Das Urteil ist gefallen: Die NPD wird nicht verboten

17.1.2017, 13:30 Uhr
Kein Aus für die NPD: Die Partei darf weitermachen.

© dpa Kein Aus für die NPD: Die Partei darf weitermachen.

Das Bundesverfassungsgericht hat ein NPD-Verbot abgelehnt. Die rechtsextreme Partei sei zwar verfassungsfeindlich, aber zu schwach, um sie zu verbieten, entschieden die Richter am Dienstag in Karlsruhe. Sie wiesen einen Verbotsantrag der Länder im Bundesrat als unbegründet ab und zogen damit einen Schlussstrich unter die jahrelangen politischen Bestrebungen für eine Auflösung der NPD.

In ihrem ersten Urteil zu einem Parteiverbot seit mehr als sechs Jahrzehnten setzten sie neue Maßstäbe auch für künftige Verfahren. Kritiker eines neuen Verbotsanlaufs hatten vor großen Risiken gewarnt - zumal die NPD zuletzt stark an politischer Bedeutung eingebüßt hatte. (Az. 2 BvB 1/13)

Ein erstes Verfahren war 2003 geplatzt, weil ans Licht kam, dass die Partei bis in die Spitze mit Informanten des Verfassungsschutzes (V-Leuten) durchsetzt war. Bundesregierung und Bundestag, die das Verbot damals mitbeantragt hatten, schlossen sich daher diesmal dem Bundesrat nicht an.

Gespaltene Reaktionen

Die Reaktionen auf das Urteil fielen unterschiedlich aus. „Wir nehmen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts mit größtem Respekt zur Kenntnis“, teilte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) mit. „Das Gericht hat die Grenzen für ein Parteiverbot klar gezogen und auch sehr deutlich gemacht: Das politische Konzept der NPD missachtet die Menschenwürde und ist mit dem Demokratieprinzip unvereinbar.“ Seine Parteikollegin Eva Högl hingegen zeigte sich „sehr enttäuscht“. Der Linken-Vorsitzende Bernd Riexinger kritisierte, die NPD werde das Urteil als Bestätigung empfinden.

Der stellvertretende FDP-Bundesvorsitzende Wolfgang Kubicki meinte: „Mit dem heutigen Tag hat die siechende NPD nach 2003 zum zweiten Male einen Grund zum Feiern.“ Aus seiner Sicht offenbart sich im Karlsruher Urteil „fachlicher Dilettantismus allererster Güte“ seitens der Länder-Innenminister. Die Grünen-Vorsitzende Simone Peter twitterte: „Der Kampf gegen Rechtspopulismus und Rechtsextremismus geht weiter.“ Der Grünen-Politiker Christian Ströbele bezeichnete beide Versuche, die NPD verbieten zu lassen, als falsch. „Nutzen NPD-Propaganda“. Die „Nazi-Gefahr“ könne besser politisch bekämpft werden.

In seinem knapp 300 Seiten langen Urteil stellte der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts zwar einstimmig fest, dass die NPD wesensverwandt mit dem Nationalsozialismus sei. „Es fehlt aber derzeit an konkreten Anhaltspunkten von Gewicht, die es möglich erscheinen lassen, dass ihr Handeln zum Erfolg führt“, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle bei der Verkündung.

Bislang zwei Parteien verboten

Einzig das Bundesverfassungsgericht ist befugt, ein Parteiverbot auszusprechen. Passiert ist das überhaupt erst zweimal. 1952 wurde die Sozialistische Reichspartei (SRP) verboten, 1956 traf es die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD). „Das Ergebnis des Verfahrens mag der eine oder andere als irritierend empfinden“, räumte Voßkuhle nun ein. Ein Parteiverbot sei jedoch „kein Gesinnungs- oder Weltanschauungsgebot“.

Er wies ausdrücklich auf „andere Reaktionsmöglichkeiten“ hin – etwa den Entzug der staatlichen Parteienfinanzierung. Dies habe aber nicht das Verfassungsgericht zu entscheiden, sondern der verfassungsändernde Gesetzgeber. Sollte die NPD in der Zukunft erstarken, bleibt es der Politik außerdem unbenommen, erneut ein Parteiverbot zu beantragen.

Die 1964 gegründete NPD hat bundesweit etwa 5200 Mitglieder. Ihre Hochburgen liegen in Ostdeutschland und dort insbesondere in Sachsen. Im September 2016 verloren die Rechtsextremen bei der Wahl in Mecklenburg-Vorpommern ihre letzten Landtagsmandate. Seither ist die NPD nur noch auf kommunaler Ebene und mit einem Abgeordneten im Europaparlament vertreten.

Die Richter halten es derzeit für ausgeschlossen, dass die NPD durch Wahlen, ihre „Kümmerer-Strategie“ vor Ort oder durch Druck und ein Klima der Angst ihre Ziele erreicht. Eine Grundtendenz, dafür mit Gewalt oder Straftaten zu kämpfen, stellten die Richter nicht fest. Der Senat stellte den Rechtsextremen aber keinen Persilschein aus. „Das politische Konzept der NPD ist auf die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtet“, heißt es in dem Urteil. Die Idee der deutschen „Volksgemeinschaft“, die Menschen anderer Religion oder mit ausländischen Wurzeln ausgrenze, verletze die Menschenwürde. Dies und die antisemitische Grundhaltung lasse „deutliche Parallelen zum Nationalsozialismus erkennen“.

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