Betrugsprozess: Bewährungsstrafe für Abgeordneten Felbinger

15.3.2018, 20:35 Uhr
Die Staatsanwaltschaft warf Felbinger vor, mit fingierten Werkverträgen seine Mitarbeiterpauschale missbraucht zu haben.

© Matthias Balk/dpa Die Staatsanwaltschaft warf Felbinger vor, mit fingierten Werkverträgen seine Mitarbeiterpauschale missbraucht zu haben.

Der parteilose Landtagsabgeordnete Günther Felbinger (vormals Freie Wähler) ist wegen Betrugs zu einer Haftstrafe von einem Jahr und fünf Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Zudem verhängten die Richter des Münchner Landgerichts am Donnerstag Bewährungsauflagen in Höhe von gut 22.000 Euro gegen Felbinger. Sie sahen es als erwiesen an, dass der 55-Jährige mittels Scheinverträgen seine Mitarbeiterpauschale missbraucht und den Landtag um knapp 56.000 Euro betrogen hatte. Der Schuldspruch lautet auf gewerbsmäßigen Betrug in fünf Fällen (Az. 19 KLs 112 Js 228288/15).

Nach der Sitzung eilte Felbinger wortlos aus dem Saal. Keine Antwort gab er auf die Frage, ob er nun sein Landtagsmandat niederlegen werde. Das hatte ihm indirekt die Vorsitzende Richterin Elisabeth Ehrl nahegelegt. Über das Ende seines Amts könne das Gericht nicht entscheiden, sagte Ehrl, das müsse er "mit sich und seinem Gewissen ausmachen". Trete er zurück, würden ihm Teile seiner Bewährungsauflagen erlassen. Felbinger muss 13.600 Euro an die Staatskasse sowie gut 8500 Euro an das Deutsche Kinderhilfswerk zahlen. Einen Überweisungsträger, den ihm die Richterin hinhielt, nahm Felbinger nicht an.

"Nicht unerheblichen kriminellen Energie"

Beim Prozessauftakt hatte der Abgeordnete aus Unterfranken zugegeben, dass er zwischen 2009 und 2015 Arbeits- und Werkverträge geschlossen habe, für die keine Leistungen erbracht wurden. Er gestand etwa, einen Vermieter seiner Geschäftsräume zum Schein als Mitarbeiter eingestellt zu haben, um das Geld für die Miete als Erstattung vom Parlament zurückzubekommen. Als Motiv gab er an, dass ihm als Vertreter eines ländlichen Wahlkreises höhere Kosten und mehr Reisezeit entstanden seien als bei Abgeordneten von städtisch geprägten Regionen.

Die Vorsitzende Richterin Elisabeth Ehrl sprach angesichts der Taten von einer "nicht unerheblichen kriminellen Energie" und einem "ausgeklügelten System", mit dem Felbinger das für die Abrechnung zuständige Landtagsamt getäuscht hatte. Durch die anonyme Anzeige eines entlassenen Mitarbeiters im Büro des Abgeordneten kam der Betrug ans Licht.

65.000 Euro unaufgefordert zurücküberwiesen 

Für die Taten entschuldigte sich der Angeklagte. Das Bedauern empfand Richterin Ehrl nach eigenen Angaben jedoch als halbherzig. Direkt im Anschluss sei ein "peinliches Zurückrudern" gefolgt, Felbinger habe Erklärungen abgegeben, "die nicht mal ansatzweise zu überzeugen vermochten». Zudem habe er sein Verhalten als üblich unter Landtagsabgeordneten dargestellt. Er habe so dem Ansehen der parlamentarischen Demokratie geschadet, sagte Ehrl. Als strafmildernd wertete sie, dass Felbinger unaufgefordert rund 65.000 Euro an den Landtag zurückgezahlt hatte, um den Schaden auszugleichen.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren und eine Auflage von 50.000 Euro gefordert. Die Verteidigung plädierte auf ein Urteil von unter einem Jahr auf Bewährung.

Im Januar war Felbinger bei den Freien Wählern ausgetreten, sitzt aber als fraktionsloser Abgeordneter weiterhin im Maximilianeum. Bleibt er bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode im Amt, hat er einen Anspruch auf die sogenannte Altersentschädigung, also die Abgeordnetenpension, in Höhe von etwa 2600 Euro. Zur nächsten Wahl will er nicht erneut antreten.