Rente, Schwarzfahren, Elterngeld: Das ändert sich zum 1. Juli

29.6.2015, 21:08 Uhr
Zum ersten Mal seit inzwischen zwölf Jahren wird das „erhöhte Beförderungsentgelt“ angehoben – von 40 auf 60 Euro. Diesen Betrag muss zahlen, wer in Bus oder Bahn ohne Ticket erwischt wird oder seinen Fahrschein nicht ordnungsgemäß entwertet hat. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und das Verkehrsministerium erhoffen sich davon eine stärker abschreckende Wirkung. Viele Verkehrsbetriebe schaffen die Umstellung aber nicht rechtzeitig. Im Fernverkehr der Deutschen Bahn, in Hamburg, München und im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr gelten die Änderungen etwa erst ab August. Berlin stellt dagegen schon zum 1. Juli um. Laut VDV kosten Schwarzfahrer die Unternehmen jedes Jahr rund 350 Millionen Euro.
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Strafgeld für Schwarzfahrer

Zum ersten Mal seit inzwischen zwölf Jahren wird das „erhöhte Beförderungsentgelt“ angehoben – von 40 auf 60 Euro. Diesen Betrag muss zahlen, wer in Bus oder Bahn ohne Ticket erwischt wird oder seinen Fahrschein nicht ordnungsgemäß entwertet hat. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und das Verkehrsministerium erhoffen sich davon eine stärker abschreckende Wirkung. Viele Verkehrsbetriebe schaffen die Umstellung aber nicht rechtzeitig. Im Fernverkehr der Deutschen Bahn, in Hamburg, München und im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr gelten die Änderungen etwa erst ab August. Berlin stellt dagegen schon zum 1. Juli um. Laut VDV kosten Schwarzfahrer die Unternehmen jedes Jahr rund 350 Millionen Euro. © dpa

Sie wird auf weitere 1100 Kilometer autobahnähnlich ausgebauter Bundesstraßen ausgedehnt. Künftig müssen Spediteure für alle Lastwagen, die einschließlich Anhänger mindestens zwölf Tonnen wiegen, auch auf diesen Strecken die Maut entrichten. Umstellen müssen sie nichts. Die Betreibergesellschaft Toll Collect hat die neuen Daten bereits per Software-Update an die Maut-Geräte übermittelt, die die meisten Laster zur kilometergenauen Abrechnung installiert haben. Die Bundesregierung erhofft sich dadurch Mehreinnahmen von rund 80 Millionen Euro im Jahr. Zum 1. Oktober werden dann auch leichtere Lastwagen ab 7,5 Tonnen mautpflichtig. In den nächsten Jahren soll die Maut, die ursprünglich nur auf Autobahnen galt, auf alle Bundesstraßen ausgeweitet werden.
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Lkw-Maut

Sie wird auf weitere 1100 Kilometer autobahnähnlich ausgebauter Bundesstraßen ausgedehnt. Künftig müssen Spediteure für alle Lastwagen, die einschließlich Anhänger mindestens zwölf Tonnen wiegen, auch auf diesen Strecken die Maut entrichten. Umstellen müssen sie nichts. Die Betreibergesellschaft Toll Collect hat die neuen Daten bereits per Software-Update an die Maut-Geräte übermittelt, die die meisten Laster zur kilometergenauen Abrechnung installiert haben. Die Bundesregierung erhofft sich dadurch Mehreinnahmen von rund 80 Millionen Euro im Jahr. Zum 1. Oktober werden dann auch leichtere Lastwagen ab 7,5 Tonnen mautpflichtig. In den nächsten Jahren soll die Maut, die ursprünglich nur auf Autobahnen galt, auf alle Bundesstraßen ausgeweitet werden. © Patrick Seeger/Archiv (dpa)

Die gesetzlichen Renten steigen zum 1. Juli 2015 in den alten Ländern um 2,1 Prozent und in den neuen Ländern um 2,5 Prozent. Der Rentenwert – quasi die monatliche Rente für ein Jahr Beschäftigung mit Durchschnittsentgelt – steigt auf 29,21 (West) beziehungsweise 27,05 Euro (Ost).
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Die gesetzlichen Renten steigen zum 1. Juli 2015 in den alten Ländern um 2,1 Prozent und in den neuen Ländern um 2,5 Prozent. Der Rentenwert – quasi die monatliche Rente für ein Jahr Beschäftigung mit Durchschnittsentgelt – steigt auf 29,21 (West) beziehungsweise 27,05 Euro (Ost). © dpa

Bisher erhielt ein Elternteil mindestens zwei bis maximal zwölf Monate lang Elterngeld. Wenn der Partner ebenfalls mindestens zwei Monate lang für das Kind zu Hause bleibt, kann das Paar insgesamt für 14 Monate Unterstützung beziehen. Nun gibt es auch das ElterngeldPlus. Väter und Mütter können den Leistungszeitraum verdoppeln, wenn sie in der Zeit einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen. Außerdem wird das ElterngeldPlus noch vier Monate länger gezahlt, wenn Vater und Mutter in dieser Zeit beide zwischen 25 und 30 Stunden pro Woche arbeiten.
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Elterngeld

Bisher erhielt ein Elternteil mindestens zwei bis maximal zwölf Monate lang Elterngeld. Wenn der Partner ebenfalls mindestens zwei Monate lang für das Kind zu Hause bleibt, kann das Paar insgesamt für 14 Monate Unterstützung beziehen. Nun gibt es auch das ElterngeldPlus. Väter und Mütter können den Leistungszeitraum verdoppeln, wenn sie in der Zeit einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen. Außerdem wird das ElterngeldPlus noch vier Monate länger gezahlt, wenn Vater und Mutter in dieser Zeit beide zwischen 25 und 30 Stunden pro Woche arbeiten. © dpa

Die Übergangsfrist für den Zugang von Menschen aus dem EU-Mitgliedsland Kroatien zum deutschen Arbeitsmarkt endet. Damit genießen Kroaten nun die volle Freizügigkeit und können ohne Beschränkung Arbeit aufnehmen. Trotz der zuletzt noch geltenden Beschränkungen gibt es bereits 93.000 sozialversicherungspflichtig in Deutschland beschäftigte Menschen aus Kroatien.
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Kroaten

Die Übergangsfrist für den Zugang von Menschen aus dem EU-Mitgliedsland Kroatien zum deutschen Arbeitsmarkt endet. Damit genießen Kroaten nun die volle Freizügigkeit und können ohne Beschränkung Arbeit aufnehmen. Trotz der zuletzt noch geltenden Beschränkungen gibt es bereits 93.000 sozialversicherungspflichtig in Deutschland beschäftigte Menschen aus Kroatien. © dpa

Bei der Hauptuntersuchung des Autos werden nun auch Systeme wie das Antiblockiersystem ABS oder das Elektronische Stabilitätsprogramm ESP auf ihre Funktionalität geprüft, dies ermöglicht ein sogenannter HU-Adapter. Mehrkosten soll die erweiterte Prüfung nicht verursachen.
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TÜV

Bei der Hauptuntersuchung des Autos werden nun auch Systeme wie das Antiblockiersystem ABS oder das Elektronische Stabilitätsprogramm ESP auf ihre Funktionalität geprüft, dies ermöglicht ein sogenannter HU-Adapter. Mehrkosten soll die erweiterte Prüfung nicht verursachen. © TÜV

Ein EU-einheitliches Siegel soll Verbrauchern helfen, die Seriosität von Online-Apotheken zu prüfen. Das neue Logo zeigt ein weißes Kreuz vor einem grüngestreiften Hintergrund, ein Kästchen mit Flagge weist auf den Sitz des Händlers innerhalb der EU hin. Wer auf das Siegel klickt, wird auf eine Seite mit allen zugelassenen Anbietern geleitet. Durch das Qualitätssiegel sollen Verbraucher vor gefälschten Medikamenten sicherer sein.
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Online-Apotheken

Ein EU-einheitliches Siegel soll Verbrauchern helfen, die Seriosität von Online-Apotheken zu prüfen. Das neue Logo zeigt ein weißes Kreuz vor einem grüngestreiften Hintergrund, ein Kästchen mit Flagge weist auf den Sitz des Händlers innerhalb der EU hin. Wer auf das Siegel klickt, wird auf eine Seite mit allen zugelassenen Anbietern geleitet. Durch das Qualitätssiegel sollen Verbraucher vor gefälschten Medikamenten sicherer sein. © dapd

Ab 1. Juli 2015 gelten höhere Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen. Diese sollen sicherstellen, dass Schuldner auch bei einer Pfändung ihres Arbeitseinkommens über das Existenzminimum verfügen und ihre gesetzlichen Unterhaltspflichten erfüllen können. Zugleich soll vermieden werden, dass Schuldner aufgrund von Pfändungsmaßnahmen auf Sozialleistungen angewiesen sind und dadurch letztlich die Allgemeinheit für private Schulden einzustehen hat. Ab dem 1. Juli 2015 beträgt der monatlich unpfändbare Grundbetrag 1 073,88 Euro. Dieser Betrag erhöht sich, wenn gesetzliche Unterhaltspflichten zu erfüllen sind, um monatlich 404,16 Euro für die erste und um monatlich je weitere 225,17 Euro für die zweite bis fünfte Person.
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Pfändungsfreigrenzen

Ab 1. Juli 2015 gelten höhere Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen. Diese sollen sicherstellen, dass Schuldner auch bei einer Pfändung ihres Arbeitseinkommens über das Existenzminimum verfügen und ihre gesetzlichen Unterhaltspflichten erfüllen können. Zugleich soll vermieden werden, dass Schuldner aufgrund von Pfändungsmaßnahmen auf Sozialleistungen angewiesen sind und dadurch letztlich die Allgemeinheit für private Schulden einzustehen hat. Ab dem 1. Juli 2015 beträgt der monatlich unpfändbare Grundbetrag 1 073,88 Euro. Dieser Betrag erhöht sich, wenn gesetzliche Unterhaltspflichten zu erfüllen sind, um monatlich 404,16 Euro für die erste und um monatlich je weitere 225,17 Euro für die zweite bis fünfte Person. © dpa

Zum 3. Juli 2015 wird das neue Einlagensicherungsgesetz in Kraft treten. Die Ersparnisse von Bankkunden sind damit besser vor dem Verlust bei Bankenpleiten geschützt. Wie bisher bleibt es beim gesetzlich garantierten Schutz von bis zu 100 000 Euro pro Kunde und pro Bank. Dieses Mindestschutzniveau soll ab 3. Juli in allen 28 EU-Staaten gelten. „Schutzwürdige“ Einlagen bis zu 500 000 Euro sind ebenfalls gesetzlich abgesichert. Das sind etwa Einlagen aus dem Verkauf einer Immobilie oder einer betrieblichen Abfindung. Der höhere Schutz greift aber nur für sechs Monate. Im Fall einer Bankpleite sollen die gesicherten Einlagen künftig binnen sieben Tagen an Sparer ausgezahlt werden. Bisher galt eine Frist von 20 Tagen.
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Einlagensicherung

Zum 3. Juli 2015 wird das neue Einlagensicherungsgesetz in Kraft treten. Die Ersparnisse von Bankkunden sind damit besser vor dem Verlust bei Bankenpleiten geschützt. Wie bisher bleibt es beim gesetzlich garantierten Schutz von bis zu 100 000 Euro pro Kunde und pro Bank. Dieses Mindestschutzniveau soll ab 3. Juli in allen 28 EU-Staaten gelten. „Schutzwürdige“ Einlagen bis zu 500 000 Euro sind ebenfalls gesetzlich abgesichert. Das sind etwa Einlagen aus dem Verkauf einer Immobilie oder einer betrieblichen Abfindung. Der höhere Schutz greift aber nur für sechs Monate. Im Fall einer Bankpleite sollen die gesicherten Einlagen künftig binnen sieben Tagen an Sparer ausgezahlt werden. Bisher galt eine Frist von 20 Tagen. © dpa

Versorgungsberechtigte wie Kriegs- und Wehrdienstopfer, aber etwa auch Impfgeschädigte sowie Opfer von Gewalttaten erhalten höhere Bezüge. Das Plus beträgt 2,1 Prozent.
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Kriegs- und Wehrdienstopfer

Versorgungsberechtigte wie Kriegs- und Wehrdienstopfer, aber etwa auch Impfgeschädigte sowie Opfer von Gewalttaten erhalten höhere Bezüge. Das Plus beträgt 2,1 Prozent. © dpa