Gericht: Justizopfer Mollath steht Entschädigung zu

20.3.2019, 14:38 Uhr
Entschädigung für sieben Jahre, die er zu Unrecht in der Psychatrie saß? Die Chancen für Gustl Mollath stehen nicht schlecht.

© Peter Kneffel, dpa Entschädigung für sieben Jahre, die er zu Unrecht in der Psychatrie saß? Die Chancen für Gustl Mollath stehen nicht schlecht.

Nach Ansicht des Richters steht das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth aus dem Jahre 2006 als "größter Posten" im Mittelpunkt des Verfahrens. Damals war Mollath als Wahnkranker, von dem eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgehe, in der Forensik untergebracht worden, der Abteilung für psychisch kranke Straftäter. Mollath hatte umfangreiche Schwarzgeldgeschäfte seiner damaligen Frau angezeigt, als die bei der Hypo-Bank beschäftigt war. 2014 ist Mollath in einem Wiederaufnahmeverfahren in Regensburg freigesprochen worden.


Leben nach der Psychiatrie: Was macht Gustl Mollath heute?


Richter Tholl hat jetzt zwar deutlich anklingen lassen, dass die Justiz in dem Nürnberger Verfahren vor 13 Jahren "nicht mit der gebotenen Sorgfalt" vorgegangen sei. Ob man damit den Vorwurf einer Rechtsbeugung begründen könne, sei "eher schwierig".

Man könne allerdings Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention heranziehen, die für Menschen gelten, denen nach einem rechtswidrigen Urteil die Freiheit entzogen worden sei. Dabei komme es, so Frank Tholl, gar nicht darauf an, ob dem fraglichen Richter ein massiver Schuldvorwurf gemacht werden könne.

In der Summe von 1,8 Millionen Euro, die Gustl Mollath fordert, sind unter anderem 800.000 Euro Schmerzensgeld für die siebeneinhalb Jahre Zwangsunterbringung in der Psychiatrie enthalten, fast 300.000 Euro Verdienstausfall oder Zahlungen für Rentenversicherung, die Mollath nicht leisten konnte, sowie ein Haus in Nürnberg-Erlenstegen, das ihm entzogen worden sei.

Mollath und sein Anwalt, der Münchner Jurist Hildebrecht Braun, und der Vertreter des Freistaates Bayern, wird die Einschätzung des Münchner Gericht nun schriftlich mitgeteilt. Dann können die Klageparteien Stellung dazu nehmen. Wie es weiter geht, ist völlig offen

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