Männer haben vier Frauen zur Prostitution gezwungen

8.2.2018, 15:58 Uhr
Männer haben vier Frauen zur Prostitution gezwungen

© Wolfram Kastl/dpa

In einem schweren Fall von Menschenhandel hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein Urteil des Düsseldorfer Landgerichts teilweise aufgehoben. Die höchsten deutschen Strafrichter verwiesen am Donnerstag den Fall an das Landgericht zurück, weil dieses keine Sicherungsverwahrung für die Angeklagten geprüft hatte.

Das Landgericht hatte einen heute 33-Jährigen und seinen 28-jährigen Komplizen zu zehn Jahren bzw. acht Jahren Haft verurteilt – unter anderem wegen schweren Menschenhandels und Zuhälterei. Dagegen hatten sowohl die Angeklagten als auch die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt (AZ: 3 StR 274/17). Die Düsseldorfer Richter sahen es als erwiesen an, dass die beiden Täter unter Federführung des Älteren durch ein perfides System von Abhängigkeit, Ausbeutung und Misshandlungen vier Frauen zur Prostitution gezwungen haben.

Der Jüngere fungierte dabei als "Loverboy", der Ältere inszenierte sich als "Gesandter" und "Heiliger". Die Frauen mussten nach Feststellung des Gerichts für die beiden in Bordellen im Rheinland, in Hessen, Hamburg und Stuttgart anschaffen - teils bis zu 18 Stunden am Tag. Die Männer waren im Oktober 2015 in Köln und Stuttgart festgenommen worden. Der Hauptangeklagte hat die algerische Staatsbürgerschaft, der 28-Jährige ist Deutscher.