Rechte für Organspender: Gerichtshof vor schwierigen Fragen

13.11.2018, 15:48 Uhr
Viele rechtliche Fragen rund um die Organspende sind noch ungeklärt.

© Soeren Stache (dpa) Viele rechtliche Fragen rund um die Organspende sind noch ungeklärt.

Dort wurden am Dienstag die Klagen zweier Organspender aus Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen gegen die Uniklinik Essen und Ärzte verhandelt. Sie fordern Schmerzensgeld und Schadenersatz, weil sie formal und inhaltlich nicht ordnungsgemäß über die Risiken des Eingriffs aufgeklärt wurden.

Die Kläger hatten der Ehefrau beziehungsweise dem Vater eine Niere gespendet. Seither leiden sie nach eigener Darstellung an Niereninsuffizienz und chronischer Erschöpfung. In beiden Fällen steht fest, dass beim Aufklärungsgespräch der vorgeschriebene neutrale Arzt fehlte. Es wurden auch nicht alle damals bekannten Transplantationsrisiken erwähnt. Trotzdem hatten die Klagen bisher keinen Erfolg: Die Gerichte der Vorinstanzen kamen zu dem Schluss, dass beide auch in Kenntnis sämtlicher Risiken auf jeden Fall gespendet hätten. Das nennt sich "hypothetische Einwilligung".


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"Wenn ich mich ebenso verhalten hätte, dann habe ich keinen Schaden", argumentierte der BGH-Anwalt des Transplantationszentrums. Es müsse sichergestellt sein, dass kein Spender die Aufklärungsmängel im Nachhinein missbrauche, um die Klinik haftbar zu machen.

Der BGH-Anwalt der Kläger schilderte die "emotional hochbelastete Situation" der Betroffenen. Viele Fälle landeten gar nicht erst vor Gericht, weil der Spender seinem Empfänger die Aussage nicht antun wolle, er würde rückblickend anders entscheiden. Außerdem müsse auch berücksichtigt werden, ob der Empfänger die Organspende angesichts der Risiken für seinen Spender überhaupt noch gewollt hätte.

Ihr Urteil wollen die Richter an einem späteren Termin verkünden. Das Datum stand zunächst nicht fest.

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