Nebenkläger hoffen auf Plädoyers im NSU-Prozess

22.10.2017, 10:49 Uhr
Am 24. Oktober wird der NSU-Prozess um Beate Zschäpe fortgesetzt.

© Matthias Schrader/dpa Am 24. Oktober wird der NSU-Prozess um Beate Zschäpe fortgesetzt.

Nach mehreren Befangenheitsanträgen und wochenlanger Unterbrechung soll am Dienstag der NSU-Prozess gegen Beate Zschäpe und vier mitangeklagte mutmaßliche Terrorhelfer weitergehen. Offen ist, ob die Nebenkläger mit ihren Plädoyers beginnen können. Seit knapp drei Wochen sind alle Verhandlungstermine ausgefallen.

Ein Befangenheitsantrag gegen das Gericht ist noch offen, wie ein Justizsprecher in München bestätigte. Der Antrag war außerhalb der Verhandlung vergangenen Donnerstag gestellt worden. Bis zu diesem Montag können sich die anderen Prozessparteien noch dazu äußern. Sollte über den Antrag bis Dienstag nicht entschieden sein, könnten die Plädoyers nicht fortgesetzt werden. Das Gericht werde dann noch ausstehende "prozessleitende Entscheidungen" bekanntgeben, sagte der Sprecher.

Die Hinterbliebenen der zehn Mordopfer des "Nationalsozialistischen Untergrunds" und die Verletzten zweier Bombenanschläge in Köln warten damit bereits seit über einem Monat auf das Wort für ihre Plädoyers. Die Bundesanwaltschaft hatte ihren Schlussvortrag vergangenen Monat abgeschlossen. Für Beate Zschäpe verlangte die Anklage lebenslange Haft, für die beiden mutmaßlichen Unterstützer Ralf Wohlleben und André E. je 12 Jahre. Zwei weitere Helfer sollen nach dem Willen der Bundesanwaltschaft mit fünf bzw. drei Jahren Freiheitsentzug bestraft werden.

Die meisten der Befangenheitsanträge der letzten Wochen hatte André E. gestellt. Ihn hatte das Gericht nach der Strafforderung der Anklage in Untersuchungshaft genommen. Nebenklage-Anwalt Yavuz Narin sagte, er sehe kein Problem darin, "dass Neonazis den Rechtsstaat ausschöpfen". Früher oder später werde das Verfahren dennoch weitergehen und mit einem Urteil enden. Narin vertritt die Familie des in München ermordeten Schlüsseldienstbetreibers Theodoros Boulgarides.

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