Til Schweiger gewinnt Rechtsstreit um Facebook-Posting

23.11.2017, 10:28 Uhr
Das Landgericht Saarbrücken hat entschieden: Til Schweiger muss den Facebook-Post, wie von einer 58-Jährigen eingefordert, nicht löschen.

© Tobias Hase/dpa Das Landgericht Saarbrücken hat entschieden: Til Schweiger muss den Facebook-Post, wie von einer 58-Jährigen eingefordert, nicht löschen.

Der Vorsitzende Richter Martin Jung wies den Antrag der 58-Jährigen aus dem Saarland, den Post zu löschen, am Donnerstag ab. Die Klägerin muss auch die Kosten des Verfahrens tragen. Schweiger hatte Ende September eine private Nachricht der Frau auf seiner Facebook-Seite mitsamt deren Namen und Porträtfoto veröffentlicht. Die Frau sah darin ihr Persönlichkeitsrecht verletzt.

Sie hatte Schweiger in dem Text gefragt, ob er nun Deutschland verlassen werde, wie er es laut Gerüchten vor der Wahl im Fall eines Einzugs der AfD in den Bundestag angekündigt habe. Zudem ging sie ihn an: "Ihr Demokratieverständnis und Ihr Wortschatz widern mich an." Der Schauspieler antwortete ihr darauf "hey schnuffi...! date!? nur wir beide!?" und veröffentlichte das auf seiner Seite.