Nach 30 Jahren: Gladbecker Geiselnehmer aus Haft entlassen

16.2.2018, 16:36 Uhr
Der als Geiselnehmer von Gladbeck bekannte Dieter Degowski ist nach beinahe 30 Jahren in Haft wieder auf freiem Fuß.

© Thomas Wattenberg/Archiv (dpa) Der als Geiselnehmer von Gladbeck bekannte Dieter Degowski ist nach beinahe 30 Jahren in Haft wieder auf freiem Fuß.

Der Gladbecker Geiselgangster Dieter Degowski ist nach fast 30 Jahren Haft wieder frei. Der 61-Jährige konnte nach Angaben des Landgerichts Arnsberg die Justizvollzugsanstalt im westfälischen Werl am Donnerstag mit neuer Identität verlassen. Zunächst hatte die Bildzeitung über die Freilassung berichtet.

Degowski und sein ein Jahr jüngerer Komplize Hans-Jürgen Rösner hatten im August 1988 die Bundesrepublik in Atem gehalten. Drei Tage lang flüchteten sie nach einem missglückten Bankraub in Gladbeck mit Geiseln quer durch Deutschland. Drei Menschen starben. Das Gladbecker Geiseldrama ging als eines der spektakulärsten Schwerverbrechen in die deutsche Kriminalgeschichte ein. Degowski und Rösner wurden zu lebenslanger Haft verurteilt.

Freiheit nach 30 Jahren Gefängnis

Bei Degowski wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Rösner, bei dem zusätzlich Sicherungsverwahrung angeordnet wurde, sitzt weiterhin im Gefängnis. Auch er strebt eine vorzeitige Entlassung an. Voraussetzung ist eine Therapie.

Degowskis lebenslange Freiheitsstrafe hatte die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Arnsberg am 10. Oktober 2017 unter zahlreichen Weisungen zur Bewährung ausgesetzt. Sie hatte sich nach Angaben des nordrhein-westfälischen Justizministeriums auf die günstige Prognose und das tadellose Verhalten Degowskis im Vollzug gestützt. Eine Entlassung war für die nächsten Monate angekündigt worden.

Laut Gutachten sei der 61-Jährige „nachgereift, psychisch stabil“ und ohne Alkohol- und sonstige Suchtprobleme, hatte Justizminister Peter Biesenbach (CDU) im November erklärt. Degowski habe alle Lockerungen der Justizvollzugsanstalt Werl beanstandungsfrei absolviert - insgesamt 38 unbegleitete sowie zwölf Langzeitausgänge. Auch die Staatsanwaltschaft hatte keinerlei Einwände erhoben.

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