Loveparade: Feuerwehrmann klagt auf Schmerzensgeld

1.9.2015, 14:33 Uhr
Am Dienstag begann in Duisburg das erste Loveparade-Zivilverfahren.

© dpa Am Dienstag begann in Duisburg das erste Loveparade-Zivilverfahren.

Gut fünf Jahre nach der Tragödie bei der Duisburger Techno-Parade machte das Landgericht der Ruhrgebietsstadt am Dienstag deutlich, dass dem damals als Retter eingesetzten 53-Jährigen wohl keine Haftungsansprüche zustehen.

Das Urteil in dem Zivilprozess soll am 5. Oktober fallen. Das Verfahren vor der 8. Zivilkammer des Duisburger Gerichts ist das erste im Zusammenhang mit dem Loveparade-Unglück, das am 24. Juli 2010 weltweit Entsetzen ausgelöst hatte. Damals waren in einem Gedränge am Zugangsbereich des Loveparade-Geländes 21 Menschen ums Leben gekommen, weit mehr als 500 wurden verletzt. Noch unklar ist, ob es wegen der Loveparade-Tragödie demnächst auch einen Strafprozess geben wird.

Die bereits lange erwartete Entscheidung darüber könnte eine Strafkammer des Landgerichts Duisburg im Herbst verkünden. Der bei der Loveparade als Feuerwehrmann eingesetzte Kläger macht in dem Zivilverfahren geltend, dass er bei dem Einsatz schwer traumatisiert worden sei. Er leide an einer sogenannten posttraumatischen Belastungsstörung, für die das Land Nordrhein-Westfalen, die Loveparade-Veranstalterfirma Lopavent und deren Geschäftsführer Rainer Schaller letztlich haftbar seien. Das Landgericht ließ dagegen in der mündlichen Verhandlung klar erkennen, dass eine solche Haftung aus seiner Sicht nicht in Frage kommt. „Wir sehen für Ihre Klage keine Aussichten auf Erfolg“, sagte der Vorsitzende Richter Stefan Ulrich.

Katastrophe strafrechtlich noch nicht aufgeklärt

In dem Zivilverfahren gehe es nicht darum aufzuklären, wie die Katastrophe habe geschehen können. Es gehe lediglich darum, mögliche Ansprüche von Geschädigtem nach dem deutschen Haftungsrecht zu prüfen. Bei dem unterdessen pensionierten Feuerwehrmann handele es sich womöglich um einen „mittelbar Geschädigten“. Als Beobachter des Unglücks habe er jedoch keine Schadenersatzansprüche, betonte der Vorsitzende Richter. Vielmehr sei seine geltend gemachte Erkrankung dem „typischen Berufsrisiko“ eines Feuerwehrmanns zuzurechnen.

Der Kläger kündigte noch im Gerichtssaal an, bei einer Abweisung seiner Klage in Berufung zu gehen. Vor dem Duisburger Landgericht sind derzeit noch weitere 18 Zivilklagen von Betroffenen des Unglücks anhängig. Die nächsten dieser Schadenersatz- und Schmerzensgeldklagen sollen am 12. November verhandelt werden. Die strafrechtliche Aufarbeitung der Loveparade-Tragödie steht hingegen derzeit weiter aus.

Zwar erhob die Staatsanwaltschaft nach langwierigen Ermittlungen im Februar 2014 Anklage gegen sechs Bedienstete der Stadt Duisburg und vier Lopavent-Mitarbeiter. Das Duisburger Landgericht entschied allerdings bislang nicht über die Eröffnung des Hauptverfahrens. Sollte es einen Strafprozess geben, wird er wohl frühestens im Frühjahr 2016 beginnen können.

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