Bundestag verbietet Legal Highs: Hohe Haftstrafen drohen

23.9.2016, 08:36 Uhr
Der Bundestag hat am Donnerstag das Verbot ganzer Stoffgruppen beschlossen, aus denen Legal Highs hergestellt werden.

© Christoph Schmidt/Archiv (dpa) Der Bundestag hat am Donnerstag das Verbot ganzer Stoffgruppen beschlossen, aus denen Legal Highs hergestellt werden.

Damit werden Handel, Einfuhr, Verbreitung und Herstellung von neuen psychoaktiven Stoffen verboten und unter Strafe gestellt. Neue synthetische Drogen aus dem Labor sind auch in Deutschland eine wachsende Gefahr. Im vergangenen Jahr stieg die Zahl der Todesfälle durch sogenannte Legal Highs auf 39; im Vorjahr waren es 25. 

Die Stoffe stammen vor allem aus Asien. Händler in Europa verkaufen sie meist über Online-Shops weiter. Die Drogen werden als vermeintlich unbedenkliche Kräutermischungen, Badesalze, Lufterfrischer oder Pflanzendünger deklariert. Ihre Zusammensetzung ist oft nicht bekannt, was hohe Risiken für die Konsumenten birgt. Die Nebenwirkungen der neuen psychoaktiven Substanzen reichen von Übelkeit, Herzrasen und Erbrechen bis hin zu Kreislaufversagen, Bewusstlosigkeit und Tod.

In Franken wurden immer wieder Fälle bekannt, bei denen der Konsum von Legal Highs zu massiven gesundheitlichen Problemen führte. Eine Kräuter-Hochburg in der Region ist die Stadt Forchheim. Gegen dieses Image kämpften die Stadtverwaltung und die Polizei bisher mehr oder weniger vergeblich. Mit dem Gesetz könnte der Kampf gegen die bisher legalen Aufputschmittel neuen Rückenwind bekommen.

Das Problem ist, dass bislang nur ein geringer Teil der neuen psychoaktiven Substanzen von der Drogengesetzgebung erfasst wurde. Es ist sehr aufwändig, jeden einzelnen Stoff in das Betäubungsmittelgesetz aufzunehmen. Sobald ein Wirkstoff verboten ist, taucht nach kurzer Zeit bereits ein neuer auf dem Drogenmarkt auf. 

Hohe Haftstrafen drohen

Diese "Regelungs- und Strafbarkeitslücke" soll laut Bundesregierung mit dem neuen Gesetz geschlossen werden. Statt einzelner Stoffe sollen jetzt ganze Stoffgruppen verboten werden, um den "Wettlauf zwischen dem Auftreten immer neuer chemischer Varianten bekannter Stoffe und den anzupassenden Verbotsregelungen" zu durchbrechen. 

Bei Verstößen gegen die Gesetzesregelung drohen demnach Haftstrafen von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Mit noch höheren Strafen müssen Täter rechnen, die als Mitglied einer Bande oder gewerbsmäßig mit den Drogen handeln. Ihnen drohen zwischen einem und zehn Jahren Haft. Gleiches gilt etwa, wenn Drogen an Minderjährige abgegeben oder schwere Gesundheitsschäden bis hin zum Tod verursacht werden. 

Die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Michalk, warnte, die zunehmende Verbreitung neuer psychoaktiver Substanzen stelle "eine enorme Gefahr für die öffentliche Gesundheit dar". Durch ständige Veränderungen der Wirkstoffkombinationen könnten Verbote einzelner Präparate derzeit umgangen werden. Mit dem neuen Gesetz werde die Weitergabe nun unter Strafe gestellt.

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