Mädchen in Badewanne ertränkt: Lebenslang für Pflegemutter

24.11.2011, 15:51 Uhr
Mädchen in Badewanne ertränkt: Lebenslang für Pflegemutter

© dapd

Das Bonner Schwurgericht befand die 52-Jährige Pflegemutter außerdem der Misshandlung von Schutzbefohlenen und Freiheitsberaubung mit Todesfolge für schuldig. Der Pflegevater wurde wegen Körperverletzung mit Todesfolge sowie Misshandlung und Freiheitsberaubung mit Todesfolge zu sechs Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt.

Das Kind hatte zwei Jahre bei dem Paar gelebt und war über Monate systematisch gequält und misshandelt worden. Der Pflegemutter sei es einzig um die Befriedigung ihrer eigenen Persönlichkeit und die Machtausübung über Anna gegangen, sagte der Vorsitzende Richter Josef Janßen. Sie habe zur wichtigsten Bezugsperson für Anna, zur Mutter, werden wollen. „Es sollte ihr Kind werden.“ Mit einem Gewirr aus Lügen und Intrigen habe sie es geschafft, dass der Kontakt zwischen leiblicher Mutter und Anna schließlich unterbunden wurde.

Nach außen habe die Angeklagte das Bild von der heilen Familie gezeichnet, in der alles in Ordnung sei. Aber Anna war schwierig. Ihr drogensüchtiger Vater starb, als sie zwei war. Der neue Lebensgefährte ihrer alkoholabhängigen Mutter trank auch. Als die Mutter eine Entziehungskur machte, kam Anna das erste Mal in die Pflegefamilie. Später wurde sie von 2007 bis 2008 in einem Heim in Siegburg untergebracht.

Schließlich kam sie wieder zur „Tanti“ nach Bad Honnef. Doch in der engen Wohnung gab es Probleme. Mit Worten konnte Anna sich nicht wehren gegen Bevormundung und Unterdrückung. Also aß sie nicht richtig, reagierte bisweilen bockig. Ab Spätsommer 2009 wurden Essprobleme mit Abduschen in der Badewanne gelöst. Das Kind musste dann nach dem Duschen in der Wanne weiteressen. Dabei stellten die Pflegeeltern fest, wenn das Kind untergetaucht wurde, wurde es schnell ruhig. Beide, Pflegemutter und Pflegevater, tauchten Anna unter.

Dem Mann aber habe das nicht gefallen, sagte Janßen. Er habe das daher seiner Frau überlassen, sei selbst aber nicht eingeschritten. Anna wehrte sich fortan gegen das Baden, denn sie brachte es mit dem Untertauchen in Verbindung. Sie wehrte sich, schrie. Nachbarn hörten die Schreie mitten in der Nacht und informierten später das Jugendamt. Am 22. Juli 2010 hatte Anna das Abendessen erbrochen. Ihre Hände und Füße wurden mit Panzerklebeband gefesselt und der Mund des schreienden Kindes zugeklebt. In der Wanne wurde die Handfessel gelöst und das Klebeband vom Mund entfernt.

In der Badewanne ertränkt

Anna wehrte sich, beschrieb Janßen das Geschehen. Der Pflegevater verließ das Bad. Anna wehrte sich erneut, da tauchte die Pflegemutter sie unter. „In diesem Moment muss sie eine Art Resümee gezogen haben“, sagte Janßen. Sie hatte alles investiert, damit das Kind bliebe. Aber es wollte nicht, und Nachbarn konnten es hören. Damit sie nicht zugeben musste, dass sie versagt hatte, drückte sie Annas Kopf weiter unter Wasser. Mindestens drei Minuten lang. Der Pflegevater kam ins Bad, stieß die Frau zur Seite und holte Anna aus der Wanne. Er unternahm Wiederbelebungsversuche.

Im Krankenhaus wurde später der Tod Annas festgestellt. Ihr Körper war von Blutergüssen übersät. In dem Mammutprozess, der zwischenzeitlich unterbrochen und dann neu aufgerollt wurde, beschuldigten sich die beiden Angeklagten gegenseitig. Während sich der Pflegevater ausführlich zum Tathergang äußerte und eine Teilschuld zugab, ließ seine Ehefrau ihren Anwalt sprechen. Der Anwalt des Pflegevaters zeigte sich zufrieden mit dem Urteil für seinen Mandanten. Die leibliche Mutter gab sich erleichtert und dankbar. „Es ist nicht menschlich, was da geschehen ist“, sagte sie. „Ich denke jeden Tag an Anna.“ Von einem total falschen Urteil sprachen die Anwälte der Pflegemutter. Sie kündigten an, in Revision gehen zu wollen.

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