Bamf erleidet erneut Schlappe vor Gericht

23.2.2017, 10:38 Uhr
Bamf erleidet erneut Schlappe vor Gericht

© Daniel Karmann (dpa)

Nach Informationen der Nürnberger Nachrichten geht es konkret um insgesamt 81 Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit (BA): Sie waren schon im Jahr 2016 - ohne Zustimmung des Gesamtpersonalrats (GPR) - dem Bamf,  zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2016, als "Sonderentscheider in Asylsachen" zugeteilt worden. Die Bamf-Leitung wollte diese Maßnahme nun bis 30. Juni 2017 verlängern - wiederum ohne Zustimmung des GPR.

Der jedoch äußerte Zweifel über die Zulässigkeit der Einsätze. Es handle sich um Mitarbeiter einer fachfremden Behörde, die nicht genügend qualifiziert seien:

Die meisten der abgeordneten BA-Mitarbeiter stammen aus dem Mittleren Dienst und haben kein Studium absolviert - dabei hatte die Bamf-Leitung bei der Stellenausschreibung ein abgeschlossense Fachhochschul-Studium verlangt. Außerdem seien asyl- und ausländerrechtliche Kenntnisse erforderlich. Diese Anforderungen erfüllten die BA-Mitarbeiter nicht, kritiserte der GPR, auch aufgrund der mangelnden Qualifikation gehe man gegen die Beschäftigung vor.

Experten kritisieren schon lange, dass eine mangelnde Qualifizierung der Asylentscheider auch die Qualität der Asylverfahren negativ beeinflusst.

Vor dem VG Ansbach bekamen die Mitarbeitervertreter nun einstweilig Recht:  Es sei zumindest möglich, dass Mitbestimmungsrechte des GPR nicht beachtet wurden. Ein endgültiges Urteil soll allerdings erst im Hauptverfahren fallen. Denn das  Bamf hat bereits Widerspruch eingelegt. Nun wird es am 2. März zu einer mündlichen Verhandlung kommen.

Der Personalrat hatte schon mehrfach vor Gericht gegen die Bamf-Leitung gewonnen. Im vergangenen Sommer hatte das VG Ansbach mehrere Rechtsverstöße festgestellt.

 

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