Bürger schlagen Alarm: Polizeiaufgabengesetz erhitzt Gemüter

9.4.2018, 05:56 Uhr
Das geplante Polizeiaufgabengesetz schlägt bundesweit hohe Wellen und treibt Bürger auf die Straßen - auch in Nürnberg.

© Stefan Hippel Das geplante Polizeiaufgabengesetz schlägt bundesweit hohe Wellen und treibt Bürger auf die Straßen - auch in Nürnberg.

Der Streit wird wohl vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof entschieden werden müssen. Zum ersten Mal seit Langem treiben die CSU-Pläne wieder Demonstranten wegen eines landespolitischen Themas auf die Straße – überwiegend Linke wie an Ostern in Regensburg und am vergangenen Wochenende in Nürnberg. Der Streit entzündet sich vor allem an drei Vokabeln: "Drohende Gefahr", "Präventivhaft" und "Handgranaten". Im bayerischen Landtag haben vor allem die Grünen mit ihrer Vorsitzenden Katharina Schulze dem neuen Gesetz den Kampf angesagt. "Der Überwachungswahn der CSU gefährdet die Freiheitsrechte", fasst die Grünen-Politikerin zusammen.

Immerhin hält auch der als Sympathisant der Linken unverdächtige Polizeirechtsexperte Markus Thiel von der Deutschen Hochschule der Polizei das bayerische Vorhaben nicht nur für eine routinemäßige "Anpassung" an EU-Recht, wie es etwas verniedlichend heißt. Wenn es wie von der CSU-Landtagsmehrheit vorgesehen, bereits in den nächsten Wochen verabschiedet wird, verfüge die Polizei im Freistaat im Vergleich zu anderen Bundesländern über die "derzeit weitreichendsten Befugnisse", so Thiel.

Der Streit entzündet sich vor allem an der im Gesetzentwurf vorgesehenen herabgesetzten Einschreitschwelle. Bisher musste eine konkrete Gefahr bestehen, damit die Polizei tätig werden konnte. Künftig soll bereits "drohende Gefahr" ausreichen, um beispielsweise Telefone abzuhören, Daten auszulesen, Gegenstände sicherzustellen, Personen vorzuladen oder nach ihnen zu fahnden, verdeckte Ermittler einzusetzen oder Informationen mit anderen Behörden auszutauschen.

Dazu kommen "Ergänzungen polizeilicher Befugnisse" wie die präventivpolizeiliche Postsicherstellung, die Nutzung von Erkenntnissen aus DNA-Analysen zu Fahndungszwecken, der Einsatz von Bodycams unter bestimmten Voraussetzungen auch in Wohnräumen, das Stöbern in der "Cloud" sowie die Erleichterung des Einsatzes von Explosivmitteln. In den sozialen Netzwerken wird daher bereits vor wild gewordenen Ordnungshütern gewarnt, die mit Handgranaten um sich werfen, wenn sie sich nicht mehr anders zu helfen wissen.

Herrmann spricht von Desinformationskampagne

Für den bayerischen Innenminister Herrmann sind das Horrorvisionen einer Desinformationskampagne. Der CSU-Politiker verweist auf eine Vielzahl von Fällen, in denen erst ein Richter sein OK geben muss. Das gilt auch für die Präventivhaft, die bereits im vergangenen Jahr vom bayerischen Parlament beschlossen wurde und bundesweit Schlagzeilen machte. Theoretisch können Personen, denen die Polizei in naher Zukunft eine Straftat zutraut, unbegrenzt in Haft genommen oder zum Tragen einer Fußfessel verpflichtet werden, wenn der Richter mitmacht. Das entsprechende "Gesetz zur effektiveren Überwachung gefährlicher Personen" liegt bereits auf dem Tisch des Verfassungsgerichtshofs.

Jetzt dürfte bald das "Gesetz zur Neuordnung des bayerischen Polizeirechts" den Stapel der Klagen beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof erhöhen. Denn an dessen Verabschiedung durch die klare CSU-Mehrheit besteht kein Zweifel. Die Motivation ist auf beiden Seiten umso größer, als im Oktober im Freistaat ein neuer Landtag gewählt wird und die CSU keine Gelegenheit auslassen möchte, an ihrem Markenzeichen Innere Sicherheit zu polieren.

Konform mit der Verfassung

Unterstützung erhält sie dabei von Sicherheitsexperten und Polizeigewerkschaftern, manchmal allerdings mit gebremster Begeisterung. "In dem Gesetz ist viel drin, was wir als Polizei begrüßen", formuliert etwa der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Peter Schall. Juristen kommen zu dem Ergebnis, dass der Begriff der "drohenden Gefahr" vom Bundesverfassungsgericht höchstselbst erfunden und für verfassungskonform erklärt wurde. Das Gesetz bewege sich daher auf verfassungsmäßig sicherem Boden.

Doch zu jeder Juristenmeinung gibt es mindestens eine Gegenmeinung. Bayerns Datenschutzbeauftragter Thomas Petri warnt vor der drohenden "Vollüberwachung" der Bürger. Der Münchner Richter Markus Löffelmann, früher Referent im Bundesjustizministerium und wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Bundesverfassungsgericht, lieferte den Gesetzesgegnern ein paar eingängige Zitate. Wenn Bayern das Vorhaben umsetze, verfüge jeder seiner Polizeibeamten "zum Zwecke der Gefahrenabwehr über weitaus weitreichendere Befugnisse als das Bundeskriminalamt zur Terrorabwehr".

Augenhöhe schaffen

Der Strafrechtsanwalt Hartmut Wächtler machte in einer Anhörung auf einen weiteren Rekord – aus seiner Sicht – aufmerksam: Keine deutsche Behörde habe seit 1945 derart umfassende Eingriffs- und Kontrollbefugnisse in die Lebensweise und Privatsphäre der Bürger erhalten wie dies nun für die bayerische Polizei vorgesehen sei.

Alles künstliche Aufregung, meint Innenminister Herrmann. Der Einsatz von verdeckten Ermittlern beispielsweise sei schon bisher möglich gewesen. Der Münsteraner Polizeirechtler Thiel sieht Bayern auch nicht auf dem Weg zu einem Polizeistaat. Vielmehr bringe das bayerische Gesetz die Polizei technisch auf Augenhöhe mit organisierten internationalen Verbrechern.

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