Diesel-Verbot: Die Rechnung darf nicht der Käufer zahlen

28.6.2017, 11:05 Uhr
Diesel-Verbot: Die Rechnung darf nicht der Käufer zahlen

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Wer sich vor einigen Jahren einen Diesel zulegte, tat dies oft nach vorausschauender Überlegung: Der im Vergleich zum Benziner hohe Anschaffungspreis würde sich angesichts der niedrigeren Spritpreise amortisieren, und nebenbei würde man - dank niedrigerem Verbrauch - sogar noch einen Beitrag für die Umwelt leisten. Die Politik wird sich schließlich schon etwas dabei gedacht haben, Diesel steuerlich zu begünstigen. Und auch die Industrie warb ja mit der scheinbar seligmachenden Technologie.

Seit dem Abgasskandal bei Volkswagen und anderen Autobauern werden sich viele Diesel-Fahrer, die so dachten, getäuscht fühlen. Wenn nun auch noch Fahrverbote in deutschen Innenstädten Realität werden, dann kommt zu diesem Gefühl der Enttäuschung das der Enteignung dazu: Der Verkaufswert der Diesel-Fahrzeuge wird mit Fahrverboten dramatisch sinken. Wer seinen Wagen also abgeben und durch einen Benziner ersetzen will - etwa weil er darauf angewiesen ist, in die Innenstadt zu kommen - muss massive finanzielle Einbußen hinnehmen.

Fahrverbote wälzen die finanziellen Konsequenzen alleine auf die Autofahrer ab, dabei sind die Verbote eine Folge falscher Versprechungen von Politik und Autoindustrie. Dort sitzen die Verantwortlichen, die eigentlich für den Schaden aufkommen müssten.

Vorschläge zur Lösung des Problems liegen ja genug auf dem Tisch: Umrüstungsprogramme, wie sie nun die bayerische Staatsregierung vorschlägt, oder eine Umtauschprämie für Diesel-Autos. Bei all dem muss aber klar sein: Die Rechnung darf am Ende nicht beim gutgläubigen Fahrer hängen bleiben.

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