Muss der König zum Vaterschaftstest?

24.9.2014, 11:52 Uhr
Muss der König zum Vaterschaftstest?

© Dirk Waem (dpa)

Im königlichen Schloss hängt der Haussegen wieder einmal schief. Zwar ersparte sich der frühere belgische Monarch Albert II. (80) auch an diesem Dienstag den Gang ins Gerichtsgebäude. Doch es gab wieder einmal viel Aufsehen um die Frau, die vor den Richtern wiederholte: „Ich bin seine Tochter“: Delphine Boël (46), eine Künstlerin mit kleiner Galerie in der Innenstadt.

Seit Jahren bemüht sie sich darum, von ihrem blaublütigen Vater als leibliches Kind anerkannt zu werden. Schließlich hat der ehemalige König die fast 18 Jahre dauernde Affäre mit Delphines Mutter, Sybille de Selys Longchamp (73), längst öffentlich zugegeben. Albert war damals noch Prinz, aber schon häufiger Gast in den Klatschspalten der europäischen Boulevard-Presse.

Seine Ehe mit der kalabrischen Prinzessin Paola Ruffo di Calabria (77) galt als eine der ersten Traumhochzeiten Europas. In den 60er Jahren gab es dann eine Krise zwischen den beiden, 1964 lernte der im Brüsseler Schloss gelangweilte Prinz die Industriellen-Gattin Sybille kennen. 1968 gebar die eine Tochter namens Delphine.

In einer TV-Dokumentation des belgischen Fernsehens war vor einigen Monaten eine kleine glückliche Familie zu sehen, die mit dem sechsjährigen Mädchen im Garten tollte. Doch Albert hielt sich strikt an die Order, die ihm der Hof bei der Geburt der kleinen Delphine mitgab: „Versteck’ deine Tochter und schweige.“

Die inzwischen erwachsene Frau will dennoch Klarheit und hatte — mit Unterstützung ihrer Mutter — gegen das Königshaus geklagt, um einen Vaterschaftstest zu erzwingen – es wäre eine Premiere für den europäischen Hochadel. Nie zuvor musste ein amtierender oder abgedankter Monarch sich so einer Forderung beugen.

Anfänglich sah sich die Delphine Boël öffentlichen Zweifeln ausgesetzt. Schließlich erhob sie genau in dem Moment Klage, als sie von ihrem Ziehvater, einem schwerreichen belgischen Industriellen, enterbt worden war.

Geld bekäme sie nicht

Doch sie stellte klar: „Mein Vater könnte ein Mörder und im Gefängnis sein — egal, wer er ist, er ist und bleibt mein Vater. Das Wichtigste ist für mich, anerkannt zu werden.“

Mehr wäre wohl auch tatsächlich nicht drin. Die 46-Jährige würde, sollte Albert II. die Vaterschaft anerkennen (müssen), weder einen Prinzessinnen-Titel erben noch Anspruch auf einen Teil der königlichen Apanage von jährlich 900 000 Euro haben, mit dem das einstige Monarchen-Paar Albert und Paola heute sein Dasein fristet. Schließlich ist denen die Summe selbst zu wenig, wie eine formelle Bitte an die Staatsregierung zeigte, in der sie nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt 2013 um mehr Geld baten. Was übrigens abgelehnt wurde.

Nun mochte sich das Gericht noch zu keiner Entscheidung durchringen. Man habe beide Seiten „in Ruhe angehört“, hieß es nach der Verhandlung hinter verschlossenen Türen. Das Urteil werde in einigen Monaten erwartet.

Möglich ist aber auch, dass es bis dahin eine Lösung auf anderem Wege gibt. König Philippe von Belgien (54), der seinem Vater vor gut einem Jahr auf den Thron folgte, wird nämlich nachgesagt, er wolle die Affäre endlich aus der Welt schaffen und Delphine Boël als Halbschwester anerkennen. Damit wäre dann wohl allen geholfen.

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