Endlich mehr Rechte für Ehepartner im Krankenhaus

15.2.2017, 10:33 Uhr
Eine geplante Gesetzesänderung verschafft Eheleuten mehr Mitspracherechte in gesundheitlichen Notsitutionen.

© dpa Eine geplante Gesetzesänderung verschafft Eheleuten mehr Mitspracherechte in gesundheitlichen Notsitutionen.

Es gehört zu den großen juristischen Irrtümern, denen viele Familien aufsitzen  - nämlich dass Eheleute besondere Rechte hätten, wenn einer von ihnen schwer erkrankt ist.

Haben sie nämlich nicht. Genau genommen darf der behandelnde Arzt noch nicht einmal Auskunft geben, wenn der Partner auf der Intensivstation liegt und deshalb nicht ansprechbar ist. In der Realität wird er es wohl praktisch immer tun, befindet sich aber trotzdem in einer juristischen Grauzone.

Ähnliches gilt, wenn ein Betreuer eingesetzt werden muss - das kann, zum Beispiel bei einer Hirnblutung, sehr schnell und überraschend der Fall sein. In der Praxis wird wohl das Gericht immer den Ehepartner einsetzen, sofern eine Vorsorgevollmacht nichts anderes festlegt. Aber diese Entscheidung dauert ihre Zeit, und unter Umständen gibt es dann noch Diskussionsbedarf, welchen Umfang die Betreuung haben muss.

In einer extremen Krisensituation, die sich aus einer plötzlichen Erkrankung oder auch einer schleichenden Demenz ergibt, können Eheleute auf solche juristischen Feinheiten, vielleicht sogar Auseinandersetzungen gern verzichten. Damit verschafft ihnen die geplante Rechtsänderung, die hoffentlich noch vor der Bundestagswahl verabschiedet wird, eine wirkliche Erleichterung: Der Ehepartner wird automatisch Betreuer und kann über Untersuchungen, Behandlungen oder Operationen entscheiden.

Dies schließt vor allem eine Lücke: Denn bis einmal ein Betreuer eingesetzt ist, vergehen selbst im Idealfall mehrere Tage. In dieser Zeit kann der Partner des Patienten zumindest nach den Buchstaben des Gesetzes keinen Einfluss auf die Behandlung nehmen; und Ärzte neigen dazu, in solchen Fällen das medizinisch maximal Mögliche zu tun, auch wenn der Patient etwas anderes will - aber der kann sich ja nicht äußern.

Natürlich lässt sich eine sinnvolle juristische Regelung auch schon heute treffen, mit einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht. Solche Festlegungen sind zwar verbreitet, aber längst nicht in jedem Fall vorhanden.

Überflüssig werden sie dadurch keinesfalls. Denn damit kann jeder festlegen, in welchem Umfang er in Extremfällen behandelt werden will - eine wichtige Entscheidungshilfe für Angehörige und Ärzte. Und er kann auch bestimmen, dass jemand anderes zum Betreuer bestellt wird, wenn er dem Ehepartner das entweder nicht zutraut oder nicht zumuten will. Mag sein, dass es darüber eine eheliche Auseinandersetzung gibt; aber dies ist in gesunden Tagen zumutbar.

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