Knutschen mit dem Chef? Benimmregeln für die Weihnachtsfeier

5.12.2019, 10:42 Uhr
Knutschen mit dem Chef? Benimmregeln für die Weihnachtsfeier
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© Hendrik Schmidt/dpa

Kommen, natürlich. Es sei denn, man hat einen wirklich triftigen Grund. Dann kommt es den Fernbleibenden allerdings zugute, wenn sie rechtzeitig ihre Entschuldigung vorbringen. Kurzfristig absagen macht nicht nur schlechten Eindruck bei Vorgesetzten und Kollegen, sondern kann auch die Planung für Essen und Getränke gehörig durcheinanderbringen.
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Kommen oder zuhause bleiben?

Kommen, natürlich. Es sei denn, man hat einen wirklich triftigen Grund. Dann kommt es den Fernbleibenden allerdings zugute, wenn sie rechtzeitig ihre Entschuldigung vorbringen. Kurzfristig absagen macht nicht nur schlechten Eindruck bei Vorgesetzten und Kollegen, sondern kann auch die Planung für Essen und Getränke gehörig durcheinanderbringen. © colourbox.de

Was zieh ich bloß an? Ist schon an normalen Tagen oft eine schwer zu klärende Frage. Bei Betriebsweihnachtsfeiern, die sich irgendwo zwischen Büroumgebung und Nachtleben bewegen, fällt die Antwort noch schwerer. Im Zweifel ist hier weniger mehr. Nicht zu auffällig, nicht zu kurz oder extravagant, dann kann man nicht viel falsch machen. Am besten orientiert man sich am Dresscode im Betrieb und macht den durch Accessoires oder besondere Stoffe und Farben ausgehtauglicher.
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Das richtige Outfit

Was zieh ich bloß an? Ist schon an normalen Tagen oft eine schwer zu klärende Frage. Bei Betriebsweihnachtsfeiern, die sich irgendwo zwischen Büroumgebung und Nachtleben bewegen, fällt die Antwort noch schwerer. Im Zweifel ist hier weniger mehr. Nicht zu auffällig, nicht zu kurz oder extravagant, dann kann man nicht viel falsch machen. Am besten orientiert man sich am Dresscode im Betrieb und macht den durch Accessoires oder besondere Stoffe und Farben ausgehtauglicher. © Waltraud Grubitzsch/dpa

Betriebsweihnachtsfeiern sind, wie der Name verrät, für Angehörige des Betriebs gedacht. Partner, beste Freundinnen oder Kinder haben da erst einmal nichts verloren - es sei denn, Begleitung ist auf der Einladung ausdrücklich mit eingeschlossen. Sonst tut man sich aber auch selbst einen Gefallen, wenn man alleine zur Feier erscheint. Schließlich hat man im Arbeitsalltag nicht immer Zeit, die Kollegen jenseits des Schreibtischs besser kennenzulernen. Die Weihnachtsfeier bietet dafür eine gute Gelegenheit.
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Begleitung mitbringen

Betriebsweihnachtsfeiern sind, wie der Name verrät, für Angehörige des Betriebs gedacht. Partner, beste Freundinnen oder Kinder haben da erst einmal nichts verloren - es sei denn, Begleitung ist auf der Einladung ausdrücklich mit eingeschlossen. Sonst tut man sich aber auch selbst einen Gefallen, wenn man alleine zur Feier erscheint. Schließlich hat man im Arbeitsalltag nicht immer Zeit, die Kollegen jenseits des Schreibtischs besser kennenzulernen. Die Weihnachtsfeier bietet dafür eine gute Gelegenheit. © Malte Christians/dpa

Weihnachten ist das Fest der Gaben. Warum nicht also auch den Chef mit einer Flasche hochkarätigen Rotweins auf die eigenen Kompetenzen aufmerksam machen? Wer das unbedingt tun will, sollte darauf verzichten, sein Geschenk vor den Augen aller Kollegen anzupreisen - sonst steht man schnell als Schleimer da. Und überhaupt ist es im Zweifel geschickter, Geschenke Geschenke sein zu lassen. Es sei denn, es ist im Betrieb üblich, eine Kleinigkeit mitzubringen, etwa beim Wichteln oder mit selbstgebackenen Plätzchen.
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Mitbringsel und Geschenke

Weihnachten ist das Fest der Gaben. Warum nicht also auch den Chef mit einer Flasche hochkarätigen Rotweins auf die eigenen Kompetenzen aufmerksam machen? Wer das unbedingt tun will, sollte darauf verzichten, sein Geschenk vor den Augen aller Kollegen anzupreisen - sonst steht man schnell als Schleimer da. Und überhaupt ist es im Zweifel geschickter, Geschenke Geschenke sein zu lassen. Es sei denn, es ist im Betrieb üblich, eine Kleinigkeit mitzubringen, etwa beim Wichteln oder mit selbstgebackenen Plätzchen. © Malte Christians/dpa

Klar, das Essen geht auf Betriebskosten und eine ordentliche Grundlage für den ein oder anderen Schnaps mit dem Vorgesetzten soll auch her. Doch gesunde Zurückhaltung am Büffet sorgt nicht nur für Fairness gegenüber den restlichen Hungrigen, sondern macht im Zweifel auch einen besseren Eindruck, als wenn man einen überladenen Teller nach dem anderen vom Büffet zum Sitzplatz balanciert. Ausnahmen bestätigen natürlich die Regel.
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Zurückhaltung am Büffet

Klar, das Essen geht auf Betriebskosten und eine ordentliche Grundlage für den ein oder anderen Schnaps mit dem Vorgesetzten soll auch her. Doch gesunde Zurückhaltung am Büffet sorgt nicht nur für Fairness gegenüber den restlichen Hungrigen, sondern macht im Zweifel auch einen besseren Eindruck, als wenn man einen überladenen Teller nach dem anderen vom Büffet zum Sitzplatz balanciert. Ausnahmen bestätigen natürlich die Regel. © Stefan Hippel

Zu fortgeschrittener Stunde wird meist auch das Protokoll lockerer. Gut möglich, dass einige Kollegen dann die Lust ergreift, die Hüften zu schwingen. Daran ist nichts verkehrt. Allerdings sollte man sich schon gut überlegen, ob man sich zum Limbo breitbeinig und mit verzerrtem Gesicht über der Tanzfläche verbiegt oder die Tanzeinlage gar nutzt, um körperliche Annäherungsversuche zu starten. Wird das als sexueller Übergriff aufgefasst, kann das sogar rechtliche Konsequenzen haben.
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Das Tanzbein schwingen

Zu fortgeschrittener Stunde wird meist auch das Protokoll lockerer. Gut möglich, dass einige Kollegen dann die Lust ergreift, die Hüften zu schwingen. Daran ist nichts verkehrt. Allerdings sollte man sich schon gut überlegen, ob man sich zum Limbo breitbeinig und mit verzerrtem Gesicht über der Tanzfläche verbiegt oder die Tanzeinlage gar nutzt, um körperliche Annäherungsversuche zu starten. Wird das als sexueller Übergriff aufgefasst, kann das sogar rechtliche Konsequenzen haben. © Felix Hörhager/dpa

Und nun zu den wirklich pikanten Fragen: Wie sieht es mit einem Flirt unter Kollegen aus? Darf man mit dem neuen Mitarbeiter knutschen? Oder gar mit dem Chef ins Bett? Verboten ist natürlich nichts davon - aber man bewegt sich hier auf ganz dünnem Eis. Nicht nur, dass im Zweifel die ganze Belegschaft die amourösen Eskapaden mitbekommt. Die Liebenden müssen auch im Büro weiterhin miteinander auskommen. Wenn auf der Weihnachtsfeier also tatsächlich der Funke überspringt, tut man vielleicht besser daran, konkrete Annäherungsversuche in einen privateren Rahmen zu verschieben. Ansonsten sollte man sich zumindest vergewissern, dass die Entscheidung für den Kuss oder Ähnliches einvernehmliche gefallen ist. Wird der vom Gegenüber als Belästigung aufgefasst, wird es nämlich erst richtig unangenehm.
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Küssen verboten?

Und nun zu den wirklich pikanten Fragen: Wie sieht es mit einem Flirt unter Kollegen aus? Darf man mit dem neuen Mitarbeiter knutschen? Oder gar mit dem Chef ins Bett? Verboten ist natürlich nichts davon - aber man bewegt sich hier auf ganz dünnem Eis. Nicht nur, dass im Zweifel die ganze Belegschaft die amourösen Eskapaden mitbekommt. Die Liebenden müssen auch im Büro weiterhin miteinander auskommen. Wenn auf der Weihnachtsfeier also tatsächlich der Funke überspringt, tut man vielleicht besser daran, konkrete Annäherungsversuche in einen privateren Rahmen zu verschieben. Ansonsten sollte man sich zumindest vergewissern, dass die Entscheidung für den Kuss oder Ähnliches einvernehmliche gefallen ist. Wird der vom Gegenüber als Belästigung aufgefasst, wird es nämlich erst richtig unangenehm. © dpa

Natürlich kann auch genau das Gegenteil eintreten: Lange schwelende Fehden unter Kollegen können in legerem Rahmen und unter Alkoholeinfluss auch schnell mal in Handgreiflichkeiten ausarten. Das spricht natürlich nicht nur für zwischenmenschliches Totalversagen, sondern kann gerade vor den Augen des Chefs auch das Karriere-Aus bedeuten. Denn wer beschäftigt schon gerne Mitarbeiter, die zur Konfliktlösung die Faust zu Hilfe nehmen...
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Handfeste Streitigkeiten

Natürlich kann auch genau das Gegenteil eintreten: Lange schwelende Fehden unter Kollegen können in legerem Rahmen und unter Alkoholeinfluss auch schnell mal in Handgreiflichkeiten ausarten. Das spricht natürlich nicht nur für zwischenmenschliches Totalversagen, sondern kann gerade vor den Augen des Chefs auch das Karriere-Aus bedeuten. Denn wer beschäftigt schon gerne Mitarbeiter, die zur Konfliktlösung die Faust zu Hilfe nehmen... © NN-Archiv

Im Job redet man, meistens, über den Job. Auf der Weihnachtsfeier gilt dagegen: Weniger ist mehr. Wer es nach zwei, drei Tassen Glühwein für eine gute Idee hält, den Chef mit Kosenamen anzureden, am Buffet beiläufig eine Gehaltserhöhung zu fordern oder im Vollrausch gar zur Kündigung überzugehen, setzt sich tief in die Nesseln. Dabei ist die Weihnachtsfeier eine gute Gelegenheit, die Kollegen von ihrer privaten Seite kennenzulernen. Also: Besser Smalltalk über Urlaub, Hobbys und Familie statt Gehaltsdiskussionen.
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Die richtigen Gesprächsthemen

Im Job redet man, meistens, über den Job. Auf der Weihnachtsfeier gilt dagegen: Weniger ist mehr. Wer es nach zwei, drei Tassen Glühwein für eine gute Idee hält, den Chef mit Kosenamen anzureden, am Buffet beiläufig eine Gehaltserhöhung zu fordern oder im Vollrausch gar zur Kündigung überzugehen, setzt sich tief in die Nesseln. Dabei ist die Weihnachtsfeier eine gute Gelegenheit, die Kollegen von ihrer privaten Seite kennenzulernen. Also: Besser Smalltalk über Urlaub, Hobbys und Familie statt Gehaltsdiskussionen. © colourbox.de

Wenn die Feierlaune steigt, entwickeln sich unter den Anwesenden mitunter ganz neue Sympathien und Allianzen. Dem Konzernlenker in der Weihnachtseuphorie aber unvermittelt das Du anzubieten, ist aber trotzdem meist nicht die geschickteste Idee. Die Rangordnung bleibt schließlich auch während der Weihnachtsfeier bestehen - und spätestens am Tag danach sieht die Welt möglicherweise schon wieder deutlich hierarchischer aus als im Schein der Lichterketten. Schlägt der Chef einem das Du vor, darf man natürlich annehmen.
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Das Du anbieten

Wenn die Feierlaune steigt, entwickeln sich unter den Anwesenden mitunter ganz neue Sympathien und Allianzen. Dem Konzernlenker in der Weihnachtseuphorie aber unvermittelt das Du anzubieten, ist aber trotzdem meist nicht die geschickteste Idee. Die Rangordnung bleibt schließlich auch während der Weihnachtsfeier bestehen - und spätestens am Tag danach sieht die Welt möglicherweise schon wieder deutlich hierarchischer aus als im Schein der Lichterketten. Schlägt der Chef einem das Du vor, darf man natürlich annehmen. © colourbox.de

Ach, wie schmeckt der Glühwein gut. Und mit einem Bier in der Hand lässt sich auch gleich viel besser Netzwerken. Wer vermeiden will, dass er für die nächsten Monate im Büro vor allem für seine Vollrausch-Aktionen bekannt ist, sollte aber Zurückhaltung walten lassen. Ein kleiner Schwips ist aber vollkommen im Rahmen.
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Schwips ja, Vollrausch nein

Ach, wie schmeckt der Glühwein gut. Und mit einem Bier in der Hand lässt sich auch gleich viel besser Netzwerken. Wer vermeiden will, dass er für die nächsten Monate im Büro vor allem für seine Vollrausch-Aktionen bekannt ist, sollte aber Zurückhaltung walten lassen. Ein kleiner Schwips ist aber vollkommen im Rahmen. © Angelika Warmuth/dpa

Die Nacht war kurz, der Kater meldet sich mit Macht: Da wäre es doch angenehm, das Büro einmal Büro sein zu lassen - oder zumindest ein, zwei Stunden später zu kommen... Doch Vorsicht: Natürlich gelten auch am Tag nach der Weihnachtsfeier die gleichen Regeln wie sonst. Wer sich also nicht in weiser Voraussicht einen Tag Urlaub gesichert hat, sollte (pünktlich) erscheinen. Neben dem Unmut der Kollegen hat man sonst auch schnell arbeitsrechtliche Konsequenzen am Hals.
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Der Tag danach

Die Nacht war kurz, der Kater meldet sich mit Macht: Da wäre es doch angenehm, das Büro einmal Büro sein zu lassen - oder zumindest ein, zwei Stunden später zu kommen... Doch Vorsicht: Natürlich gelten auch am Tag nach der Weihnachtsfeier die gleichen Regeln wie sonst. Wer sich also nicht in weiser Voraussicht einen Tag Urlaub gesichert hat, sollte (pünktlich) erscheinen. Neben dem Unmut der Kollegen hat man sonst auch schnell arbeitsrechtliche Konsequenzen am Hals. © Daniel Naupold/dpa

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