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Tödliches Versehen: Jäger verwechselte Pferd mit Wildschein

Mann verliert Zulassung und wehrt sich gegen Verwaltungsentscheidung - 01.10.2012 12:36 Uhr

Koblenz  - Ein Jäger, der versehentlich ein Pferd erschossen hat, muss seinen Jagdschein abgeben. Die Richter des Verwaltungsgericht Koblenz gaben damit der Kreisverwaltung des Landkreises Bad Kreuznach recht, die ihm den Schein nach dem Vorfall im Sommer vor einem Jahr vorläufig entzogen hatte. Damals war es bei einer nächtlichen Jagd zu einer tödlichen Verwechslung gekommen.

Im Zwielicht der Dämmerung kann man schon mal ein grasendes Pferd mit einem rasenden Wildschwein verwechseln, oder? (Symbolbild)
Im Zwielicht der Dämmerung kann man schon mal ein grasendes Pferd mit einem rasenden Wildschwein verwechseln, oder? (Symbolbild)
Foto: dpa
Im Zwielicht der Dämmerung kann man schon mal ein grasendes Pferd mit einem rasenden Wildschwein verwechseln, oder? (Symbolbild)
Im Zwielicht der Dämmerung kann man schon mal ein grasendes Pferd mit einem rasenden Wildschwein verwechseln, oder? (Symbolbild)
Foto: dpa

Das Tier, das friedlich auf einer Koppel graste, wurde vom Jägersmann mit einem Schuss in den Hals getötet.  Der Jäger wehrte sich gegen die Entscheidung der Verwaltung und betonte es habe sich um eine verhängnisvolle Verwechslung gehandelt. Er gab an, das Pferd für ein Wildschwein gehalten zu haben. Die Richter verwiesen indes auf das Bundesjagdgesetz. Demnach sei ein Jagdschein für ungültig zu erklären, wenn der Inhaber nicht die «erforderliche Zuverlässigkeit» besitze, etwa wenn er Waffen und Munition missbräuchlich oder leichtfertig verwende. Dies sei hier der Fall.

Nach Aussagen des Jagdpächters sei es in der Nacht hell genug gewesen, um das Tier zu erkennen. Zudem sei das hellbraun-weiß gescheckte Pferd gut von einem Wildschwein zu unterscheiden gewesen. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz eingelegt werden. 

dpa/pn


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