Drittes Geschlecht: Warum Karlsruhe richtig entschieden hat

8.11.2017, 12:49 Uhr
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe will ein drittes Geschlecht im Geburtenregister.

© Peter Steffen/dpa Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe will ein drittes Geschlecht im Geburtenregister.

Man kann es sich sehr leicht machen mit der jüngsten, erst wenige Stunden alten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Nach dem Motto: Haben wir denn wirklich keine größeren Probleme in Deutschland, als nun neben weiblich und männlich noch ein drittes Geschlecht einzuführen?

Natürlich haben wir "größere" Probleme, die mehr Menschen betreffen als die ungeklärte Geschlechtsfrage. Über diese Themen - wie Klimawandel, internationale Sicherheit und soziale Gerechtigkeit - wird ja aus gutem Grund auch ständig diskutiert. Aber das kann doch kein Argument dafür sein, einer verschwindend kleinen Minderheit die ihr zustehenden Grundrechte zu verweigern.

Entgegen der manchmal an Stammtischen vertretenen Meinung sind Intersexuelle keine Menschen, die sich aus purer Überspanntheit nicht entscheiden können, ob sie Mann oder Frau sein wollen. Nein, sie können auf Grund ihrer genetischen, anatomischen bzw. hormonellen Verfasstheit nicht einem klassischen Geschlecht zugeordnet werden. Sie litten bisher oft ein ganzes Leben darunter, dass von ihnen eine objektiv sinnlose Wahl erwartet wurde, unter welcher Rubrik sie denn im Geburtenregister eingetragen werden sollen.

Freiheitsgrad und Toleranz

Das Bundesverfassungsgericht hat nun - in gewisser Weise zumindest - ein neues, drittes Geschlecht geschaffen. Damit ist allerdings das (Personenstands-)Recht lediglich an einen medizinisch-biologischen Tatbestand angepasst worden. Der überwiegenden Mehrheit der Bundesbürger kann das egal sein, weil sie persönlich nicht betroffen sind. Sie werden niemals etwas damit zu tun bekommen.

Für eine sehr kleine Gruppe von Menschen ist es eine Anerkennung ihrer schwierigen Lage. Freiheitsgrad und Toleranz einer Gesellschaft erweisen sich ganz stark auch darin, wie sie mit Minderheiten umgeht. Deswegen war die Entscheidung des Karlsruher Gerichts ein guter Beschluss. Übrigens ergibt sich daraus nicht zwingend, wie das jetzt manche argwöhnen, dass irgendwann in der Zukunft Dutzende verschiedener Geschlechter anerkannt werden müssen.

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