Keine Panik: So oft tauchen die Masern in Nürnberg auf

26.3.2019, 17:09 Uhr
Die Diskussion um die Impfpflicht bei Masern kocht seit Tagen hoch.

© dpa Die Diskussion um die Impfpflicht bei Masern kocht seit Tagen hoch.

"Die Nürnberger scheinen gut geimpft zu sein", sagt Jutta Lausecker, Ärztin im Infektionsschutz des städtischen Gesundheitsamtes, zur Nürnberger Zeitung. Tatsächlich lag die Impfquote, die bei der Schuleingangsuntersuchung ermittelt wird, im Jahr 2016/17 bei 93,5 Prozent. Damit kann Nürnberg etwas bessere Zahlen vorweisen als der Freistaat Bayern (92,2 Prozent). Um die Masern auszurotten, ist laut Experten allerdings eine Impfquote von mindestens 95 Prozent nötig.

Während sich in Bayern ein leichter Trend zu erhöhten Infektionszahlen abzeichnet – 58 Fälle 2017, 108 Fälle 2018 und bereits 27 Fälle bis Mitte März dieses Jahres –, kann man in Nürnberg bis dato nicht von einer Zunahme sprechen.

Wird jedoch ein Masern-Fall gemeldet, gibt es Maßnahmen, einer Ausbreitung entgegenzuwirken. "Nicht-Geimpften muss klar sein, dass sie dann von Kindergarten, Schule oder auch vom Arbeitsplatz ausgeschlossen werden", erklärt Lausecker und verweist auf das Infektionsschutzgesetz. Ist zum Beispiel eines von drei ungeimpften Kindern einer Familie an Masern erkrankt, müssen die anderen beiden ebenfalls zu Hause bleiben. Dies gilt auch für die Eltern, wenn sie keinen Impfschutz haben.

Immer häufiger erkranken auch Erwachsene

Laut Lausecker hat sich das Alter derjenigen, die sich mit Masern anstecken, "in der Vergangenheit nach oben verschoben". Dabei seien Nebenwirkungen oder Impfschäden "längst nicht so häufig" wie Kritiker behaupten, während die Komplikationen sehr gravierend sein könnten. Daher rät die Ärztin auch Erwachsenen, "ihren Impfpass zu kontrollieren und sich impfen zu lassen".


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Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) hat sich indes erneut gegen eine Masern-Impfpflicht ausgesprochen. "Es ist zwar wichtig, die Masern-Impfquoten zu erhöhen. Überzeugung ist aber besser als Zwang", erklärte sie. Eine allgemeine Impfpflicht könne nur als letzte Möglichkeit in Erwägung gezogen werden.

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