Veruntreuung: "König von Deutschland" vor Gericht

19.10.2016, 09:02 Uhr
Veruntreuung:

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Mit Spannung wird der Prozess gegen den selbst ernannten "König von Deutschland" aus Wittenberg erwartet. Der 51-jährige Peter F. muss sich von Donnerstag an vor dem Landgericht Halle wegen Veruntreuung in Millionenhöhe verantworten, wie ein Gerichtssprecher sagte. Es wird ein langer Prozess erwartet. Die Wirtschaftsstrafkammer hat bislang 22 Verhandlungstermine angesetzt. Der Angeklagte hat sich nach Justizangaben bisher nicht zu den Vorwürfen geäußert. Seit Juni befindet er sich in Untersuchungshaft.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, ohne Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Bankgeschäfte betrieben zu haben. 574 Kunden sollen ihm insgesamt rund 1,7 Millionen Euro anvertraut haben. Laut Anklage soll er in den Jahren 2009 bis 2013 im Internet über eine sogenannte "Kooperationskasse" Anlagegeschäfte betrieben haben. Die Anleger zahlten den Angaben zufolge ein, im Vertrauen darauf, das Geld jederzeit wieder abheben zu können. Der Mann soll aber 1,3 Millionen Euro der Anleger für sich verwendet haben. Das Geld ist nach bisherigen Ermittlungen verschwunden.

Der Angeklagte habe mit seinem Geschäftsgebaren gegen das Gesetz für das Kreditwesen verstoßen, argumentiert die Staatsanwaltschaft. Ein wichtiger Punkt in dem Prozess dürfte auch sein, dass Peter F. die Bundesrepublik Deutschland und damit auch deren Gesetze nicht anerkennt. Der 51-Jährige hatte in Wittenberg vor vier Jahren in einem ehemaligen Krankenhaus sein eigenes "Königreich" gegründet, samt eigener "Bank" und "Währung".

Der Mann mit dem markanten Äußeren wurde über die Medien bundesweit bekannt. Er beschäftigt Justiz und Behörden in Sachsen-Anhalt schon seit Jahren, so mit seiner Fahrerlaubnis. Dieses amtliche Dokument hatte er von sich aus beim Landkreis Wittenberg abgegeben. Der selbst ernannte Monarch stellte sich stattdessen selbst eine Fahrerlaubnis aus – und präsentierte sich immer wieder medienwirksam als Autofahrer.

Zuletzt hatte ihn im April das Amtsgericht Dessau-Roßlau wegen Fahrens ohne gültigen Führerschein zu einem Jahr und drei Monaten Haft verurteilt. Gegen das Urteil legte er Rechtsmittel ein. Als die Anklage der Staatsanwaltschaft Halle wegen Untreue in Millionenhöhe vom Landgericht zugelassen wurde, erging sogleich Haftbefehl gegen den Wittenberger – wegen Fluchtgefahr. Die Wirtschaftsstrafkammer will während des Prozesses viele Zeugen befragen und Anfang Februar 2017 zu einem Urteil kommen.

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