Schulweg-Streit: Wer bezahlt die Fahrt zum Unterricht?

19.2.2019, 12:14 Uhr
Ist der Schulweg des 13-Jährigen zu gefährlich?

© Thomas Scherer Ist der Schulweg des 13-Jährigen zu gefährlich?

Der Schulweg eines 13-Jährigen beschäftigt an diesem Dienstag den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Um zur Bushaltestelle zu gelangen, muss der Junge aus Marktschorgast in Oberfranken über eine kurvige Landstraße ohne Gehweg. Weil der Weg viel zu gefährlich sei, fordert sein Stiefvater, dass der Landkreis Kulmbach das gesamte Schuljahr über für eine Fahrt am Tag aufkommt, im Taxi oder in einem Bus. Die andere Fahrt kann die Familie übernehmen. Das Landratsamt dagegen argumentiert, dass der Fußweg in den Sommermonaten zumutbar sei, und will nur im Winter zahlen.

Der Stiefvater hatte beim Landratsamt geklagt. Seine Forderung wurde jedoch zurückgewiesen. Mit Urteil vom November 2017 habe das Verwaltungsgericht Bayreuth die Rechtsauffassung des Landkreises bestätigt, teilte ein Sprecher im Landratsamt mit. Bei einem Ortstermin in Marktschorgast wollen sich die Richter des Verwaltungsgerichtshofs aus München an diesem Dienstag nun ein eigenes Bild machen.

Die Beförderung von Schülern und die damit verbundenen Kosten sind in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Ob ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt für den Schulweg aufkommt, richtet sich zumeist nach der Länge der Strecke und der Jahrgangsstufe, die ein Schüler besucht. In Bayern gibt es Ausnahmen, wenn ein Weg als besonders gefährlich oder beschwerlich einzustufen ist.