Die Verfassungsrichter sehen in der bestehenden Regelung Verstöße gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Artikel 2 in Verbindung mit Artikel 1 des Grundgesetzes) und gegen das Verbot der Benachteiligung wegen des Geschlechts (Artikel 3 des Grundgesetzes).