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Das Tier, das friedlich auf einer Koppel graste, wurde vom Jägersmann mit einem Schuss in den Hals getötet. Der Jäger wehrte sich gegen die Entscheidung der Verwaltung und betonte es habe sich um eine verhängnisvolle Verwechslung gehandelt. Er gab an, das Pferd für ein Wildschwein gehalten zu haben. Die Richter verwiesen indes auf das Bundesjagdgesetz. Demnach sei ein Jagdschein für ungültig zu erklären, wenn der Inhaber nicht die «erforderliche Zuverlässigkeit» besitze, etwa wenn er Waffen und Munition missbräuchlich oder leichtfertig verwende. Dies sei hier der Fall.
Nach Aussagen des Jagdpächters sei es in der Nacht hell genug gewesen, um das Tier zu erkennen. Zudem sei das hellbraun-weiß gescheckte Pferd gut von einem Wildschwein zu unterscheiden gewesen. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz eingelegt werden.
In unserer Fotoserie "Mittags in der Stadt" finden Sie an den fünf Werktagen ein aktuelles Foto aus Nürnberg.