Bausback: Online-Beleidigungen sollen härter bestraft werden

5.2.2016, 18:30 Uhr
Pöbeleien in den sozialen Netzwerken sind weit verbreitet. Bayerns Justizminister Winfried Bausback fordert dagegen eine härtere Gangart.

© dpa Pöbeleien in den sozialen Netzwerken sind weit verbreitet. Bayerns Justizminister Winfried Bausback fordert dagegen eine härtere Gangart.

"Die Wirkung für das Opfer ist wesentlich größer." Daher der neue bayerische Vorschlag: "Mit Blick auf die zum Teil nicht erträgliche Situation in den sozialen Netzwerken wollen wir, dass Beleidigungen im Internet durch einen neuen Qualifikationstatbestand stärker unter Strafe gestellt werden", sagte Bausback. 

"Qualifikationstatbestand" ist der juristische Fachbegriff für den strafverschärfenden Aspekt einer Tat. Klassisches Beispiel im Strafrecht ist der Unterschied zwischen einfacher und gefährlicher Körperverletzung: Schlägt jemand mit der bloßen Hand zu, ist das einfache Körperverletzung. Benutzt der Täter einen Schlagring oder Knüppel als Werkzeug, zählt das als gefährliche Körperverletzung und wird härter bestraft. 

Bisher gibt es im Paragrafen 185 des Strafgesetzbuchs lediglich den Unterschied zwischen einer einfachen und einer "tätlichen" Beleidigung – also Anspucken etc. Mögliche Höchststrafe für die einfache Beleidigung ist ein Jahr Gefängnis.

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