Kölner Raser müssen nach tödlichem Unfall doch ins Gefängnis

22.3.2018, 14:13 Uhr
Die beiden Raser müssen wegen der fahrlässigen Tötung einer Radfahrerin ins Gefängnis. Der BGH hat das Urteil für eine Bewährungsstrafe aufgehoben.

© Roland Weihrauch/dpa Die beiden Raser müssen wegen der fahrlässigen Tötung einer Radfahrerin ins Gefängnis. Der BGH hat das Urteil für eine Bewährungsstrafe aufgehoben.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte die Strafaussetzung zur Bewährung moniert und das Urteil teilweise aufgehoben. Am Donnerstag fiel bei der Neuauflage des Prozesses das Urteil: Die heute 24 und 25 Jahre alten Männern müssen doch ins Gefängnis.

Die in Deutschland geborenen Türken hatten sich 2015 in Köln-Deutz ein Rennen geliefert. Einer der Fahrer verlor die Kontrolle über seinen Wagen und rammte eine Radfahrerin. Die 19-Jährige starb.

Der Fall hatte überregional für Entsetzen gesorgt. Das Kölner Landgericht verurteilte den Unfallfahrer 2016 zu zwei Jahren und seinen Kumpel zu einem Jahr und neun Monaten Haft - jeweils auf Bewährung. Damit war der BGH nicht einverstanden. Nach seiner Auffassung hatten die Kölner Richter nicht berücksichtigt, wie sich die Bewährungsstrafen auf das allgemeine Rechtsempfinden der Bevölkerung auswirken würden. Außerdem hätten die beiden Raser den Unfall mit ihrer aggressiven Fahrweise vorsätzlich herbeigeführt.